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   LG Bad Kreuznach, 16.05.2007 - 2 O 441/06   

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https://dejure.org/2007,25133
LG Bad Kreuznach, 16.05.2007 - 2 O 441/06 (https://dejure.org/2007,25133)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 16.05.2007 - 2 O 441/06 (https://dejure.org/2007,25133)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - 2 O 441/06 (https://dejure.org/2007,25133)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der Rechtswegeröffnung zu den ordentlichen Gerichten zur Regelung von Verletzungen von EU-Beihilferecht und damit von Verletzungen öffentlichen Rechts; Anforderungen an das Vorliegen einer unzulässigen Subventionierung eines Flughafens i.S.d. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 16.5.2007)

    Klage gegen Flughafen Hahn wegen Ryanair-Beihilfen abgewiesen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 15.05.2003 - 29 U 1703/03

    Keine Wettbewerbsbeeinträchtigung bei Nichterhebung der gesetzlichen

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 16.05.2007 - 2 O 441/06
    Sie haben keine die Wettbewerber schützende Wirkung (vgl. Mees, Festschrift für Willy Erdmann, 2002, 657, 664-667; Teplitzki, WRP 2003, 173, 180 f, OLG München, Urteil vom 15.05.2003 - 29 U 1703/03 - zitiert nach Juris).

    Dem schließt sich die Kammer wie auch das OLG München, (Urteil vom 15.05.2003 - 29 U 1703/03, Rdnr. 32 f, zitiert nach Juris) und das LG Potsdam (Urteil vom 23.11.2006 - 51 O 167/05 -) an.

  • BGH, 20.01.2004 - XI ZR 53/03

    Unwirksamkeit der Gewährung einer Beihilfe; Verzinsung des

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 16.05.2007 - 2 O 441/06
    Die dort vertretene Interpretation des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 20.01.2004 - XI ZR 53/03 - wird nicht geteilt.

    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften und des Bundesgerichtshofs, dass die nationalen Gerichte die Folgerungen aus Verstößen gegen die Rechtsakte zur Durchführung von Beihilfemaßnahmen einschließlich hinsichtlich der Beitreibung der unter Verletzung der Bestimmungen gewährten finanziellen Unterstützungen oder eventueller vorläufiger Maßnahmen ziehen müssen (vgl. nur BGH, Urteil vom 20.01.2004 - XI ZR 53/03 -, Rdnr. 16, zitiert nach Juris), doch hat dies ausdrücklich jeweils dem nationalen Recht entsprechend zu erfolgen.

  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 16.05.2007 - 2 O 441/06
    Marktwirkungen sind für das Beihilfeverbot nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. nur Urteil vom 13.03.2001 - C 379/98) nicht entscheidend.
  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 16.05.2007 - 2 O 441/06
    Die Beihilfevorschriften gemäß Artikel 87 f EG und die einschlägigen Durchführungsverordnungen weisen keinen sekundären Marktbezug auf (vgl. BGHZ 144, 255, 265-269 - Abgasimmissionen).
  • BGH, 04.04.2003 - V ZR 314/02

    Nachträgliche Anpassung des Kaufpreises für begünstigt erworbene Flächen

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 16.05.2007 - 2 O 441/06
    Weiter kann zu Gunsten der Klägerin unterstellt werden, dass, entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (vgl. nur Urteile vom 04.04.2003 - V ZR 314/02 - und 20.01.2004 - XI ZR 350/03 -, jeweils zitiert nach Juris), der der Leistung zu Grunde liegende Vertrag gemäß § 134 BGB nichtig ist und deshalb einiges dafür spricht, dass der Beklagten gegenüber R. L. ein entsprechender Rückzahlungsanspruch zusteht.
  • OLG Koblenz, 25.02.2009 - 4 U 759/07

    Rechtsstreit der Deutsche Lufthansa AG gegen die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH

    1.) Die Berufung der Klägerin gegen das am 16.05.2007 verkündete Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach - 2 O 441/06 - wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt im Berufungsverfahren zuletzt, unter Abänderung des angefochtenen Urteils des Landgerichtes Bad Kreuznach vom 16.05.2007 (2 O 441/06) die Beklagte zu verurteilen, 1. der Klägerin Auskunft zu erteilen über die Höhe und den Zeitpunkt der in den Jahren 2002, 2003, 2004 und 2005 von der Beklagten aufgrund des mit der Fluglinie ... Ltd. geschlossenen "Vertrag[s] über den Aufbau [der] ersten Basis" aus dem Jahr 2001/2002 an die Fluglinie ... Limited geleisteten "Marketingförderung" in Form von (i) Einmalzahlungen für neu eingerichtete Strecken und (ii) Ermäßigungen der Flughafenentgelte nach Maßgabe der Anzahl der von ... Ltd. am Flughafen ... stationierten Flugzeuge und der Anzahl der ankommenden Passagiere; 2. erforderlichenfalls die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Angaben an Eides statt zu versichern; 3. von der ... Ltd. staatliche Beihilfen in Form der in Nr. 1 beschriebenen "Marketingförderung" in einer nach Erteilung der Auskunft noch zu bestimmenden Höhe zuzüglich Zinsen für die im Jahr 2002 gewährten Beihilfen in Höhe von 6, 32 % ab Auszahlung, für die im Jahr 2003 gewährten Beihilfen in Höhe von 5, 44 % seit Auszahlung, für die im Jahr 2004 gewährten Beihilfen in Höhe von 5, 24 % seit Auszahlung und für die im Jahr 2005 gewährten Beihilfen in Höhe von 5, 04 % seit Auszahlung zurückzufordern; Hilfsweise für den Fall, dass der Senat Art. 88 Abs. 3 S. 3 EG für nicht unmittelbar anwendbar hält: .

  • BGH, 19.09.2019 - I ZB 6/19

    Gewährung unzulässiger Beihilfen an eine Fluggesellschaft durch den Flughafen

    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen (LG Bad Kreuznach, Urteil vom 16. Mai 2007 - 2 O 441/06, juris).
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