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   LG Hagen, 29.04.2014 - 2 O 462/13   

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https://dejure.org/2014,25322
LG Hagen, 29.04.2014 - 2 O 462/13 (https://dejure.org/2014,25322)
LG Hagen, Entscheidung vom 29.04.2014 - 2 O 462/13 (https://dejure.org/2014,25322)
LG Hagen, Entscheidung vom 29. April 2014 - 2 O 462/13 (https://dejure.org/2014,25322)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Amstshaftung-Pflichtverletzung bei nicht optimaler Präparierung einer öffentlichen Straße

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Dessau-Roßlau, 13.04.2012 - 4 O 592/11

    Verkehrssicherungspflicht: Fußgängerunfall infolge eines 6 bis 7 cm tiefen

    Auszug aus LG Hagen, 29.04.2014 - 2 O 462/13
    Der Verkehrssicherungspflichtige hat nur diejenigen Vorkehrungen zu treffen, für die ein echtes Sicherungsbedürfnis besteht und die im Rahmen der berechtigten Sicherheitserwartungen des in Betracht kommenden Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren von den Verkehrsteilnehmern abzuwenden (LG Dessau-Rosslau, NZV 2012, 598).

    Wenn ein Fußgänger diese ganz besonders vorsichtige Gehweise unterlässt und deshalb an einem bei nicht hinreichender Sicht stets zu vermutenden Hindernis zu Fall kommt, muss er seinen Schaden alleine tragen (vgl. LG Dessau-Rosslau, NZV 2012, 598, 599).

  • BGH, 27.01.2005 - III ZR 176/04

    Verkehrssicherungspflicht bei einem unbefestigten Bankett

    Auszug aus LG Hagen, 29.04.2014 - 2 O 462/13
    Grundsätzlich muss der Benutzer die T3 vielmehr so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet und sein Verhalten an den gegebenen Verhältnissen anpassen (BGH, NVwZ-RR 2005, 362).
  • BGH, 06.02.2007 - VI ZR 274/05

    Voraussetzungen einer Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus LG Hagen, 29.04.2014 - 2 O 462/13
    Der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt ist vielmehr genügt, wenn im Ergebnis derjenige Sicherheitsgrad erreicht ist, den die in dem entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich hält (BGH, NJW 2007, 1683).
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