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   LG Bonn, 18.12.2019 - 2 O 66/19   

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https://dejure.org/2019,46891
LG Bonn, 18.12.2019 - 2 O 66/19 (https://dejure.org/2019,46891)
LG Bonn, Entscheidung vom 18.12.2019 - 2 O 66/19 (https://dejure.org/2019,46891)
LG Bonn, Entscheidung vom 18. Dezember 2019 - 2 O 66/19 (https://dejure.org/2019,46891)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Ehrloser und unsittlicher Lebenswandel ist kein Grund mehr für einen Pflichtteilsentzug

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 08.05.2012 - 12 U 2016/11

    Pflichtteilsrecht: Entziehungsgrund der Begehung schwerer Straftaten und der

    Auszug aus LG Bonn, 18.12.2019 - 2 O 66/19
    Es genügt jedoch, wenn in dem Verhältnis des Erblassers zu dem Abkömmling ein Wandel zur Normalität im Sinne eines Wiederauflebens der familiären Beziehungen stattgefunden hat (OLG Nürnberg BeckRS 2012, 12344, beck-online).
  • OLG Stuttgart, 24.01.2019 - 19 U 80/18

    Entziehung des Pflichtteils: Diebstahl von Bargeld zum Nachteil des Erblassers;

    Auszug aus LG Bonn, 18.12.2019 - 2 O 66/19
    Den Beklagten ist mit dem Verweis auf OLG Stuttgart FamRZ 2019, 1200 zuzugeben, dass allein das Bewohnen derselben Immobilie keine Verzeihung begründet.
  • OLG Köln, 21.01.2021 - 24 U 144/20

    Unwirksamkeit einer Pflichtteilsentziehung; Sozialwidriges Verhalten des

    Bei der Verurteilung zu einer Gesamtstrafe ist deshalb auf die jeweilige Einzelstrafe bzw. bei Tateinheit auf die Einsatzstrafe abzustellen (LG Bonn, Teilurteil v. 18.12.2019 - 2 O 66/19, BeckRS 2019, 33961 Rn. 25; BeckOGK/Rudy, a.a.O.; MüKo/Lange, 8. Aufl. 2020, BGB § 2333 Rn. 44; Erman/Röthel, BGB, 15. Aufl. 2017, § 2333 Rn. 14; Birkenheier in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 2333 BGB Rn. 64 (Stand: 25.11.2020)).
  • LG Köln, 21.10.2020 - 24 O 394/19
    Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll es auf die Schwere des sozialwidrigen Verhaltens des Pflichtteilsberechtigten ankommen, die in der "einen" Straftat ihren Niederschlag gefunden hat (vgl. LG Bonn, Teilurteil vom 18.12.2019, 2 O 66/19, ErbR 2020, 285 ff., zitiert nach: juris, Rn. 34).
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