Rechtsprechung
LG Arnsberg, 09.03.2012 - I-2 O 326/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- autokaufrecht.info
Zum Rücktritt berechtigender Komfortmangel bei einem Fahrzeug der Luxusklasse
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sachmänglhaftung im Zusammenhang mit dem Kauf eines PKW bei Schwierigkeiten beim Ausbau einer ausbaubaren Kofferraumabdeckung; Sachmangel wegen Geräuschentwicklung und Vibrationen beim Einschalten eines Abstandsregeltempostats
- Betriebs-Berater
Rücktritt vom Kaufvertrag eines Luxus-PKW bei Komfortmangel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Rechtsprechung
LG Zweibrücken, 08.11.2013 - 2 O 326/10 |
Verfahrensgang
- LG Zweibrücken, 08.11.2013 - 2 O 326/10
- OLG Zweibrücken, 21.05.2015 - 8 U 63/13
- OLG Zweibrücken, 23.06.2015 - 8 U 63/13
- BGH, 15.07.2016 - V ZR 168/15
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Zweibrücken, 23.06.2015 - 8 U 63/13
Erwerb einer Eigentumswohnung aufgrund einer Falschberatung über die finanziellen …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Zweibrücken vom 08. November 2013 (2 O 326/10) wird z u r ü c k g e w i e s e n.Das Urteil des Landgerichts Zweibrücken vom 08.11.2013, Az.: 2 O 326/10, wird abgeändert und die Beklagte verurteilt, den Kläger von seinen Verpflichtungen gegenüber der ... ... aus dem vom Kläger mit dieser am 06.11.2007 geschlossenen Darlehensvertrag über 146.000,-- EUR, Konto Nr. ... freizustellen; Zug um Zug gegen Rückübereignung des im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts ..., Blatt ..., eingetragenen Wohnungseigentums der Wohnung Nr. 4 des Aufteilungsplans des Anwesens ... und ... in ... an die Beklagte.
- OLG Zweibrücken, 21.05.2015 - 8 U 63/13
Erwerb einer Eigentumswohnung aufgrund einer Falschberatung über die finanziellen …
Der Senat weist darauf hin, dass er nach vorläufiger Beratung beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Zweibrücken vom 08. November 2013 (Az.: 2 O 326/10) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.Der Senat weist darauf hin, dass er nach vorläufiger Beratung beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Zweibrücken vom 08. November 2013 (Az.: 2 O 326/10) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.