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   LG Dortmund, 05.02.2007 - 2 O 35/07   

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https://dejure.org/2007,26571
LG Dortmund, 05.02.2007 - 2 O 35/07 (https://dejure.org/2007,26571)
LG Dortmund, Entscheidung vom 05.02.2007 - 2 O 35/07 (https://dejure.org/2007,26571)
LG Dortmund, Entscheidung vom 05. Februar 2007 - 2 O 35/07 (https://dejure.org/2007,26571)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VHB 92 § 5 Nr. 1 a, VHB 92 § 12 Nr. 4
    Nachweis eines versicherten Nachschlüsseldiebstahls erfordert genaue Angaben über die Verwahrung aller "echten" Schlüssel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Nachweis des Versicherungsfalls bei Entwendung aus einem Hotelzimmer

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Nachweis des Versicherungsfalls bei Entwendung aus einem Hotelzimmer

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 1080
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 4 U 230/96

    Nachweis der Verwendung eines "falschen" Schlüssels

    Auszug aus LG Dortmund, 05.02.2007 - 2 O 35/07
    4 Denn wenn fest steht, dass der Täter bei einem behaupteten Wohnungsdiebstahl mittels exakt passenden Schlüssels eingedrungen sein muss (weil Einbruchspuren fehlen), so ist der Nachweis, dass ein "falscher" Schlüssel Verwendung gefunden hat, erst geführt, sofern dritte Inhaber eines echten Schlüssels als Täter ausscheiden und die vermutete Redlichkeit des VN, der bei seiner Anhörung angibt, mit der Tat nichts zu tun zu haben, nicht in Zweifel gezogen werden kann (OLG Düsseldorf VersR 1999, 182; 2000, 225).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2006 - 12 U 266/05

    Haftpflichtversicherung: Verletzung der Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheit

    Auszug aus LG Dortmund, 05.02.2007 - 2 O 35/07
    Der VN hat auch dazu vorzutragen, wie der Vermieter/Hausverwalter/Vormieter mit den Schlüsseln verfahren ist (OLG Köln VersR 2005, 1077/8=NJW-RR 2006, 41 mit Anm. Rixecker in zfs 2006, 464), um auszuschließen dass ein echter Schlüssel verwendet worden ist.
  • OLG Köln, 31.05.2005 - 9 U 109/04

    Anforderungen an den Nachweis eines Nachschlüsseldiebstahls in der

    Auszug aus LG Dortmund, 05.02.2007 - 2 O 35/07
    Der VN hat auch dazu vorzutragen, wie der Vermieter/Hausverwalter/Vormieter mit den Schlüsseln verfahren ist (OLG Köln VersR 2005, 1077/8=NJW-RR 2006, 41 mit Anm. Rixecker in zfs 2006, 464), um auszuschließen dass ein echter Schlüssel verwendet worden ist.
  • OLG Düsseldorf, 23.03.1999 - 4 U 52/98

    Nachweis eines Nachschlüsseldiebstahls aus einer Zahnarztpraxis

    Auszug aus LG Dortmund, 05.02.2007 - 2 O 35/07
    4 Denn wenn fest steht, dass der Täter bei einem behaupteten Wohnungsdiebstahl mittels exakt passenden Schlüssels eingedrungen sein muss (weil Einbruchspuren fehlen), so ist der Nachweis, dass ein "falscher" Schlüssel Verwendung gefunden hat, erst geführt, sofern dritte Inhaber eines echten Schlüssels als Täter ausscheiden und die vermutete Redlichkeit des VN, der bei seiner Anhörung angibt, mit der Tat nichts zu tun zu haben, nicht in Zweifel gezogen werden kann (OLG Düsseldorf VersR 1999, 182; 2000, 225).
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