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   LG Dortmund, 27.10.2011 - 2 O 299/10   

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LG Dortmund, 27.10.2011 - 2 O 299/10 (https://dejure.org/2011,6496)
LG Dortmund, Entscheidung vom 27.10.2011 - 2 O 299/10 (https://dejure.org/2011,6496)
LG Dortmund, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - 2 O 299/10 (https://dejure.org/2011,6496)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine weitere Anspruchskürzung gem. § 8 AUB 95 wegen der die Vorinvalidität begründenden Gesundheitsschädigung bei Abzug von der Gesamtinvalidität wegen einer Vorinvalidität; Weitere Anspruchskürzung gem. § 8 AUB 95 wegen der die Vorinvalidität begründenden ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unfallversicherung - Anspruchskürzung bei Vorinvalidität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 95 § 7 Abs. 1 (3); AUB § 8 95
    Keine weitere Anspruchskürzung gem. § 8 AUB 95 wegen der die Vorinvalidität begründenden Gesundheitsschädigung bei Abzug von der Gesamtinvalidität wegen einer Vorinvalidität; Weitere Anspruchskürzung gem. § 8 AUB 95 wegen der die Vorinvalidität begründenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 606
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 29.08.2002 - 19 U 142/01

    Invaliditätsentschädigung durch die Unfallversicherung: Herabsetzung bei

    Auszug aus LG Dortmund, 27.10.2011 - 2 O 299/10
    Dem Aufbau der AUB, die zunächst in § 7 des Ausmaß der versicherten Invalidität mit Berücksichtigung der Vorinvalidität regeln und erst im Anschluss hieran den Kürzungstatbestand nach § 8 AUB folgen lassen, lässt sich immerhin entnehmen, dass die Leistungskürzung nach § 7 I (3) AUB Vorrang von der Leistungskürzung nach § 8 AUB hat (vgl. OLG Karlsruhe, r + s 2004, 474).

    Demgegenüber steht ein anderer Teil von Rechtsprechung und Literatur auf dem Standpunkt, dass Vorinvalidität einerseits und Mitwirkung von Krankheit und Gebrechen andererseits nicht doppelt berücksichtigt werden dürfen (OLG Karlsruhe r + s 2004, 474, 475; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., Ziffer 3 AUB 2008 Rn. 3; Rixecker, zfs 2004, 575 in Anm. zu OLG Düsseldorf, zfs 2004, 574; Marlow in Veith/Gräfe, Versicherungsprozess, 2. Aufl., § 8 Rn. 167 durch Bezugnahme auf OLG Karlsruhe a.a.O.; Dörner in Langheid/Wandt, Münchener Kommentar VVG, § 178 Rn. 241).

  • OLG Saarbrücken, 03.12.1997 - 5 U 646/97

    Berechnung der Invaliditätsentschädigung bei mitwirkenden Krankheiten

    Auszug aus LG Dortmund, 27.10.2011 - 2 O 299/10
    Umstritten ist indes, ob dieses Vorrangverhältnis dahingehend zu verstehen ist, dass primär die Leistungskürzung nach § 7 I (3) AUB vorzunehmen ist und nachrangig die Leistungskürzung nach § 8 AUB - das umgekehrte Rangverhältnis kann je nach Formulierung der AUB bei Anwendung von Progressionsstaffeln zu höheren Leistungsansprüchen führen (BGH, VersR 200, 444; OLG Saarbrücken, VersR 1998, 836)- oder ob die Anwendung der Leistungskürzung gemäß § 7 I (3) AUB eine weitere Leistungsminderung nach § 8 AUB ausschließt, soweit dieselbe Vorschädigung sowohl als Vorinvalidität als auch als mitwirkende(s) Krankheit oder Gebrechen einzustufen ist.
  • BGH, 09.07.2003 - IV ZR 74/02

    Unklarheit der Gliedertaxe in der Unfallversicherung

    Auszug aus LG Dortmund, 27.10.2011 - 2 O 299/10
    Zumindest ist für den verständigen Versicherungsnehmer mangels ausdrücklicher Regelung in den AUB unklar, ob beide Kürzungsmöglichkeiten nebeneinander bestehen oder ob die vorrangige Kürzung nach § 7 I (3) AUB 95 die weitere Leistungsminderung nach § 8 AUB 95 verdrängt - wie auch die widerstreitenden Auffassungen in Rechtsprechung und Literatur ausweisen -, so dass nach der Unklarheitenregelung des § 305 c Abs. 2 BGB die für den Versicherungsnehmer günstigere Auslegung Anwendung findet ( BGH VersR 2003, 1163).
  • BGH, 26.09.2007 - IV ZR 252/06

    Vereinbarung eines Leistungsausschlusses für aufgrund angeborener Krankheiten

    Auszug aus LG Dortmund, 27.10.2011 - 2 O 299/10
    Dies folgt aus dem Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers von den AUB 95 bei deren aufmerksamer und um Verständnis bemühter Durchsicht (vgl. zur Auslegung von Versicherungsbedingungen BGH VersR 2009, 623; r + s 2008, 25).
  • OLG Schleswig, 02.03.2006 - 16 U 55/05

    Vorinvalidität und Vorschaden in der Unfallversicherung

    Auszug aus LG Dortmund, 27.10.2011 - 2 O 299/10
    Ein Teil von Rechtsprechung und Literatur nimmt an, dass sowohl § 7 I (3) AUB als auch § 8 AUB kumulativ, wenn auch in dem genannten Rangverhältnis Anwendung finden können (OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2006, 396; OGH, VersR 2009, 997-bei gleicher Bedingungslage-; Leverenz in Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl., Bd. 9 Ziffer 3 AUB 2008 Rn. 14 und Ziffer 2.1 AUB 2008 Rn. 238; Grimm, Unfallversicherung, 4. Aufl., Ziffer 2 AUB 99 Rn. 40 und Ziffer 3 AUB 99 Rn. 6; Naumann/Brinkmann, Die private Unfallversicherung, § 5 Rn. 55; Kloth, Private Unfallversicherung, Kapitel J VI. Rn. 12).
  • BGH, 18.02.2009 - IV ZR 11/07

    Anspruch gegen eine private Krankenversicherung auf Erstattung der Kosten für die

    Auszug aus LG Dortmund, 27.10.2011 - 2 O 299/10
    Dies folgt aus dem Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers von den AUB 95 bei deren aufmerksamer und um Verständnis bemühter Durchsicht (vgl. zur Auslegung von Versicherungsbedingungen BGH VersR 2009, 623; r + s 2008, 25).
  • BGH, 15.12.2010 - IV ZR 24/10

    Private Unfallversicherung: Ermittlung des Invaliditätsgrads bei Vereinbarung

    Auszug aus LG Dortmund, 27.10.2011 - 2 O 299/10
    Gem. BGH VersR 2011, 202 erfolgt der Abzug von der Invalidität und nicht, wie noch das OLG Brandenburg als Vorinstanz angenommen hatte, von der Leistung, was bei Anwendung der auch zwischen den Parteien vereinbarten Progressionsstaffel zu einer höheren Leistung für den Versicherten geführt hätte.
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2004 - 4 U 231/03

    Zum Anspruch auf Invaliditätsentschädigung aus Unfallversicherung bei

    Auszug aus LG Dortmund, 27.10.2011 - 2 O 299/10
    Demgegenüber steht ein anderer Teil von Rechtsprechung und Literatur auf dem Standpunkt, dass Vorinvalidität einerseits und Mitwirkung von Krankheit und Gebrechen andererseits nicht doppelt berücksichtigt werden dürfen (OLG Karlsruhe r + s 2004, 474, 475; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., Ziffer 3 AUB 2008 Rn. 3; Rixecker, zfs 2004, 575 in Anm. zu OLG Düsseldorf, zfs 2004, 574; Marlow in Veith/Gräfe, Versicherungsprozess, 2. Aufl., § 8 Rn. 167 durch Bezugnahme auf OLG Karlsruhe a.a.O.; Dörner in Langheid/Wandt, Münchener Kommentar VVG, § 178 Rn. 241).
  • OLG Hamm, 16.06.2004 - 20 U 15/04

    Anspruch auf Zahlung einer Unfallrente ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent;

    Auszug aus LG Dortmund, 27.10.2011 - 2 O 299/10
    Demgegenüber steht ein anderer Teil von Rechtsprechung und Literatur auf dem Standpunkt, dass Vorinvalidität einerseits und Mitwirkung von Krankheit und Gebrechen andererseits nicht doppelt berücksichtigt werden dürfen (OLG Karlsruhe r + s 2004, 474, 475; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., Ziffer 3 AUB 2008 Rn. 3; Rixecker, zfs 2004, 575 in Anm. zu OLG Düsseldorf, zfs 2004, 574; Marlow in Veith/Gräfe, Versicherungsprozess, 2. Aufl., § 8 Rn. 167 durch Bezugnahme auf OLG Karlsruhe a.a.O.; Dörner in Langheid/Wandt, Münchener Kommentar VVG, § 178 Rn. 241).
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