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Rechtsprechung
   LG Siegen, 24.07.2015 - 2 O 350/14   

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https://dejure.org/2015,24326
LG Siegen, 24.07.2015 - 2 O 350/14 (https://dejure.org/2015,24326)
LG Siegen, Entscheidung vom 24.07.2015 - 2 O 350/14 (https://dejure.org/2015,24326)
LG Siegen, Entscheidung vom 24. Juli 2015 - 2 O 350/14 (https://dejure.org/2015,24326)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Darlehensvertrag, Verbraucherkredit, Widerruf, Widerrufsbelehrung, Vorfälligkeitsentscheidung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Darlehensvertrag, Verbraucherkredit, Widerruf, Widerrufsbelehrung, Vorfälligkeitsentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf von Darlehensverträgen bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung nach vollständiger Abwicklung und Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Hamm, 25.03.2015 - 31 U 155/14

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages nach einvernehmlicher Aufhebung

    Auszug aus LG Siegen, 24.07.2015 - 2 O 350/14
    Zwar hat der auch für die Kammer zuständige Berufungssenat des Oberlandesgerichts Hamm in der bereits angesprochenen Entscheidung vom 25.03.2015 (31 U 155/14) das klageabweisende Urteil des Landgerichts Essen abgeändert und die beklagte Bank antragsgemäß verurteilt, jedoch unter ausdrücklicher Übernahme der Argumentation des Landgerichts zu den Gründen für die Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung (juris Rz. 13-14).

    Dementsprechend führt auch das OLG Hamm richtigerweise aus, dass diese Wertung nicht unterlaufen werden kann, indem "(...) man Banken das Recht zubilligt, sich der Haftung unter Hinweis auf § 242 BGB zu entziehen." (OLG Hamm, Urteil vom 25.03.2015, I-31 U 155/14 u.a., juris, Rn. 16).

    Weiter ist der Argumentation des OLG Hamm folgend anzunehmen, dass die Beklagte hier "ohne weiteres in der Lage gewesen wäre, den Kläger in wirksamer Form nachzubelehren" (OLG Hamm, Urteil vom 25.03.2015, I-31 U 155/14 u.a., juris, Rn. 16).

    Diese Rechtsprechung ist, zumindest hinsichtlich des Anspruches aus § 818 BGB, auch auf vorliegende Konstellation übertragbar (vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 25.03.2015, I-31 U 155/14 u.a., juris, Rn. 17).

  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus LG Siegen, 24.07.2015 - 2 O 350/14
    Der Verbraucher wird darüber im Unklaren gelassen, von welchen weiteren Voraussetzungen der Beginn des Fristlaufs abhängt (vgl. u.a. BGH, Urteil v. 28.06.2011, XI ZR 349/10).

    Eine Berufung auf diese Regelungen und damit die fingierte Ordnungsgemäßheit ist der Bank aber nur möglich, wenn sie "gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet hat, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht" (BGH, Urteil v. 28.06.2011, XI ZR 349/10, juris, Rn. 37).

    In der vorherigen Entscheidung aus dem Jahr 2011 hat der BGH zudem ausdrücklich ausgeführt, dass die Fiktionswirkung nicht gelte, wenn das Gericht bereits "durch einen Vergleich beider Texte ohne Weiteres selbst feststellen kann, (dass die verwendete Belehrung) ihrem Wortlaut nach nicht in jeder Hinsicht dem Muster in Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV in der seinerzeit geltenden Fassung" entspreche (BGH, Urteil vom 28.06.2011 - AZ: XI ZR 349/10, juris, Rn. 38).

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2014 - 14 U 55/13

    Grundsätze zur Verwirkung des Rechts auf Widerruf eines

    Auszug aus LG Siegen, 24.07.2015 - 2 O 350/14
    Ein Recht kann nach § 242 BGB verwirkt werden, wenn der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend gemacht hat, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre, und der Gegner sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde, und die verspätete Geltendmachung daher gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 09. Januar 2014 - I-14 U 55/13, 14 U 55/13 -, juris, Rn. 17).

    Die Rechtsprechung hat dies teilweise angenommen, wenn der Verbraucher seit Ablösung des Darlehensvertrags bis zum Widerruf 5 Jahre verstreichen lässt und der Darlehensgeber aufgrund einer beiderseitigen Auflösung des Darlehensvertrags sowie Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung darauf vertrauen kann, dass alle Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt wurden (etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 09. Januar 2014 - I-14 U 55/13, 14 U 55/13 -, juris, Rn. 17; LG Essen, Urteil vom 09.10.2014, 6 O 214/14, juris, Rn. 37).

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus LG Siegen, 24.07.2015 - 2 O 350/14
    Der BGH hat bereits in einem Urteil aus dem Jahr 2014 (v. 07.05.2014, IV ZR 76/11, juris, Rn. 35ff.) im Rahmen einer Entscheidung über die Möglichkeit des Widerrufs von Versicherungsverträgen entschieden, dass der Widerruf auch nach Kündigung und Auszahlung des Rückkaufswertes noch 9 Monate nach der Kündigung widerrufen werden könne.

    Demgegenüber führt aber der BGH aus, dass eine Bank ein schutzwürdiges Vertrauen dann nicht in Anspruch nehmen kann, wenn sie die Situation selbst herbeigeführt hat, indem sie dem Verbraucher keine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung erteilt hat (BGH, Urteil vom 07. Mai 2014, IV ZR 76/11, juris, Rn. 39).

  • LG Essen, 09.10.2014 - 6 O 214/14

    Rückzahlung gezahlter Vorfälligkeitsentschädigungen nach Abrechnung zweier

    Auszug aus LG Siegen, 24.07.2015 - 2 O 350/14
    Gestützt wird die dargelegte Auffassung von den Ausführungen des LG Essen (Urteil vom 09.10.2014, 6 O 214/14, juris, Rn. 31): "Maßgeblich ist, ob der Wortlaut der Belehrung in jeder Hinsicht vollständig dem Muster in Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoVO entspricht.

    Die Rechtsprechung hat dies teilweise angenommen, wenn der Verbraucher seit Ablösung des Darlehensvertrags bis zum Widerruf 5 Jahre verstreichen lässt und der Darlehensgeber aufgrund einer beiderseitigen Auflösung des Darlehensvertrags sowie Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung darauf vertrauen kann, dass alle Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt wurden (etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 09. Januar 2014 - I-14 U 55/13, 14 U 55/13 -, juris, Rn. 17; LG Essen, Urteil vom 09.10.2014, 6 O 214/14, juris, Rn. 37).

  • BGH, 15.08.2012 - VIII ZR 378/11

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Siegen, 24.07.2015 - 2 O 350/14
    Grundsätzlich kann sich die verwendende Bank darauf berufen, dass die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß war, wenn diese dem zum Zeitpunkt der Erteilung gültigen Muster der BGB-InfoV entsprach (BGH, Urteil v. 15.08.2012, VIII ZR 378/11).

    Dagegen hat der BGH ausdrücklich, auch in der Entscheidung aus dem Jahr 2012, in dem die Fiktionswirkung von §§ 14, 16, Anlage 2 BGB-InfoV trotz irreführender Formulierung bestätigt wurde, ausgeführt, dass die Fiktionswirkung an die Verwendung des Musters geknüpft sei (BGH, Urteil vom 15.08.2012, VIII ZR 378/11, juris, Rn. 10, 14).

  • OLG Hamm, 03.09.2013 - 4 U 58/13
    Auszug aus LG Siegen, 24.07.2015 - 2 O 350/14
    Der Anspruch auf Freistellung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten gem. § 257 BGB hat sich durch die ernsthafte und endgültige Ablehnung der Beklagten, die Rückabwicklung des Vertrags vorzunehmen und so zumindest auch konkludent vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen, in einen Zahlungsanspruch gewandelt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 03. September 2013 - I-4 U 58/13, 4 U 58/13 -, juris, Rn. 26).
  • OLG Köln, 23.01.2013 - 13 U 217/11
    Auszug aus LG Siegen, 24.07.2015 - 2 O 350/14
    Das OLG Köln und das OLG Stuttgart verneinen die Fiktion des §§ 14, 16, Anlage 2 BGB-InfoV demgemäß bereits bei geringeren Abweichungen, auch unter dem Abschnitt "finanzierte Geschäfte", sind allerdings auch jeweils zu dem Fall eines verbundenen Vertrages ergangen (OLG Köln, Urteil vom 23. Januar 2013 - 13 U 217/11; OLG Stuttgart, Urteil vom 29. Dezember 2011 -6 U 79/11; jeweils juris).
  • OLG Stuttgart, 29.12.2011 - 6 U 79/11

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehens zur Finanzierung einer Fondsbeteiligung

    Auszug aus LG Siegen, 24.07.2015 - 2 O 350/14
    Das OLG Köln und das OLG Stuttgart verneinen die Fiktion des §§ 14, 16, Anlage 2 BGB-InfoV demgemäß bereits bei geringeren Abweichungen, auch unter dem Abschnitt "finanzierte Geschäfte", sind allerdings auch jeweils zu dem Fall eines verbundenen Vertrages ergangen (OLG Köln, Urteil vom 23. Januar 2013 - 13 U 217/11; OLG Stuttgart, Urteil vom 29. Dezember 2011 -6 U 79/11; jeweils juris).
  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 348/13

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    Auszug aus LG Siegen, 24.07.2015 - 2 O 350/14
    "Bei Zahlungen an eine Bank besteht aber eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Bank Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat, die sie als Nutzungsersatz herausgeben muss." (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 348/13, juris, Rn. 71).
  • OLG Hamm, 25.08.2014 - 31 U 74/14

    Darlehen, Verbraucherdarlehen, Widerrufsrecht, Verwirkung

  • BGH, 15.02.2011 - XI ZR 148/10

    Widerrufsrecht beim Verbrauchervertrag: Anforderungen an eine Nachbelehrung

  • LG Siegen, 10.10.2014 - 2 O 406/13

    Widerrufsrecht, Aufhebungsvereinbarung, Vorfälligkeitsentschädigung,

  • BGH, 28.04.2015 - XI ZA 18/14

    Nichtbestehen von Ansprüchen aus einem Darlehensvertrag nach erfolgtem wirksamen

  • OLG Frankfurt, 07.07.2014 - 23 U 172/13

    Abweichung von Musterbelehrung § 14 I BGB-InfoV

  • LG Bonn, 24.10.2014 - 3 O 113/14
  • OLG Bamberg, 01.06.2015 - 6 U 13/15

    Widerrufsrecht, Darlehensverträge, Klägers

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Rechtsprechung
   LG Offenburg, 27.05.2015 - 2 O 350/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,78454
LG Offenburg, 27.05.2015 - 2 O 350/14 (https://dejure.org/2015,78454)
LG Offenburg, Entscheidung vom 27.05.2015 - 2 O 350/14 (https://dejure.org/2015,78454)
LG Offenburg, Entscheidung vom 27. Mai 2015 - 2 O 350/14 (https://dejure.org/2015,78454)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Nr 2 VGB 1998, Nr 15.1 VGB 1998
    Wohngebäudeversicherung: Überschwemmung durch Eindringen von im Boden angereichertem Niederschlagswasser ins Gebäude

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 20.09.2011 - 12 U 92/11

    Wohngebäudeversicherungsvertrag: Niederschlagswasser in einem Lichtschacht als

    Auszug aus LG Offenburg, 27.05.2015 - 2 O 350/14
    Nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ist eine Überflutung und damit eine Überschwemmung gegeben, wenn eine regelmäßig trockenliegende Bodenfläche durch erhebliche Wassermengen vollständig bedeckt ist (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.9.2011,12 U 92/11, BeckRS 2011, 23301; BGH, Urteil vom 20.4.2005 - IV ZR 252/03).

    Im Übrigen ist für eine Überschwemmung/Überflutung auch kennzeichnend, dass sich der erheblichen Wassermengen durch zumutbare technische Vorkehrungen (insb. Abflussvorrichtungen) nicht Herr werden lässt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28.9.2005 - 20 U 103/05; OLG Karlsruhe, BeckRS 2011, 23301).

    Daher unterfällt die Ansammlung von Wasser auf Gebäudeteilen in Folge unzureichender Entwässerung regelmäßig nicht dem Versicherungsschutz (Vgl. OLG Karlsruhe, BeckRS 2011, 23301).

  • OLG Hamm, 28.09.2005 - 20 U 103/05

    Neues Vorbringen in der Berufung - Überschwemmung des Grundstücks

    Auszug aus LG Offenburg, 27.05.2015 - 2 O 350/14
    Im Übrigen ist für eine Überschwemmung/Überflutung auch kennzeichnend, dass sich der erheblichen Wassermengen durch zumutbare technische Vorkehrungen (insb. Abflussvorrichtungen) nicht Herr werden lässt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28.9.2005 - 20 U 103/05; OLG Karlsruhe, BeckRS 2011, 23301).
  • BGH, 20.04.2005 - IV ZR 252/03

    Begriff der Überschwemmung in der Gebäudeversicherung

    Auszug aus LG Offenburg, 27.05.2015 - 2 O 350/14
    Nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ist eine Überflutung und damit eine Überschwemmung gegeben, wenn eine regelmäßig trockenliegende Bodenfläche durch erhebliche Wassermengen vollständig bedeckt ist (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.9.2011,12 U 92/11, BeckRS 2011, 23301; BGH, Urteil vom 20.4.2005 - IV ZR 252/03).
  • BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

    Auszug aus LG Offenburg, 27.05.2015 - 2 O 350/14
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (Vgl. u.a.: BGH, NJW 2012, S. 3023 ff.; BGH, Urteil vom 23.06.1993 - IV ZR 135/92).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 25.05.2004 - 214 C 244/03

    Anspruch aus einem Sachversicherungsvertrag wegen eines Wasserschadens

    Auszug aus LG Offenburg, 27.05.2015 - 2 O 350/14
    (Vgl. m.w.N.: OLG Karlsruhe, NVersZ 2001, S. 570 ff.; AG Berlin-Charlottenburg, NJOZ 2004, S. 3016 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 05.07.2001 - 19 U 19/01

    Leistungsanspruch gegenüber einer dynamischen Sachversicherung bzgl. eines

    Auszug aus LG Offenburg, 27.05.2015 - 2 O 350/14
    (Vgl. m.w.N.: OLG Karlsruhe, NVersZ 2001, S. 570 ff.; AG Berlin-Charlottenburg, NJOZ 2004, S. 3016 ff.).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus LG Offenburg, 27.05.2015 - 2 O 350/14
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (Vgl. u.a.: BGH, NJW 2012, S. 3023 ff.; BGH, Urteil vom 23.06.1993 - IV ZR 135/92).
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