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   OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2006 - 2 O 223/05   

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https://dejure.org/2006,9751
OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2006 - 2 O 223/05 (https://dejure.org/2006,9751)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.02.2006 - 2 O 223/05 (https://dejure.org/2006,9751)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - 2 O 223/05 (https://dejure.org/2006,9751)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    RVG Nr. 1002 der Anlage 1 zu 2 II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Erledigungsgebühr des Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ursächlichkeit der anwaltlichen Mitwirkung für das Entstehen der Erledigungsgebühr

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Erledigungsgebühr des Rechtsanwalts

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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Sachsen, 22.08.2002 - 5 E 60/02

    Kostenerstattung im isolierten kommunalabgabenrechtlichen Widerspruchsverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2006 - 2 O 223/05
    Eine solche Mitwirkung ist auf der Grundlage des § 24 BRAGO, dem die nunmehrige Regelung der Nr. 1002 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG entspricht, nur anerkannt, wenn der Bevollmächtigte an der Erledigung durch eine Tätigkeit in dem Umfang mitgewirkt hat, die über das hinaus geht, was von ihm allgemein im Rahmen seiner Bevollmächtigung zu erwarten ist und durch die die bis dahin entstandenen Gebühren noch nicht als abgegolten angesehen werden können (vgl. Sächs.OVG, Beschl. v. 22.08.2002 - 5 E 60/02 - SächsVBl 2002, 301 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 13/06 R

    Entstehen der Erledigungsgebühr

    Die anwaltliche Mitwirkung muss vielmehr gerade kausal für die Erledigung der Rechtssache gewesen sein (so auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Februar 2006 - 2 O 223/05, juris RdNr 5; FG des Saarlandes, Beschluss vom 14. November 2005 - 2 S 335/05, juris RdNr 15).
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 23/06 R

    Entstehen der Erledigungsgebühr

    Die anwaltliche Mitwirkung muss vielmehr gerade kausal für die Erledigung der Rechtssache gewesen sein (so auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Februar 2006 - 2 O 223/05, juris RdNr 5; FG des Saarlandes, Beschluss vom 14. November 2005 - 2 S 335/05, juris RdNr 15).
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 22/06 R

    Voraussetzung der Erledigungsgebühr nach Nr. 1005 RVG -VV

    Die anwaltliche Mitwirkung muss vielmehr gerade kausal für die Erledigung der Rechtssache gewesen sein (so auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Februar 2006 - 2 O 223/05, juris RdNr 5; FG des Saarlandes, Beschluss vom 14. November 2005 - 2 S 335/05, juris RdNr 15).
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