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   LG Dortmund, 24.02.2011 - 2 O 250/10   

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https://dejure.org/2011,15626
LG Dortmund, 24.02.2011 - 2 O 250/10 (https://dejure.org/2011,15626)
LG Dortmund, Entscheidung vom 24.02.2011 - 2 O 250/10 (https://dejure.org/2011,15626)
LG Dortmund, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - 2 O 250/10 (https://dejure.org/2011,15626)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinweis eines Krankenversicherers bei Antragstellung auf rückwirkende Bedingungen als Vertragsbestandteil; Ausübung von geltenden Rechten eines Versicherers bei unrichtiger Belehrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinweis eines Krankenversicherers bei Antragstellung auf rückwirkende Bedingungen als Vertragsbestandteil; Ausübung von geltenden Rechten eines Versicherers bei unrichtiger Belehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Dortmund, 17.12.2009 - 2 O 399/09

    Formelle und materielle Voraussetzungen eines dem Versicherer nach § 19 Abs. 5 S.

    Auszug aus LG Dortmund, 24.02.2011 - 2 O 250/10
    Wie das erkennende Gericht bereits in seinem rechtskräftigen Urteil vom 17.12.2009 - 2 O 399/09 - (VersR 2010, 465 mit Anm. Marlow und Anm. Steinborn in JurisPR-VersR 6/2010 Anm. 1) ausgeführt hat, kann der nach § 19 Abs. 5 S. 1 VVG erforderliche Hinweis auf die Rechtsfolgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung die vom Gesetzgeber beabsichtigte Warnfunktion nur erfüllen, wenn sich der Hinweis von weiteren Textteilen, zwischen die er eingefügt worden ist, so deutlich abhebt, dass er von einem durchschnittlich sorgfältigen Antragsteller nicht überlesen wird.

    Die Kammer hat dazu in ihrer bereits erwähnten und in VersR 2010, 465 veröffentlichten Entscheidung ausgeführt, dass der nach § 19 Abs. 5 S. 1 VVG erforderliche Hinweis inhaltlich eine nicht nur zutreffende, sondern auch unter Berücksichtigung der Warnfunktion des Hinweises möglichst umfassende, unmissverständliche und aus dem Verständnis des Antragstellers eindeutige Belehrung erfordert.

  • BGH, 03.07.2002 - IV ZR 145/01

    Darlegungs- und Beweislast für mündliche Willenserklärungen im Rahmen des

    Auszug aus LG Dortmund, 24.02.2011 - 2 O 250/10
    Die eigenen Angaben des Klägers erscheinen dem Gericht nicht mehr oder weniger vorzugswürdig als die Aussagen des Zeugen N. Da der Kläger zu beweisen hat, dass eine vom schriftlichen Vertrag abweichende mündliche Vereinbarung getroffen worden ist (BGH, VersR 2002, 1089; OLG Saarbrücken, VersR 2001, 1405), geht das non liqued in der Beweisaufnahme zu Lasten des Klägers, so dass das Gericht nicht feststellen kann, dass die Beklagte zur Erstattung von Kosten für Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu einem Rechnungshöchstbetrag von 5.000,00 EUR pro Jahr verpflichtet ist.
  • OLG Saarbrücken, 04.04.2001 - 5 U 670/00

    Lebensversicherung; Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Zusatzversicherung;

    Auszug aus LG Dortmund, 24.02.2011 - 2 O 250/10
    Die eigenen Angaben des Klägers erscheinen dem Gericht nicht mehr oder weniger vorzugswürdig als die Aussagen des Zeugen N. Da der Kläger zu beweisen hat, dass eine vom schriftlichen Vertrag abweichende mündliche Vereinbarung getroffen worden ist (BGH, VersR 2002, 1089; OLG Saarbrücken, VersR 2001, 1405), geht das non liqued in der Beweisaufnahme zu Lasten des Klägers, so dass das Gericht nicht feststellen kann, dass die Beklagte zur Erstattung von Kosten für Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu einem Rechnungshöchstbetrag von 5.000,00 EUR pro Jahr verpflichtet ist.
  • LG Dortmund, 21.04.2010 - 2 O 252/09

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Obliegenheitsverletzung bei Verschweigen

    Auszug aus LG Dortmund, 24.02.2011 - 2 O 250/10
    Außerdem konterkarieren widersprüchliche Belehrungen die erforderliche Warnfunktion, da sie den Antragsteller nicht warnen, sondern verwirren, wie die Kammer bereits bei dem Hinweis nach § 28 VVG (gleichzeitige Belehrungen nach altem und neuem Recht) entschieden hat, Urteil v. 21.04.2010 - 2 O 252/09 -.
  • LG Nürnberg-Fürth, 12.11.2015 - 8 O 9622/13

    Staffelung erstattungsfähiger kieferorthopädischer Behandlungskosten

    Eine rückwirkende Vertragsanpassung nach § 19 IV 2 VVG ist unwirksam, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer nicht nach § 19 V VVG darüber belehrt hat, dass ein Recht auf Vertragsanpassung bei schuldloser Anzeigepflichtverletzung in der Krankenversicherung nicht besteht (im Anschluss an LG Dortmund r + s 2011, 241).

    Dem Versicherer steht also ein Recht auf Vertragsanpassung bei schuldloser Anzeigepflichtverletzung in der Krankenversicherung nicht zu (LG Dortmund r+s 2011, 241 m. w. N.).

    Die Beklagte kann sich nach § 19 Abs. 5 S. 1 VVG folglich nicht auf die Anzeigepflichtverletzung berufen (für einen vergleichbaren Fall - wenngleich bei anders formulierter Belehnung - überzeugend und zutreffend LG Dortmund r+s 2011, 241).

  • LG Nürnberg-Fürth, 20.04.2011 - 8 S 6002/10

    Wirksamkeit des Rechtsfolgenhinweises als Voraussetzung für eine

    Die für die Leistungsfreiheit des Versicherers in § 28 Abs. 4 VVG vorausgesetzte Belehrung entfaltet ihre Rechtswirkungen nur, wenn sie auch inhaltlich richtig ist (Heiss in Bruck/Möller VVG, 9. Auflage 2008, § 28 VVG Rn. 179 und 226; Felsch in Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, § 28 VVG Rn. 197; vgl. auch LG Dortmund, Urteil vom 24.02.2011, Az. 2 O 250/10 - juris und LG Dortmund, RuS 2010, 101 jeweils zu § 19 Abs. 5 VVG).
  • LG Dortmund, 02.01.2013 - 2 O 213/12

    Rücktrittsrecht des Krankenversicherers bei Fehlen der erforderlichen

    Die materielle Unrichtigkeit der Belehrung über die Rechtsfolgen der Vertragsanpassung hat, wie die Kammer in ihrer Entscheidung vom 24.02.2011 - 2 O 250/10 (r + s 2011, 241) bereits ausgeführt hat, zur Folge, dass die Beklagte nicht nur dieses Recht nicht ausüben kann, sondern sämtliche in § 19 Abs. 2 - 4 VVG genannten Rechte.
  • LG Dortmund, 13.06.2013 - 2 O 450/12

    Fortbestehen eines Krankenversicherungsvertrages kann gerichtlich festgestellt

    Auch daraus kann nach Auffassung des Gerichts entnommen werden, dass sich nach dem Willen des Gesetzgebers die Unrichtigkeit eines Hinweises nicht auf dasjenige Gestaltungsrecht ausgewirkt haben muss, welches der Versicherer nach Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht ausgeübt hat, um dem Versicherer dessen Ausübung zu versagen, nachdem er inhaltlich unzureichend über die Rechtsfolgen der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung belehrt hat (vgl. LG Dortmund r+s 2011, 241).
  • LG Dortmund, 10.03.2011 - 2 O 105/10

    Gebotener Hinweis eines Krankenversicherers auf die Rechtsfolgen einer

    Die Irreführung der Klägerin bei der Erläuterung der Rechtsfolgen einer Vertragsanpassung führt dazu, dass die Beklagte sämtliche und nicht nur die von einer falschen Belehrung betroffenen Gestaltungsrechte nach § 19 Abs. 2 bis 4 VVG nicht ausüben kann, wie das erkennende Gericht in seinem Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 O 250/10 - eingehend begründet hat.
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