Rechtsprechung
LG Hechingen, 02.11.2021 - 2 O 305/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ausschluss der §§ 650b, 650c BGB ist unwirksam!
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
VOB/B nicht "als Ganzes" vereinbart: Ausschluss der §§ 650b, 650c BGB ist unwirksam! (IBR 2022, 231)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Feststellungsverfügung scheitert nicht daran, dass § 650c Abs. 3 BGB eine Leistungsverfügung voraussetzt (IBR 2022, 1012)
Verfahrensgang
- LG Hechingen, 02.11.2021 - 2 O 305/21
- OLG Stuttgart, 26.07.2022 - 10 U 294/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Dresden, 29.11.1999 - 17 U 1606/99
Ausführung einer Schneefanganlage im Erzgebirge; Lückenhaftigkeit des …
Auszug aus LG Hechingen, 02.11.2021 - 2 O 305/21
Ist ein Leistungsverzeichnis lückenhaft, so kann die nicht ausdrücklich darin aufgeführte Leistung etwa dann zum Vertragsinhalt werden, wenn die Lückenhaftigkeit für den Auftragnehmer erkennbar ist (OLG Rostock BauR 2009, 1599; OLG Dresden BauR 2000, 1341). - OLG Rostock, 07.12.2006 - 1 U 19/06
Obliegenheiten des Bieters bei Unvollständigkeit und Unklarheit der Angaben zu …
Auszug aus LG Hechingen, 02.11.2021 - 2 O 305/21
Ist ein Leistungsverzeichnis lückenhaft, so kann die nicht ausdrücklich darin aufgeführte Leistung etwa dann zum Vertragsinhalt werden, wenn die Lückenhaftigkeit für den Auftragnehmer erkennbar ist (OLG Rostock BauR 2009, 1599; OLG Dresden BauR 2000, 1341). - BGH, 22.12.2011 - VII ZR 67/11
Öffentliche Ausschreibung: Erfordernis eines Hinweises auf die Kontaminierung des …
Auszug aus LG Hechingen, 02.11.2021 - 2 O 305/21
Damit kann der Auftragnehmer initial davon ausgehen, dass Details vollständig angegeben sind (vgl. BGH NZBau 2012, 102). - LG Berlin, 16.10.2020 - 8 O 126/20
VOB-Vertrag: Einstweilige Verfügung auf Leistung und Feststellung hinsichtlich …
Auszug aus LG Hechingen, 02.11.2021 - 2 O 305/21
Da die Antragstellerin mit den Hauptsacheanträgen eine Leistungsverfügung verlangt hat, die mit einer Vorwegnahme der Hauptsache verbunden gewesen wäre, wurde bei der Bemessung des Streitwertes kein Abschlag wegen der Vorläufigkeit der Entscheidung vorgenommen, sondern von den begehrten Zahlbeträgen ausgegangen (vgl. LG Berlin vom 16.10.2020 - 8 0 126/20). - BGH, 22.01.2004 - VII ZR 419/02
Rechtsfolgen vertraglicher Abweichungen von der VOB/B
Auszug aus LG Hechingen, 02.11.2021 - 2 O 305/21
Die konkurrierenden Regelungen in § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B gehen den §§ 650b, 650c BGB nicht vor, da die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart wurde, somit die Privilegierung bei der Inhaltskontrolle entfällt (vgl. BGH vom 22.01.2004 - VII ZR 419/02) und § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B bei der isolierten Inhaltskontrolle wegen des Abweichens von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist.