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   LG Osnabrück, 02.05.2005 - 2 O 304/05   

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https://dejure.org/2005,25683
LG Osnabrück, 02.05.2005 - 2 O 304/05 (https://dejure.org/2005,25683)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 02.05.2005 - 2 O 304/05 (https://dejure.org/2005,25683)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 02. Mai 2005 - 2 O 304/05 (https://dejure.org/2005,25683)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 252 BGB; § 823 BGB; § 844 Abs. 2 BGB; § 845 BGB
    Zahlung eines Verdienstausfallschadens anlässlich eines Verkehrunfallgeschehens; Ersatzanspruch des Arbeitgebers bei zeitweiligem unfallbedingten Ausfall eiens Arbeitnehmers; Mittelbar durch die Körperverletzung eines anderen eingetretener Vermögensschaden; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung eines Verdienstausfallschadens anlässlich eines Verkehrunfallgeschehens; Ersatzanspruch des Arbeitgebers bei zeitweiligem unfallbedingten Ausfall eiens Arbeitnehmers; Mittelbar durch die Körperverletzung eines anderen eingetretener Vermögensschaden; ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Kein Schadensersatz für Arbeitgeber bei unfallbedingtem Ausfall seines Arbeitnehmers

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)
  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Schadensersatz für Arbeitgeber bei unfallbedingtem Ausfall seines Arbeitnehmers

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.12.2002 - VI ZR 171/02

    Schadensersatz für die Verletzung eines Partners eines Eiskunstlaufpaares

    Auszug aus LG Osnabrück, 02.05.2005 - 2 O 304/05
    Grundsätzlich aber kann der Arbeitgeber von dem Schädiger keinen Ersatz des Schadens verlangen, der ihm durch den zeitweiligen unfallbedingten Ausfall des Arbeitnehmers entstanden ist (vgl. BGH NJW 2003, 1040,1041) [BGH 10.12.2002 - VI ZR 171/02] .

    Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach betont, dass der von der Rechtsprechung erarbeitete Deliktschutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs nicht in einen allgemeinen deliktischen Vermögensschutz für Gewerbebetreibende ausufern darf, die dem deutschen Rechtssystem der in kasuistischer Art geregelten Deliktstatbestände zuwider laufen dürfe (vgl. BGH NJW 2003, 1040,1041 [BGH 10.12.2002 - VI ZR 171/02] mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Der Schädiger verletzt daher keine Verhaltenspflichten, die ihm gerade im Hinblick auf das besondere Schutzbedürfnis eines Gewerbebetriebes obliegen (vgl. BGH NJW 2003, 1040,1041) [BGH 10.12.2002 - VI ZR 171/02] .

  • BGH, 06.02.2001 - VI ZR 339/99

    Erwerbsschaden eines selbständigen Unternehmers

    Auszug aus LG Osnabrück, 02.05.2005 - 2 O 304/05
    Des Weiteren hat der Bundesgerichtshof (NJW 2001, 1640, 1641) [BGH 06.02.2001 - VI ZR 339/99] darauf hingewiesen, bei der Feststellung des Erwerbsschadens eines selbstständig Tätigen sei es im Rahmen der §§ 252 BGB , § 287 ZPO in der Regel erforderlich und angebracht, an die Geschäftsentwicklung und die Geschäftsergebnisse in den letzten Jahren vor dem Unfall anzuknüpfen.
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