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   LG Münster, 17.04.2008 - 2 O 569/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8353
LG Münster, 17.04.2008 - 2 O 569/07 (https://dejure.org/2008,8353)
LG Münster, Entscheidung vom 17.04.2008 - 2 O 569/07 (https://dejure.org/2008,8353)
LG Münster, Entscheidung vom 17. April 2008 - 2 O 569/07 (https://dejure.org/2008,8353)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme eines Bürgen aus einer Gewährleistungsbürgschaft; Folgen einer Doppelsicherung; Vornahme eines Bareinbehalts aus einem Bauvertragsverhältnis im Fall einer Insolvenz; Stillschweigender auflösend bedingter Bareinbehalt im Fall einer Bürgschaftsüberlassung; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzulässige Doppelsicherung für Gewährleistungsansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Liquidität: Keine Doppelsicherung für Gewährleistungsansprüche

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Liquidität: Keine Doppelsicherung für Gewährleistungsansprüche

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässige Doppelsicherung für Gewährleistungsansprüche (IBR 2008, 446)

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1192
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 08.11.2005 - 21 U 84/05

    Geltung des Grundsatzes der Auskehr des Sicherheitseinbehalts trotz aufgetretener

    Auszug aus LG Münster, 17.04.2008 - 2 O 569/07
    Die Bürgschaftsüberlassung steht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Oberlandesgerichts I2 (BGH BB 1997, 2241; OLG I2, BauR 2006, 851) unter der stillschweigend vereinbarten auflösenden Bedingung, dass der Auftraggeber den abgelösten Bareinbehalt trotzdem unbefugterweise weiterbehält.
  • BGH, 03.07.1997 - VII ZR 115/95

    Rechtsnatur des Austauschrechts; Gestellung einer Bürgschaft und Auszahlung des

    Auszug aus LG Münster, 17.04.2008 - 2 O 569/07
    Die Bürgschaftsüberlassung steht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Oberlandesgerichts I2 (BGH BB 1997, 2241; OLG I2, BauR 2006, 851) unter der stillschweigend vereinbarten auflösenden Bedingung, dass der Auftraggeber den abgelösten Bareinbehalt trotzdem unbefugterweise weiterbehält.
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