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   LG München I, 02.03.2007 - 2 O 23839/06   

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https://dejure.org/2007,11964
LG München I, 02.03.2007 - 2 O 23839/06 (https://dejure.org/2007,11964)
LG München I, Entscheidung vom 02.03.2007 - 2 O 23839/06 (https://dejure.org/2007,11964)
LG München I, Entscheidung vom 02. März 2007 - 2 O 23839/06 (https://dejure.org/2007,11964)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ist der Bauträger zur Herausgabe der Baupläne verpflichtet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • huethig-jehle-rehm.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch auf Herausgabe von Planunterlagen gegen Bauträger!

  • soldan.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch auf Herausgabe von Planunterlagen gegen Bauträger

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ist der Bauträger zur Herausgabe der Baupläne verpflichtet? (IBR 2007, 323)

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1431
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 15.10.1991 - 9 U 2958/91

    Vertragspflichten des Unternehmers; Nebenpflichten; Allgemeine Pflichten

    Auszug aus LG München I, 02.03.2007 - 2 O 23839/06
    Der Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Bauträger auf Herausgabe von Bauplänen setzt ein besonderes, konkret begründetes Interesse voraus (im Anschluss an OLG München, BauR 1992, 95).

    Voraussetzung eines solchen Anspruchs ist ein besonderes, konkret begründetes Interesse (OLG Frankfurt, Urteil vom 26.10.2006, 26 U 2/06; OLG München, BauR 92, 95 f.; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. A., Rn. 1195).

  • OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 26 U 2/06

    Bauvertrag: Anspruch des Bauherrn auf Herausgabe der Ausführungspläne und

    Auszug aus LG München I, 02.03.2007 - 2 O 23839/06
    Voraussetzung eines solchen Anspruchs ist ein besonderes, konkret begründetes Interesse (OLG Frankfurt, Urteil vom 26.10.2006, 26 U 2/06; OLG München, BauR 92, 95 f.; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. A., Rn. 1195).
  • OLG Köln, 13.05.2015 - 11 U 96/14

    Anspruch des Bauherrn auf Herausgabe von Bauunterlagen

    Nach anderer Ansicht besteht kein genereller Anspruch des Erwerbers von Wohnungseigentum gegen den Bauträger auf Herausgabe von Bau- und Planungsunterlagen; Herausgabe könne nur dann verlangt werden, wenn entweder eine entsprechende Abrede in den Erwerbervertrag aufgenommen worden sei oder wenn ein besonderes, konkret begründetes rechtliches Interesse des Erwerbers bestehe (OLG München BauR 1992, 95; LG München BauR 2007, 1431; LG Krefeld IBR 2009, 276).
  • LG Baden-Baden, 21.06.2021 - 3 O 344/20

    Herausgabe von Unterlagen zum Bauvorhaben nur bei berechtigtem Interesse!

    Soweit in der Rechtsprechung in verschiedenen Einzelfällen ein Anspruch auf Herausgabe von einzelnen Bauunterlagen gestützt auf eine vertragliche Nebenpflicht oder auf § 242 BGB anerkannt wurde, ist Voraussetzung für das Bestehen eines solchen Anspruches jedoch immer das Bestehen eines besonderen, konkret begründeten Interesses (vgl. hierzu LG Krefeld, Urteil v. 11.12.2008 - 2 0 56/08; OLG Frankfurt BauR 2007, 895 ff; LG München 1 BauR 2007, 1431 f; OLG München BauR 1992, 95 f).
  • LG Krefeld, 11.12.2008 - 2 O 56/08

    Anspruch des Erwerbers auf Herausgabe der Planungsunterlagen?

    Nach anderer Ansicht besteht kein genereller Anspruch des Erwerbers von Wohnungseigentum gegen den Bauträger auf Herausgabe von Bau- und Planungsunterlagen; danach kann Herausgabe vielmehr nur dann verlangt werden, wenn entweder eine entsprechende Abrede in den Erwerbervertrag aufgenommen worden ist (so lag der vom OLG Celle, BauR 95, 261, entschiedene Fall) oder wenn ein besonderes, konkret begründetes rechtliches Interesse des Erwerbers besteht (OLG München BauR 92, 95; LG München I BauR 07, 1431 , zustimmend Feser - BTR 07, 127 - und Hillmann - jurisPR-PrivBauR 2/08 Anm.4 - Werner/Pastor, Der Bauprozess,12.Aufl.,Rn 1195).
  • OLG München, 11.07.2017 - 9 U 2437/16

    Bürge haftet nicht für Nachtragsforderungen!

    Die anderslautende Entscheidung des OLG Naumburg (IBR 2007, 323) überzeugt im Hinblick auf die klare Rechtsprechung des BGH nicht.
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