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   LG Dortmund, 13.06.2013 - 2 O 450/12   

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https://dejure.org/2013,17908
LG Dortmund, 13.06.2013 - 2 O 450/12 (https://dejure.org/2013,17908)
LG Dortmund, Entscheidung vom 13.06.2013 - 2 O 450/12 (https://dejure.org/2013,17908)
LG Dortmund, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - 2 O 450/12 (https://dejure.org/2013,17908)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücktrittsrecht einer Krankheitskostenversicherung wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherten bei unterlassener oder fehlerhafter Belehrung über die Rechtsfolgen der Pflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fortbestehen eines Krankenversicherungsvertrages kann gerichtlich festgestellt werden, wenn Versicherer zu Unrecht zurückgetreten ist

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung- Kein Recht zu Kündigung durch Private Krankenversicherung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Dortmund, 17.12.2009 - 2 O 399/09

    Formelle und materielle Voraussetzungen eines dem Versicherer nach § 19 Abs. 5 S.

    Auszug aus LG Dortmund, 13.06.2013 - 2 O 450/12
    Auch die Kammer hat bereits in der Vergangenheit entschieden, dass für eine gesonderte Mitteilung in Textform nach § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG kein Extrablatt erforderlich ist, sondern es ausreichen kann, wenn der Versicherer im Antragsformular seine Belehrung so platziert, dass sie vom Antragsteller nicht übersehen werden kann (LG Dortmund VersR 2010, 465).

    Inhaltlich fordert § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG eine nicht nur zutreffende, sondern auch unter Berücksichtigung der Warnfunktion des Hinweises möglichst umfassende, unmissverständliche und aus dem Verständnis des Versicherungsnehmers eindeutige Belehrung (OLG Brandenburg NJW-RR 2010, 385; LG Dortmund VersR 2010, 465 m. w. N.).

  • LG Dortmund, 24.02.2011 - 2 O 250/10

    Hinweis eines Krankenversicherers bei Antragstellung auf rückwirkende Bedingungen

    Auszug aus LG Dortmund, 13.06.2013 - 2 O 450/12
    Auch daraus kann nach Auffassung des Gerichts entnommen werden, dass sich nach dem Willen des Gesetzgebers die Unrichtigkeit eines Hinweises nicht auf dasjenige Gestaltungsrecht ausgewirkt haben muss, welches der Versicherer nach Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht ausgeübt hat, um dem Versicherer dessen Ausübung zu versagen, nachdem er inhaltlich unzureichend über die Rechtsfolgen der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung belehrt hat (vgl. LG Dortmund r+s 2011, 241).
  • LG Dortmund, 14.03.2013 - 2 O 321/12

    Arglist des Maklers wird bei Mitunterzeichnung des Versicherungsantrags dem

    Auszug aus LG Dortmund, 13.06.2013 - 2 O 450/12
    Der damit durch den Gesetzgeber zum Ausdruck gebrachten Bedeutung eines nachträglich eingefügten Risikoausschlusses für das versicherte Interesse des Versicherungsnehmers ist nach Auffassung der Kammer im Rahmen der Belehrung nach § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG dadurch Rechnung zu tragen, dass der Versicherer unmissverständlich auf diese Rechtsfolge der Vertragsanpassung hinweist (vgl. LG Dortmund r+s 2013, 322).
  • OLG Brandenburg, 17.12.2009 - 12 W 57/09

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anforderungen an eine Belehrung über die

    Auszug aus LG Dortmund, 13.06.2013 - 2 O 450/12
    Inhaltlich fordert § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG eine nicht nur zutreffende, sondern auch unter Berücksichtigung der Warnfunktion des Hinweises möglichst umfassende, unmissverständliche und aus dem Verständnis des Versicherungsnehmers eindeutige Belehrung (OLG Brandenburg NJW-RR 2010, 385; LG Dortmund VersR 2010, 465 m. w. N.).
  • BGH, 09.01.2013 - IV ZR 197/11

    Firmenschutzversicherung unter Einschluss von Schäden durch Einbruchsdiebstahl:

    Auszug aus LG Dortmund, 13.06.2013 - 2 O 450/12
    Deshalb genügt zur Erfüllung der mit dem Hinweis bezweckten Warnfunktion auch eine Belehrung innerhalb eines noch andere Mitteilungen enthaltenen Schriftstücks, wenn die Belehrung durch ihre Platzierung und drucktechnische Gestaltung sich vom übrigen Text derart abhebt, dass sie für den Versicherungsnehmer nicht zu übersehen ist (BGH VersR 2013, 297 zu § 28 Abs. 4 VVG).
  • OLG Dresden, 06.06.2017 - 4 U 1460/16

    Anforderungen an die Mitteilung über die Folgen einer Anzeigeverletzung bei

    Inhaltlich ist für eine wirksame Aufklärung eine nicht nur zutreffende, sondern auch unter Berücksichtigung der Warnfunktion des Hinweises möglichst umfassende, unmissverständliche und aus dem Verständnis des Versicherungsnehmers eindeutige Belehrung erforderlich (so LG Dortmund, Urteil vom 13.06.2013 - 2 O 450/12).
  • OLG Frankfurt, 03.12.2015 - 12 U 19/14

    Der Hinweis des Versicherers gemäß § 19 Abs. 5 VVG muss, um eine spätere

    Inhaltlich fordert § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG eine nicht nur zutreffende, sondern auch unter Berücksichtigung der Warnfunktion des Hinweises möglichst umfassende, unmissverständliche und aus dem Verständnis des Versicherungsnehmers eindeutige Belehrung (BGH, IV ZR 58/03; OLG Brandenburg NJW-RR 2010, 385; LG Dortmund, 2 O 450/12, mwN).
  • LG Dortmund, 26.09.2013 - 2 S 20/13

    Kein Verlust des Krankenversicherungsschutzes wegen Falschangabe zum

    Auch die Kammer hat bereits in der Vergangenheit entschieden, dass für eine gesonderte Mitteilung in Textform nach § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG kein Extrablatt erforderlich ist, sondern es ausreichen kann, wenn der Versicherer im Antragsformular seine Belehrung so platziert, dass sie vom Antragsteller nicht übersehen werden kann (LG Dortmund VersR 2010, 465; Urteil vom 13.06.2013 - 2 O 450/12 -).
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