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   LG Waldshut-Tiengen, 21.09.2021 - 2 O 296/20   

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LG Waldshut-Tiengen, 21.09.2021 - 2 O 296/20 (https://dejure.org/2021,38283)
LG Waldshut-Tiengen, Entscheidung vom 21.09.2021 - 2 O 296/20 (https://dejure.org/2021,38283)
LG Waldshut-Tiengen, Entscheidung vom 21. September 2021 - 2 O 296/20 (https://dejure.org/2021,38283)
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Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Online-Casinos: Wieder Rückzahlungsanspruch eines Verbrauchers bestätigt!

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Online-Casino muss Spieler 40.000 Euro zurückzahlen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Braunschweig, 23.02.2023 - 9 U 3/22

    Rückforderung gegen Veranstalter unerlaubten Online-Glücksspiels;

    § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 richtet sich seinem Wortlaut nach klar gegen den Anbieter von Online-Glücksspielen (vgl. LG Waldshut-Tiengen, Urteil v. 21. September 2021 - 2 O 296/20, BeckRS 2021, 26917, Rn 49).

    Hinzu kommt, dass die in einem zur EU zählenden Staat ansässige Beklagte über eine örtliche Lizenz verfügte und sich mit ihrem deutschsprachigen Angebot an die potenziellen Kunden wandte, so dass sich auch deswegen das Fehlen einer notwendigen Lizenz in Deutschland nicht per se aufdrängen musste (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2022, 1280, 1283 [OLG Frankfurt am Main 08.04.2022 - 23 U 55/21] ; Beschl. v. 5. Mai 2022 - 19 U 281/21, S. 20 = Anlage K II 2; vgl. LG Waldshut-Tiengen, Urteil v. 21. September 2021 - 2 O 296/20, aaO, Rn. 56).

    Die Beklagte kann sich nicht auf die Geschäftsgrundlage eines unwirksamen Vertrags berufen (vgl. LG Waldshut-Tiengen, Urteil v. 21. September 2021 - 2 O 296/20, aaO, Rn. 63).

    Im Gegenteil widerspräche es dem Schutzzweck des Online-Glücksspiel-Verbots, vor Gefahren zu schützen, die nicht nur von Online-Glücksspielen generell, sondern insbesondere auch von unreguliertem Glücksspiel ausgehen, wenn sich der Veranstalter solcher Glücksspiele, der zum Funktionieren seines Geschäftsmodells auf die Teilnahme von Personen angewiesen ist, stets darauf verlassen könnte, die auf diesem Wege illegal erwirtschafteten Gewinne behalten zu können (LG Waldshut-Tiengen, Urteil v. 21. September 2021 - 2 O 296/20, aaO, Rn. 64).

  • LG Heidelberg, 08.12.2022 - 5 O 160/21

    Rückforderung der Spieleinsätze beim Online-Glücksspiel

    Die Beklagte als Vertragspartner hat ihre gewerbliche Tätigkeit unter anderem auch auf Deutschland ausgerichtet, indem sie ihre Dienste auf einer in Deutschland in deutscher Sprache abrufbaren, interaktiven Website angeboten hat (vgl. MüKoZPO/Gottwald, 6. Aufl., Brüssel Ia-VO Art. 17 Rn. 11; LG Waldshut-Tiengen BeckRS 2021, 26917 Rn. 18).

    Die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Heidelberg ergibt sich ebenfalls aus Art. 18 Abs. 1 Alt. 2 EuGVVO, der neben der internationalen auch die örtliche Zuständigkeit regelt (LG Waldshut-Tiengen BeckRS 2021, 26917 Rn. 19; Dauses/Ludwigs/Kreuzer/Wagner/Reder, EU-WirtschaftsR-HdB/, Stand August 2022, Q.II. Internationale Zuständigkeit Rn. 108).

    Dies hat zur Folge, dass die nach deutschem Recht zwingenden Verbraucherschutznormen der §§ 305 ff. BGB auf Verbraucherverträge, die Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland geschlossen haben, in jedem Fall anwendbar bleiben (BGH BeckRS 2013, 3084 Rn. 33; LG Waldshut-Tiengen BeckRS 2021, 26917 Rn. 24).

    Dies vermittelt dem Verbraucher den falschen Eindruck, auf den Vertrag sei nur das vereinbarte Recht anwendbar, führt ihn so in die Irre und ist geeignet, ihn von der Durchsetzung seiner Rechte abzuhalten (vgl. EuGH IWRZ 2016, 215 Rn. 71; BGH BeckRS 2013, 3084 Rn. 36; LG Waldshut-Tiengen BeckRS 2021, 26917 Rn. 25; LG Aachen BeckRS 2021, 36592 Rn. 17; Rock, ZfWG 2022, 118 ff.).

    Ein Verstoß führt zur Nichtigkeit des Glücksspielvertrags (OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2022, 12872 Rn. 44; LG Hamburg BeckRS 2022, 993 Rn. 28; LG Bochum BeckRS 2022, 9616 Rn. 14; LG Waldshut-Tiengen BeckRS 2021, 26917 Rn. 42; vgl. auch BGH NJW 1962, 1671 zu § 1 Abs. 1 Ziff. 2 SpielbVO).

    Als Verbotsgesetz greift hier nicht § 4 Abs. 4 GlüStV 2012, da der Kläger als Spieler nicht Adressat dieser Regelung ist (LG Waldshut-Tiengen BeckRS 2021, 26917 Rn. 49; Hendricks/Lüder, VuR 2021, 333, 335).

    Hier ist mindestens zu fordern, dass sich der Leistende der Einsicht in den Gesetzesverstoß, also hier in den Verstoß gegen § 285 StGB, leichtfertig verschlossen hat (BGH NJW 2013, 401 Rn. 27; BGH NJW 1989, 3217, 3218; OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2022, 12872 Rn. 50; BeckOK-BGB/Wendehorst, Stand 01.05.2022, § 817 Rn. 16; MüKoBGB/Schwab, 8. Aufl., § 817 Rn. 87; enger LG Waldshut-Tiengen BeckRS 2021, 26917 Rn. 51 ff., das Vorsatz hinsichtlich der Illegalität des Glücksspiels fordert).

    Es kann vorliegend dahinstehen, ob der Kläger durch die Teilnahmemöglichkeit und die Gewinnchance, die sich nicht verwirklicht hat und deren Wertigkeit aufgrund der Nichtigkeit des Spielvertrags zweifelhaft ist (vgl. dazu BGH NJW 1962, 1671, 1672; LG Waldshut-Tiengen BeckRS 2021, 26917 Rn. 46), einen kondizierbaren vermögenswerten Vorteil erlangt hat, da ein etwaiger Bereicherungsanspruch der Beklagten gegen den Kläger jedenfalls an § 817 S. 2 BGB scheitert.

  • OLG Karlsruhe, 06.04.2023 - 14 U 256/21

    Rückzahlungsanspruch gegen Online-Casino

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 21.09.2021, Az. 2 O 296/20, wird zurückgewiesen.

    das am 21.09.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen, Az. 2 O 296/20, abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • LG Heidelberg, 07.12.2023 - 5 O 5/23
    Hier ist mindestens zu fordern, dass sich der Leistende der Einsicht in den Gesetzesverstoß, also hier in den Verstoß gegen § 285 StGB, leichtfertig verschlossen hat (BGH NJW 2013, 401 Rn. 27; BGH NJW 1989, 3217, 3218; OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2022, 12872 Rn. 50; BeckOK-BGB/Wendehorst, Stand 01.05.2022, § 817 Rn. 16; MüKoBGB/Schwab, 8. Aufl., § 817 Rn. 87; enger LG Waldshut-Tiengen BeckRS 2021, 26917 Rn. 51 ff., das Vorsatz hinsichtlich der Illegalität des Glücksspiels fordert).
  • LG Köln, 30.03.2023 - 36 O 290/20

    Online-Glücksspiel ohne Lizenz bleibt auch für Sportwetten rechtswidrig

    Hinzu kommt, dass die in einem damals zur EU zählenden Staat ansässige Beklagte über eine örtliche Lizenz verfügte und sich mit ihrem deutschsprachigen Angebot an die potenziellen Kunden wandte, so dass sich auch deswegen das Fehlen einer notwendigen Lizenz in Deutschland nicht per se aufdrängen musste (OLG Braunschweig, Urteil vom 23. Februar 2023 - 9 U 3/22, OLG Frankfurt NJW-RR 2022, 1280, 1283; Beschl. v. 5. Mai 2022 - 19 U 281/21, S. 20 = Anlage K II 2; vgl. LG Waldshut-Tiengen, Urteil v. 21. September 2021 - 2 O 296/20, aaO, Rn. 56).
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   LG Mainz, 27.08.2021 - 2 O 296/20   

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