Rechtsprechung
LG Dortmund, 21.05.2008 - 2 O 400/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Versicherungsnehmers gegen den Sachversicherer auf Gewährung von Einsicht in ein von diesem eingeholtes Sachverständigengutachten zur Feststellung von Einbruchspuren an einem Türschloss; Anspruchsgrundlage für den Anspruch eines Versicherungsnehmers gegen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Anspruch auf Aushändigung des Gutachtens an den VN
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 1483
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Saarbrücken, 14.10.1998 - 5 U 1011/97
Getrennter Nachweis eines Einbruchdiebstahls und Vandalismusschadens. Mit …
Auszug aus LG Dortmund, 21.05.2008 - 2 O 400/07
Gegen die Heranziehung dieser Vorschrift als Anspruchsgrundlage für ein Begehren auf Einsicht auf ein vom Versicherer eingeholtes Gutachten wird vorgebracht, dass dieses Gutachten ausschließlich im Interesse des Versicherers eingeholt und beauftragt worden ist (LG Berlin, NVerZ 2002, 63; Jestaedt, VersR 1999, 750).Diebs beruht auf der Erwägung, dass der Versicherer Grund und Höhe der vom Versicherungsnehmer geltend gemachten Schäden ohnehin nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch im pflichtgemäßen Interesse der geschädigten Versicherungsnehmer prüfen und zu diesem Zweck den Schadensfall nach Ursache und Höhe bewerten muss (OLG Saarbrücken, VersR 1999, 750).
Aber selbst wenn § 810 BGB als Anspruchsgrundlage für das Begehren des Klägers nicht herangezogen werden könnte, hätte der Kläger nach Treu und Glauben aus dem zwischen den Parteien bestehenden Versicherungsvertrag einen Anspruch auf Herausgabe des Gutachtens oder Einsicht in das Gutachten (OLG Saarbrücken, VersR 1999, 750; OLG Karlsruhe, r + s 2005, 385 mit zustimmender Anmerkung Wälder).
- OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 12 W 32/05
Wohngebäudeversicherung: Einsichtsrecht des Versicherungsnehmers in ein …
Auszug aus LG Dortmund, 21.05.2008 - 2 O 400/07
Aber selbst wenn § 810 BGB als Anspruchsgrundlage für das Begehren des Klägers nicht herangezogen werden könnte, hätte der Kläger nach Treu und Glauben aus dem zwischen den Parteien bestehenden Versicherungsvertrag einen Anspruch auf Herausgabe des Gutachtens oder Einsicht in das Gutachten (OLG Saarbrücken, VersR 1999, 750; OLG Karlsruhe, r + s 2005, 385 mit zustimmender Anmerkung Wälder). - BVerfG, 18.11.2004 - 1 BvR 2315/04
Zur Aushändigung eines schriftlichen Untersuchungsberichts an schwerhörige …
Auszug aus LG Dortmund, 21.05.2008 - 2 O 400/07
Diese Vorschrift ist Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsgrundrechts in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BverfG, NJW 2006, 1116 und NJW 2005, 1103). - BVerfG, 09.01.2006 - 2 BvR 443/02
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen …
Auszug aus LG Dortmund, 21.05.2008 - 2 O 400/07
Diese Vorschrift ist Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsgrundrechts in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BverfG, NJW 2006, 1116 und NJW 2005, 1103).
- LG Dresden, 27.11.2013 - 8 S 269/13
Sturmversicherung: Einsichtsrecht eines Versicherungsnehmers in ein …
Die instanzgerichtliche und obergerichtliche Rechtsprechung nimmt ein Einsichtsrecht überwiegend an (so: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.04.2005 - 12 W 32/05 - r+s 05, 385 = zfs 05, 350, juris; LG Dortmund, Urteil vom 21.05.2008, 2 O 400/07, NJW-RR 2008, 1483, juris; OLG Oldenburg…, Urteil vom 09.12.2011, Az.: 13 O 1604/11, r+s 2012, 343, juris, Rdnr. 15; ablehnend: LG Berlin, Urteil vom 13.03.2001, Az.: 7 O 76/00, VersR 2003, 94). - LG Oldenburg, 09.12.2011 - 13 O 1604/11
Sturmversicherung - Einsichtsrecht in Schadensgutachten
Ist der Versicherungsnehmer in dieser Weise auf die Schadensermittlung des Versicherers angewiesen, muss er, damit Waffengleichheit herrscht, auch Auskunft über und Einsicht in das Ergebnis des Sachverständigen erhalten (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.04.2005 zu 12 W 32/05, zitiert nach Juris; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 759; LG Dortmund, NJW-RR 2008, 1483). - OLG Frankfurt, 13.09.2023 - 7 U 40/22 Dabei kann dahinstehen, ob die beklagte Versicherung gemäß § 810 BGB verpflichtet ist dem Kläger Einsicht in das von Ihr eingeholte Schadensgutachten zu gewähren (bejahend LG Oldenburg, r+ts 2012, 343; LG Dortmund, NJW-RR 2008, 1483, BeckOGK/J, F. Hoffmann, 1.3.2022, BGB & 810 Rn. 9, a. A. LG Berlin, r+s 2002, 220), da jedenfalls nach Treu und Glauben und dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme eine vertragliche Nebenpflicht.
Soweit die Beklagte die Einsicht mit der Argumentation verweigert, dass infolge ihrer Leistungsfreiheit ihre Eintrittspflicht dem Grunde nach nicht feststehe, verkennt sie, dass das Einsichtsrecht nicht nur der Feststellung dient in welchem Umfang der Versicherer aus dem Versicherungsvertrag eintrittspflichtig ist, sondern auch der Feststellung, ob er überhaupt eintrittspflichtig ist (OLG Saarbrücken, BeckRS 2020, 10741), denn dem Versicherungsnehmer soll durch die Einsichtnahme in das Gutachten gerade ermöglicht werden, sich - auch vor dem Hintergrund der Waffengleichheit - über die Erfolgsaussichten seines Anspruchs insgesamt Gewissheit zu verschaffen (so auch LG Oldenburg, r+s 2012, 343; LG Dortmund, NJW-RR 2008, 1483).
Selte 7/8 seines Vorbringens in Frage zu stellen - lösen können wird (vgl. auch LG Dortmund, NJW-RR 2008, 1483).
- LG Hanau, 23.03.2022 - 4 O 1171/21
Recht des Versicherten auf Einsichtnahme in die Schadensakte der Versicherung
Dabei kann dahinstehen, ob die beklagte Versicherung gemäß § 810 BGB verpflichtet ist dem Kläger Einsicht in das von ihr eingeholte Schadensgutachten zu gewähren (bejahend LG Oldenburg, r+s 2012, 343; LG Dortmund, NJW-RR 2008, 1483, BeckOGK/J. F. Hoffmann, 1.3.2022, BGB § 810 Rn. 9, a. A. LG Berlin, r+s 2002, 220), da jedenfalls nach Treu und Glauben und dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme eine vertragliche Nebenpflicht hierzu besteht.Soweit die Beklagte die Einsicht mit der Argumentation verweigert, dass infolge ihrer Leistungsfreiheit ihre Eintrittspflicht dem Grunde nach nicht feststehe, verkennt sie, dass das Einsichtsrecht nicht nur der Feststellung dient in welchem Umfang der Versicherer aus dem Versicherungsvertrag eintrittspflichtig ist, sondern auch der Feststellung, ob er überhaupt eintrittspflichtig ist (OLG Saarbrücken, BeckRS 2020, 10741), denn dem Versicherungsnehmer soll durch die Einsichtnahme in das Gutachten gerade ermöglicht werden, sich - auch vor dem Hintergrund der Waffengleichheit - über die Erfolgsaussichten seines Anspruchs insgesamt Gewissheit zu verschaffen (so auch LG Oldenburg, r+s 2012, 343; LG Dortmund, NJW-RR 2008, 1483).
Die Argumentation würde im konkreten Fall jedoch auch nicht überzeugen, da der Kläger den von ihm behaupteten Unfallhergang einschließlich der Unfallörtlichkeit sowohl außergerichtlich als auch im hiesigen Rechtsstreit umfassend geschildert hat, sodass er sich von diesen Schilderungen - jedenfalls nicht ohne die Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit seines Vorbringens in Frage zu stellen - lösen können wird (vgl. auch LG Dortmund, NJW-RR 2008, 1483).
- LG Berlin, 01.03.2018 - 23 O 143/17
Anspruch der Versicherungsnehmerin auf Einsicht in die seitens der …
Es kann dabei dahin stehen, ob ein solcher Anspruch nicht ohnehin nur bei einer vollständigen oder teilweisen Ablehnung von Leistungen durch den Versicherer in Betracht kommt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. April 2005 - 12 W 32/05 -, juris; LG Dortmund, Urteil vom 21. Mai 2008 - 2 O 400/07 -, juris; LG Dresden, Urteil vom 27. November 2013 - 8 S 269/13 -, juris). - LG Dortmund, 09.06.2010 - 2 O 471/08
Möglichkeit der Berufung einer Versicherung auf Verjährung trotz pflichtwidriger …
Die Beklagte wurde antragsgemäß mit Urteil des Landgerichts Dortmund vom 21.05.2008 (Aktenzeichen: 2 O 400/07) verurteilt.Eine Hemmung der Verjährungsfrist ist auch nicht im Hinblick auf die erhobene Klage in dem Verfahren 2 O 400/07 Landgericht Dortmund anzunehmen.
- LG Dortmund, 09.02.2021 - 2 O 343/19 Ein Anspruch des Versicherungsnehmers auf Herausgabe eines von dem Versicherer eingeholten Gutachtens kann sich unmittelbar aus dem Kooperationsgebot als Konkretisierung des § 242 BGB ergeben (…vgl. Armbrüster in Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl. 2018, Einl. Rn. 249; LG Dortmund, NJW-RR 2008, 1483;… LG Dortmund, Urt. v. 21.11.2018, 2 O 8/18).
Ausfluss dieses Grundsatzes ist es auch, die überlegene Finanzkraft und Sachkunde des Versicherers nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers auszunutzen (vgl. LG Dortmund, NJW-RR 2008, 1483).
- LG Stendal, 13.11.2009 - 21 O 223/07 Ein Anspruch des Klägers gegen die Beklagte bestand gemäß § 810 BGB (vgl. LG Dortmund, Urteil vom 21.5.2008, Az. 2 O 400/07).
Rechtsprechung
LG Stade, 20.10.2007 - 2 O 400/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit
- Wolters Kluwer
Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit
Verfahrensgang
- LG Stade, 20.10.2007 - 2 O 400/07
- OLG Celle, 21.01.2008 - 4 W 226/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 24.07.2001 - 15 W 11/01
Notargebühren - Unterschriftbeglaubigung und Versand der Urkunde
Auszug aus LG Stade, 20.10.2007 - 2 O 400/07
Denn Prozesskostenhilfe für die Teilklage einer Partei kraft Amtes darf dann nicht bewilligt werden, wenn keine triftigen Gründe für diese Teilklage angeführt werden und damit die Anforderungen des § 116 Nr. 1 ZPO umgangen werden (OLG Hamm OLGR 2001, 374). - OLG Koblenz, 17.10.2005 - 6 W 581/05
Prozesskostenhilfe: Grenze der Zumutbarkeit für die am Rechtsstreit des …
Auszug aus LG Stade, 20.10.2007 - 2 O 400/07
Hinsichtlich der nur für den Ausfall festgestellten Forderung hat der Kläger nicht dargelegt, warum die Gläubiger kein Interesse an einer erfolgreichen Durchführung des Rechtsstreits haben sollten, weswegen diese Forderungen bei der Bewertung der Zumutbarkeit i.S.d. § 116 Nr. 1 ZPO zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Koblenz OLGR 2006, 316; OLG Hamm ZIP 2005, 1711).