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LG Konstanz, 16.01.1976 - 2 O 259/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- verkehrslexikon.de
Zur Haftung bei Auffahrunfall infolge Sichtbehinderung durch vereiste Windschutzscheibe
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1977, 90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 11.01.1966 - 1 W 40/65
Teilleistung; Klageveranlassung; Treu und Glauben
Auszug aus LG Konstanz, 16.01.1976 - 2 O 259/74
Dies ergibt sich daraus, dass infolge des bereits anhängigen (und rechtshängigen) Prozesses die Annahme weder als Verzicht auf die Mehrforderung hätte gedeutet werden können (OLG Düsseldorf VersR 66, 1055) und im übrigen der Kläger die Teilleistung auch zunächst akzeptiert und erst später zurückgewiesen hat. - BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68
Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei …
Auszug aus LG Konstanz, 16.01.1976 - 2 O 259/74
Mit diesem Ergebnis, dem sich das Gericht gemäß § 286 ZPO anschließt, hat der Kläger den Nachweis der Erforderlichkeit dieser Reparaturarbeiten zwar nicht erbracht, gleichwohl ist ihm aber der dafür in Rechnung gestellte Betrag in Höhe von DM 360, 00 (= 120 AW * DM 3, 00) zu gewähren: Zwar wird der Ersatzanspruch des § 249 Satz 2 BGB "an sich objektiv bemessen" (BGHZ 54, 82, 84); im Einzelfall ergibt sich aber der erforderliche Betrag "aus den Aufwendungen, die ein verständiger und wirtschaftlich denkender Eigentümer in der besonderen Lage des Geschädigten für eine zumutbare Instandsetzung zu machen hätte" (…BGH aaO 85). - BGH, 02.06.1964 - VI ZR 75/63
Auszug aus LG Konstanz, 16.01.1976 - 2 O 259/74
Dies konnte jedoch im Rahmen der nach § 17 Abs. 1 Satz 2 StVG vorzunehmenden Abwägung an einer voll umfänglichen Haftung der Beklagten nichts ändern: Denn die Betriebsgefahr des klägerischen Kraftfahrzeugs fällt infolge der überwiegenden Verursachung des Unfalls durch das bei der Beklagten versicherte Fahrzeug sowie infolge des erheblichen Verschuldens der Fahrerin dieses Fahrzeugs bei der Abwägung nicht mehr ins Gewicht (BGH VRS 11, 1; BGH VersR 64, 952; BGH VersR 65, 338). - BGH, 26.03.1956 - VI ZR 242/54
Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein am Fahrbahnrand abgestelltes Fahrzeug …
Auszug aus LG Konstanz, 16.01.1976 - 2 O 259/74
Dies konnte jedoch im Rahmen der nach § 17 Abs. 1 Satz 2 StVG vorzunehmenden Abwägung an einer voll umfänglichen Haftung der Beklagten nichts ändern: Denn die Betriebsgefahr des klägerischen Kraftfahrzeugs fällt infolge der überwiegenden Verursachung des Unfalls durch das bei der Beklagten versicherte Fahrzeug sowie infolge des erheblichen Verschuldens der Fahrerin dieses Fahrzeugs bei der Abwägung nicht mehr ins Gewicht (BGH VRS 11, 1; BGH VersR 64, 952; BGH VersR 65, 338).