Rechtsprechung
LG Mannheim, 30.01.2007 - 2 O 71/06 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- MIR - Medien Internet und Recht
(Mit-) Störerhaftung des Internet-Anschlussinhabers für (P2P-) Urheberrechtsverletzungen III
Zur Reichweite der Störerhaftung bei der Internetnutzung durch volljährige Familienmitglieder.
- damm-legal.de (Zusammenfassung und Volltext)
Filesharing - Der Anschlussinhaber haftet nicht zwangsläufig für seine Kinder
- openjur.de
Urheberrechtsverstoß durch Teilnahme an Internettauschbörse: Störerhaftung des Inhabers eines Internetanschlusses bei der Internetnutzung durch volljährige Familienmitglieder
- Justiz Baden-Württemberg
Urheberrechtsverstoß durch Teilnahme an Internettauschbörse: Störerhaftung des Inhabers eines Internetanschlusses bei der Internetnutzung durch volljährige Familienmitglieder
- Telemedicus
Keine Störerhaftung für Filesharing von Familienangehörigen
- Telemedicus
Keine Störerhaftung für Filesharing von Familienangehörigen
- JurPC
Prüfungspflichten bei Filesharing
- aufrecht.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unerlaubtes Anbieten eines Computerspiels zum Download im Internet über die Tauschplattform "emule"; Zumutbarkeit einer Überwachung der Internetnutzung sowie einer einweisenden Belehrung volljähriger Kinder über die Nutzung des Internets durch die Eltern; Überwachung ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- online-und-recht.de
- ra.de
- 1arechtsanwaelte.de
- internetrecht-rostock.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- beck.de (Leitsatz)
Urheberrechtsverletzung durch volljähriges Kind des Anschlussinhabers
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abmahnung wegen Filesharing
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mitstörerhaftung für Anschlussinhaber bei Urheberrechtsverletzung durch P2P-Nutzung
- 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht, 15.4.2008)
Illegaler Download von Musik und Hörspielen mit der Folge einer Abmahnung und Unterlassungserklärung
Papierfundstellen
- MMR 2007, 459
- K&R 2007, 287
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12
Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen …
Zu derartigen Maßnahmen sind Eltern vielmehr erst dann verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte für eine rechtsverletzende Nutzung des Internetanschlusses durch das Kind haben (vgl. OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2008, 73, 74; LG Mannheim, MMR 2007, 267, 268; ZUM-RD 2007, 252, 254 f.; MMR 2007, 459, 460; Grosskopf, CR 2007, 122 f.; Peter, K&R 2007, 371, 373; Leistner/Stang, WRP 2008, 533, 549; Mühlberger, GRUR 2009, 1022, 1025 f.; Sandor, ITRB 2012, 9, 13; Schöttler, jurisPR-ITR 2/2007 Anm. 2; Wenn, jurisPR-ITR 5/2008 Anm. 2; Krieg, jurisPR-ITR 16/2008 Anm. 3;… vgl. auch Spindler in Bamberger/Roth, Beck'scher Online-Kommentar BGB, Stand: 1. August 2012, § 832 Rn. 31a;… Moritz in jurisPK-BGB, 6. Aufl., § 832 Rn. 46;… Heckmann in jurisPK-Internetrecht, 3. Aufl., Kap. 3.2 Rn. 81;… Weidert/Molle in Ensthaler/Weidert, Handbuch Urheberrecht und Internet, 2. Aufl., Kap. 7 Rn. 168). - LG Hamburg, 21.06.2012 - 308 O 495/11
Zur Prüfpflicht des Inhabers des Internetanschlusses gegenüber den im Haushalt …
In gleicher Weise hat das Landgericht Mannheim entschieden (MMR 2007, 267 und 2007, 459). - AG Frankfurt/Main, 09.12.2008 - 32 C 1539/08
Schadensersatz bei einem illegalen Film-Upload
Mit der Einrichtung eines solchen Anschlusses schafft der Inhaber eine Gefahrenquelle für deren Schutz er zu sorgen hat und deren unberechtigten Gebrauch er zu verantworten hat (vgl z.B. LG Mannheim. Urteil vom 30.01.2007, 2 O 71/06, zit. nach juris). - AG Frankfurt/Main, 04.03.2008 - 31 C 1753/07 Eine solche sekundäre Darlegungslast kann insbesondere dann angenommen werden, wenn sich die maßgeblichen Vorgänge wie hier im Wahrnehmungsbereich des Prozessgegners abgespielt haben, vgl. LG Mannheim MMR 2007, 459 ff. Vorliegend hat die Beklagte dieser sekundären Beweislast nicht genügt.
- AG Frankfurt/Main, 20.11.2008 - 32 C 1512/08 Mit der Einrichtung eines solchen Anschlusses schafft der Inhaber eine Gefahrenquelle für deren Schutz er zu sorgen hat und deren unberechtigten Gebrauch er zu verantworten hat (vgl z.B. LG Mannheim, Urteil vom 30.01 2007, 2 O 71/06, zit nach juris).