Rechtsprechung
LG Potsdam, 17.09.2008 - 2 O 345/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Zusammenfassung und Volltext)
Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen (§ 91 ZPO).
Wettbewerbsverstoß, weil Widerrufsbelehrung nach Vertragsabschluss nicht übersandt wurde - info-it-recht.de
Rechtsprechung
LG Wuppertal, 12.03.2010 - 2 O 345/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Rückerstattung von geleisteten Sozialversicherungsbeiträgen im Wege der Insolvenzanfechtung; Berücksichtigung einer Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz im Sinne des § 133 Abs. 1 InsO; Maßgeblichkeit einer zwischen dem Insolvenzschuldner und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.06.2009 - IX ZR 7/07
Anfechtung von Zahlungen des Insolvenzschuldners wegen der Androhung eines …
Auszug aus LG Wuppertal, 12.03.2010 - 2 O 345/08
bis 17.09.2007 objektiv weitere Gläubiger der Insolvenzschuldnerin benachteiligt haben und ob es sich überhaupt um eine Rechtshandlung der Insolvenzschuldnerin gemäß § 133 InsO gehandelt hat, sowie aufgrund welcher Umstände ein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz der Insolvenzschuldnerin anzunehmen ist - vgl. zur Annahme einer Rechtshandlung aber nur BGH, Beschluss vom 19.02.2009, Az.: IX ZR 22/07; BGH, Beschluss vom 18.06.2009, Az.: IX ZR 7/07, jeweils zitiert aus juris. - BGH, 19.02.2009 - IX ZR 22/07
Rechtshandlung eines Schuldners durch Übergabe eines Schecks an eine anwesende …
Auszug aus LG Wuppertal, 12.03.2010 - 2 O 345/08
bis 17.09.2007 objektiv weitere Gläubiger der Insolvenzschuldnerin benachteiligt haben und ob es sich überhaupt um eine Rechtshandlung der Insolvenzschuldnerin gemäß § 133 InsO gehandelt hat, sowie aufgrund welcher Umstände ein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz der Insolvenzschuldnerin anzunehmen ist - vgl. zur Annahme einer Rechtshandlung aber nur BGH, Beschluss vom 19.02.2009, Az.: IX ZR 22/07; BGH, Beschluss vom 18.06.2009, Az.: IX ZR 7/07, jeweils zitiert aus juris. - BGH, 10.07.2003 - IX ZR 89/02
Gläubigerbenachteiligung durch Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung; …
Auszug aus LG Wuppertal, 12.03.2010 - 2 O 345/08
Zwar hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 10.07.2003, Az.: IX ZR 89/02, zitiert aus juris, ausgeführt, dass Beitragsrückstände gegenüber Sozialversicherungsträgern im Allgemeinen eine erhebliche Bedeutung für die Zahlungsfähigkeit des Schuldners haben und weiterhin, dass die mindestens halbjährige Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen deshalb bereits hinreichend auf eine Zahlungseinstellung hindeuten kann.