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   LG Dortmund, 20.04.2011 - 2 O 272/10   

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https://dejure.org/2011,24337
LG Dortmund, 20.04.2011 - 2 O 272/10 (https://dejure.org/2011,24337)
LG Dortmund, Entscheidung vom 20.04.2011 - 2 O 272/10 (https://dejure.org/2011,24337)
LG Dortmund, Entscheidung vom 20. April 2011 - 2 O 272/10 (https://dejure.org/2011,24337)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    I.R.d. Fahrzeugvollversicherung kann aus AKB kein Anspruch auf Abgabe einer "Reparaturkostendeckungszusage" des Versicherers hergeleitet werden; Herleitung eines Anspruchs auf Abgabe einer "Reparaturkostendeckungszusage" des Versicherers aus den AKB in der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrzeugvollversicherung - Reparaturkostendeckungszusage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 14 Abs. 2 S. 1
    I.R.d. Fahrzeugvollversicherung kann aus AKB kein Anspruch auf Abgabe einer "Reparaturkostendeckungszusage" des Versicherers hergeleitet werden; Herleitung eines Anspruchs auf Abgabe einer "Reparaturkostendeckungszusage" des Versicherers aus den AKB in der ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 12.11.1998 - 15 U 269/97

    Entschädigungsleistungen in der Kfz-Vollkaskoversicherung; anrechnungsfreier

    Auszug aus LG Dortmund, 20.04.2011 - 2 O 272/10
    Nach zutreffender und herrschender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung wird die Beschränkung der Entschädigung auf die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert bis zum Nachweis einer Reparatur nicht für unwirksam gehalten (OLG Frankfurt, VersR 2000, 1010; OLG Hamm r + s 1998; zuletzt näher LG Dortmund VersR 2009, 926; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., Ziffer A.2.13 AKB 2008 Rn. 17 f; Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, 18. Aufl., Ziffer A.2.7, Rn. 11 m.w.N.).
  • LG Dortmund, 10.12.2008 - 22 O 109/07

    Wirksamkeit einer die Erstattung der Reparaturkosten nur nach einer fachgerechten

    Auszug aus LG Dortmund, 20.04.2011 - 2 O 272/10
    Nach zutreffender und herrschender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung wird die Beschränkung der Entschädigung auf die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert bis zum Nachweis einer Reparatur nicht für unwirksam gehalten (OLG Frankfurt, VersR 2000, 1010; OLG Hamm r + s 1998; zuletzt näher LG Dortmund VersR 2009, 926; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., Ziffer A.2.13 AKB 2008 Rn. 17 f; Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, 18. Aufl., Ziffer A.2.7, Rn. 11 m.w.N.).
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