Weitere Entscheidung unten: LG Ellwangen/Jagst, 17.04.2009

Rechtsprechung
   LG Potsdam, 02.07.2009 - 2 O 407/08   

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LG Potsdam, 02.07.2009 - 2 O 407/08 (https://dejure.org/2009,29679)
LG Potsdam, Entscheidung vom 02.07.2009 - 2 O 407/08 (https://dejure.org/2009,29679)
LG Potsdam, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - 2 O 407/08 (https://dejure.org/2009,29679)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Einige Klauseln von E-Plus unwirksam

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    AGB-Klauseln von E-Plus wegen unangemessener Benachteilung unwirksam

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Bessere Bedingungen für Handynutzer - Verbraucherzentrale Bundesverband ist mit Abmahnungen von Mobilfunkanbietern erfolgreich

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.11.1984 - VIII ZR 214/83

    Zulässigkeit einzelner Bestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der

    Auszug aus LG Potsdam, 02.07.2009 - 2 O 407/08
    Bedingt sich der Verwender beispielsweise einen Vorbehalt zur Änderung von Preis (BGHZ 82, 21, 26 f. = NJW 1982, 331, 332; BGHZ 94, 335, 339 f. = NJW 1985, 2270; LG Halle VuR 1995, 48, 49), Zins (BGHZ 97, 212 = NJW 1986, 1803), "Marktverantwortungsgebiet" (BGHZ 89, 206, 211 = NJW 1984, 1182) oder Umfang der Gewährleistungshaftung (BGHZ 93, 29, 47 = NJW 1985, 623, 627) aus, so liegt ein Verstoß gegen das Transparenzgebot vor, wenn der Verwender nicht hinreichend konkret die Voraussetzungen benennt, von denen die Ausübung des Vorbehalts oder des Änderungsrechts abhängig sein soll, da der Verwender sich für die Ausübung seiner Rechte ein mehr oder weniger schrankenloses Ermessen ausbedingt und den Kunden dadurch in einen Zustand der Unsicherheit versetzt, den dieser nicht -auch nicht durch Einholung fachmännischen Rates - beheben kann.
  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 195/84

    Auslegung einer Zinsänderungsklausel

    Auszug aus LG Potsdam, 02.07.2009 - 2 O 407/08
    Bedingt sich der Verwender beispielsweise einen Vorbehalt zur Änderung von Preis (BGHZ 82, 21, 26 f. = NJW 1982, 331, 332; BGHZ 94, 335, 339 f. = NJW 1985, 2270; LG Halle VuR 1995, 48, 49), Zins (BGHZ 97, 212 = NJW 1986, 1803), "Marktverantwortungsgebiet" (BGHZ 89, 206, 211 = NJW 1984, 1182) oder Umfang der Gewährleistungshaftung (BGHZ 93, 29, 47 = NJW 1985, 623, 627) aus, so liegt ein Verstoß gegen das Transparenzgebot vor, wenn der Verwender nicht hinreichend konkret die Voraussetzungen benennt, von denen die Ausübung des Vorbehalts oder des Änderungsrechts abhängig sein soll, da der Verwender sich für die Ausübung seiner Rechte ein mehr oder weniger schrankenloses Ermessen ausbedingt und den Kunden dadurch in einen Zustand der Unsicherheit versetzt, den dieser nicht -auch nicht durch Einholung fachmännischen Rates - beheben kann.
  • BGH, 07.10.1981 - VIII ZR 229/80

    Wirksamkeit einer Haftungsfreizeichnung

    Auszug aus LG Potsdam, 02.07.2009 - 2 O 407/08
    Bedingt sich der Verwender beispielsweise einen Vorbehalt zur Änderung von Preis (BGHZ 82, 21, 26 f. = NJW 1982, 331, 332; BGHZ 94, 335, 339 f. = NJW 1985, 2270; LG Halle VuR 1995, 48, 49), Zins (BGHZ 97, 212 = NJW 1986, 1803), "Marktverantwortungsgebiet" (BGHZ 89, 206, 211 = NJW 1984, 1182) oder Umfang der Gewährleistungshaftung (BGHZ 93, 29, 47 = NJW 1985, 623, 627) aus, so liegt ein Verstoß gegen das Transparenzgebot vor, wenn der Verwender nicht hinreichend konkret die Voraussetzungen benennt, von denen die Ausübung des Vorbehalts oder des Änderungsrechts abhängig sein soll, da der Verwender sich für die Ausübung seiner Rechte ein mehr oder weniger schrankenloses Ermessen ausbedingt und den Kunden dadurch in einen Zustand der Unsicherheit versetzt, den dieser nicht -auch nicht durch Einholung fachmännischen Rates - beheben kann.
  • BGH, 05.04.1984 - III ZR 2/83

    Inhaltskontrolle von AGB betreffend einen Ratenkredit; Wirksamkeit einer

    Auszug aus LG Potsdam, 02.07.2009 - 2 O 407/08
    Bei der gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung der Klausel (vgl. BGHZ 91, 55 =NJW 1984, 2161 =LM § 8 AGBG Nr. 4; BGHZ 95, 362 =NJW 1986, 46 [47] =LM § 8 AGBG Nr. 9), kann die Beklagte den Anschluß auch sperren, wenn ihr Kunde aufgrund der Rücklastschrift einen sehr geringfügigen Rechnungsbetrag nicht bezahlt hat.
  • BGH, 20.05.1985 - VII ZR 198/84

    Formularmäßige Vereinbarung einer Preisanpassung bei verzögertem Baubeginn

    Auszug aus LG Potsdam, 02.07.2009 - 2 O 407/08
    Bedingt sich der Verwender beispielsweise einen Vorbehalt zur Änderung von Preis (BGHZ 82, 21, 26 f. = NJW 1982, 331, 332; BGHZ 94, 335, 339 f. = NJW 1985, 2270; LG Halle VuR 1995, 48, 49), Zins (BGHZ 97, 212 = NJW 1986, 1803), "Marktverantwortungsgebiet" (BGHZ 89, 206, 211 = NJW 1984, 1182) oder Umfang der Gewährleistungshaftung (BGHZ 93, 29, 47 = NJW 1985, 623, 627) aus, so liegt ein Verstoß gegen das Transparenzgebot vor, wenn der Verwender nicht hinreichend konkret die Voraussetzungen benennt, von denen die Ausübung des Vorbehalts oder des Änderungsrechts abhängig sein soll, da der Verwender sich für die Ausübung seiner Rechte ein mehr oder weniger schrankenloses Ermessen ausbedingt und den Kunden dadurch in einen Zustand der Unsicherheit versetzt, den dieser nicht -auch nicht durch Einholung fachmännischen Rates - beheben kann.
  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 213/83

    Formularbestimmungen über Kreditdatenübermittlung, Stundungszinsen, Vorfälligkeit

    Auszug aus LG Potsdam, 02.07.2009 - 2 O 407/08
    Bei der gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung der Klausel (vgl. BGHZ 91, 55 =NJW 1984, 2161 =LM § 8 AGBG Nr. 4; BGHZ 95, 362 =NJW 1986, 46 [47] =LM § 8 AGBG Nr. 9), kann die Beklagte den Anschluß auch sperren, wenn ihr Kunde aufgrund der Rücklastschrift einen sehr geringfügigen Rechnungsbetrag nicht bezahlt hat.
  • BGH, 21.12.1983 - VIII ZR 195/82

    Formularmäßige Anpassung des Gebiets eines Vertragshändlers

    Auszug aus LG Potsdam, 02.07.2009 - 2 O 407/08
    Bedingt sich der Verwender beispielsweise einen Vorbehalt zur Änderung von Preis (BGHZ 82, 21, 26 f. = NJW 1982, 331, 332; BGHZ 94, 335, 339 f. = NJW 1985, 2270; LG Halle VuR 1995, 48, 49), Zins (BGHZ 97, 212 = NJW 1986, 1803), "Marktverantwortungsgebiet" (BGHZ 89, 206, 211 = NJW 1984, 1182) oder Umfang der Gewährleistungshaftung (BGHZ 93, 29, 47 = NJW 1985, 623, 627) aus, so liegt ein Verstoß gegen das Transparenzgebot vor, wenn der Verwender nicht hinreichend konkret die Voraussetzungen benennt, von denen die Ausübung des Vorbehalts oder des Änderungsrechts abhängig sein soll, da der Verwender sich für die Ausübung seiner Rechte ein mehr oder weniger schrankenloses Ermessen ausbedingt und den Kunden dadurch in einen Zustand der Unsicherheit versetzt, den dieser nicht -auch nicht durch Einholung fachmännischen Rates - beheben kann.
  • BGH, 09.07.1992 - VII ZR 7/92

    Internationale Zuständigkeit bei Verbandsklage gegen Bereitsteller ausländischer

    Auszug aus LG Potsdam, 02.07.2009 - 2 O 407/08
    Die Verwendung der Klauseln begründet hierfür eine tatsächliche Vermutung (vgl. BGH NJW 1992, 3158, 3161).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.1996 - 6 U 206/95

    Ungültige AGB-Klauseln in Mobilfunkverträgen OLG Düsseldorf

    Auszug aus LG Potsdam, 02.07.2009 - 2 O 407/08
    Ebenso wurde entschieden für den Vorbehalt eines Rücktrittsrechts in den AGB eines Mobilfunknetzbetreibers, wenn der Kunde nicht erkennen kann, nach welchen Kriterien seine Kreditwürdigkeit geprüft wird (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 374).
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   LG Ellwangen/Jagst, 17.04.2009 - 2 O 407/08   

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https://dejure.org/2009,55912
LG Ellwangen/Jagst, 17.04.2009 - 2 O 407/08 (https://dejure.org/2009,55912)
LG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 17.04.2009 - 2 O 407/08 (https://dejure.org/2009,55912)
LG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 17. April 2009 - 2 O 407/08 (https://dejure.org/2009,55912)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,55912) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

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