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LG Osnabrück, 18.07.2005 - 2 O 737/05 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 253 Abs. 2 BGB; § 254 BGB; § 823 Abs. 1 BGB
Verkehrssicherungspflichten für Treppenstufe in einem Restaurant; Allgemeine Rechtspflicht zur Rücksicht auf eine mögliche Gefährdung anderer im Verkehr; Schaffung einer Gefahrenquelle - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verkehrssicherungspflichten für Treppenstufe in einem Restaurant; Allgemeine Rechtspflicht zur Rücksicht auf eine mögliche Gefährdung anderer im Verkehr; Schaffung einer Gefahrenquelle
Kurzfassungen/Presse (3)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Kein Schadensersatz für Fall über eine Treppenstufe in einem Restaurant
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Kein Schadensersatz für Fall über eine Treppenstufe in einem Restaurant
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Schadensersatz für Fall über eine Treppenstufe in einem Restaurant
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.12.1984 - VI ZR 218/83
Anderweitige Ersatzmöglichkeit; Erfolgsaussichten eines einzulegenden …
Auszug aus LG Osnabrück, 18.07.2005 - 2 O 737/05
Vielmehr sind nur diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren von Dritten tunlichst abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer und nicht ganz fern liegender Benutzung drohen (…Palandt, BGB, 64. Aufl.; § 823 Rn. 51 unter Hinweis auf BGH NJW 1985, 1076).