Weitere Entscheidung unten: LG Bamberg, 14.01.2011

Rechtsprechung
   LG Bamberg, 08.02.2006 - 2 O 764/04   

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https://dejure.org/2006,22413
LG Bamberg, 08.02.2006 - 2 O 764/04 (https://dejure.org/2006,22413)
LG Bamberg, Entscheidung vom 08.02.2006 - 2 O 764/04 (https://dejure.org/2006,22413)
LG Bamberg, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - 2 O 764/04 (https://dejure.org/2006,22413)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auffassung der Gewährung eines Zahlungsaufschubs als Kreditierung i.S.v. § 6 Abs. 1 S. 1 Preisangabenverordnung (PAngV); Werbung mit der Bewilligung eines Zahlungsaufschubes gegen eine Bearbeitungsgebühr als Angebot eines Kredites

  • archive.org PDF
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ratenzahlungszuschläge in Versicherungsverträgen; PreisangabenVO für Versicherungsprämien

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geld zurück von der Versicherung?

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Ratenzuschlägen bei Versicherungsverträgen

Sonstiges

  • captain-huk.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Plusminus: "Geld zurück von der Versicherung”

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 865
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.06.1989 - I ZR 183/87

    Stundungsangebote; Werbung mit Zahlungsaufschub

    Auszug aus LG Bamberg, 08.02.2006 - 2 O 764/04
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Werbung mit der Bewilligung eines Zahlungsaufschubes gegen eine Bearbeitungsgebühr das Angebot eines Kredits im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 PAngV darstellt, unabhängig davon, ob der Verkäufer den Kredit selbst gewährt oder einen Dritten als Kreditgeber einschaltet (BGH, GRUR 1989, 836, 837).

    Wie bereits ausgeführt, ist diese Ansicht jedoch mit der Rechtsprechung des BGH (GRUR 1989, 836 f.) nicht vereinbar (Kessal-Wulf, aaO.; Habersack, aaO.) und kann deshalb nicht zu einer anderen Auslegung führen.

  • BGH, 03.07.2003 - I ZR 211/01

    Telefonischer Auskunftdienst

    Auszug aus LG Bamberg, 08.02.2006 - 2 O 764/04
    Die Erklärung muss jedoch in Abgrenzung zur bloßen Werbung ihrem Inhalt nach so konkret gefasst sein, dass sie nach der Auffassung des Verkehrs den Abschluss eines Geschäfts auch aus der Sicht des Kunden ohne weiteres zulässt (BGH, GRUR 2003, 971, 972).
  • BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 342/81

    Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel

    Auszug aus LG Bamberg, 08.02.2006 - 2 O 764/04
    Es entspricht zudem ständiger Rechtsprechung, dass ein Unterlassungsverfahren gemäß § 13 AGBG bzw. §§ 3, 1 UK1aG auch bei einem Verstoß gegen allgemeines zwingendes Recht beschritten werden kann (BGH, NJW 1983, 1320, 1322 m.w.N.).
  • BGH, 22.02.1974 - I ZR 106/72

    Hausagentur

    Auszug aus LG Bamberg, 08.02.2006 - 2 O 764/04
    aa) § 4 Abs. 2 AVB richtet sich an Letztverbraucher, also Personen, die die Ware oder Leistung nicht weiter umsetzen, sondern für sich verwenden (vgl. BGH, GRUR 1974, 477).
  • BGH, 06.02.2013 - IV ZR 230/12

    Die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien mit

    Es sei davon auszugehen, dass die zu zahlende Versicherungsprämie auf der Basis vorschüssiger Jahresbeiträge kalkuliert werde mit der Folge, dass bei unterjähriger Zahlungsweise mit Beitragszuschlägen gearbeitet werde (LG Bamberg, Urteil vom 8. Februar 2006 - 2 O 764/04; LG Hamburg, Urteil vom 18. Januar 2011 - 312 O 389/10, juris Rn. 63-74; LG Düsseldorf, Urteil vom 7. Dezember 2011 - 12 O 193/10, juris Rn. 37-47; LG Hamburg, Urteil vom 3. Mai 2011 - 212 O 334/10, VuR 2011, 269, 270; MünchKomm-BGB/Ulmer, 3. Aufl. § 1 VerbrKrG Rn. 70; v. Westphalen in v. Westphalen/Emmerich/v. Rottenburg, Verbraucherkreditgesetz 2. Aufl. § 1 Rn. 168; Staudinger/Kessal-Wulf, BGB [2004] § 499 Rn. 9 und [2012] § 506 Rn. 8; Bülow in Bülow/Artz, Verbraucherkreditrecht 7. Aufl. § 506 Rn. 41; Palandt/Weidenkaff, 72. Aufl. Vor § 506 Rn. 3).
  • OLG Hamm, 31.08.2011 - 20 U 81/11

    Verfahrensrecht - Wann ist Bestreiten mit Nichtwissen zulässig?

    Der Senat übersieht nicht, dass angesichts des vor dem Bundesgerichtshof erwirkten Anerkenntnisurteils vom 29.07.2009 - I ZR 22/07 - (Zitat nach juris) einiges dafür sprechen dürfte, dass der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs beabsichtigt haben könnte, auf die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 24.01.2007 - 3 U 35/06 - (VersR 2007, 529) das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bamberg vom 08.02.2006 - 2 O 764/04 - (Zitat nach juris) wiederherzustellen, mit dem der beklagte Versicherer im Rahmen eines Verbandsklageverfahrens nach dem Unterlassungsklagengesetz verurteilt worden war, es zu unterlassen, Ratenzahlungszuschläge bei unterjährige Zahlungsweise in Altersvorsorgeverträge einzubeziehen oder sich hierauf bei Abwicklung derartiger Verträge zu berufen, ohne den effektiven Jahreszins anzugeben.
  • OLG Hamm, 17.08.2011 - 20 U 98/11

    Widerrufsrecht bei Abschluss von Versicherungsverträgen mit monatlicher

    Mit Schreiben vom 05.04.2010 wandte sich der Kläger sodann an die Beklagte und forderte unter Hinweis auf das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 08.02.2006 (2 O 764/04, Zitat nach juris) eine "Neuberechnung des Ratenzahlungszuschlages seit Vertragsbeginn auf Basis des gesetzlichen Zinssatzes von 4% p.a. und die Rückerstattung der zu viel gezahlten Zinsen (plus Zinsen) sowie eine Neuberechnung für die Zukunft".

    Der Senat übersieht nicht, dass angesichts des vor dem Bundesgerichtshof erwirkten Anerkenntnisurteils vom 29.07.2009 - I ZR 22/07 - (Zitat nach juris) einiges dafür sprechen dürfte, dass der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs beabsichtigt haben könnte, auf die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 24.01.2007 - 3 U 35/06 - (VersR 2007, 529) das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bamberg vom 08.02.2006 - 2 O 764/04 - (Zitat nach juris) wiederherzustellen, mit dem der beklagte Versicherer im Rahmen eines Verbandsklageverfahrens nach dem Unterlassungsklagengesetz verurteilt worden war, es zu unterlassen, Ratenzahlungszuschläge bei unterjährige Zahlungsweise in Altersvorsorgeverträge einzubeziehen oder sich hierauf bei Abwicklung derartiger Verträge zu berufen, ohne den effektiven Jahreszins anzugeben.

  • OLG Bamberg, 24.01.2007 - 3 U 35/06

    Angabe des effektiven Jahreszinses bei unterjähriger Zahlung des Jahresbeitrags

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Bamberg vom 08.02.2006, Az. 2 O 764/04, die Klage abzuweisen.
  • LG Stuttgart, 26.04.2011 - 20 O 211/10

    Inhaltskontrolle von Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen: Zuschlag

    Nach Obsiegen vor dem Landgericht Bamberg (Urteil vom 8. Februar 2006, 2 O 764/04) und Aufhebung dieses Urteils durch das Oberlandesgericht Bamberg (Urteil vom 24. Januar 2007, 3 U 35/06) habe der Bundesgerichtshof in der mündlichen Verhandlung angekündigt, die Berufungsentscheidung aufzuheben und das landgerichtliche Urteil wieder herzustellen.
  • OLG Hamm, 24.08.2011 - 20 U 51/11

    Widerruf eines Lebensversicherungsvertrages nach Kündigung und Auskehrung des

    Der Senat übersieht nicht, dass angesichts des vor dem Bundesgerichtshof erwirkten Anerkenntnisurteils vom 29.07.2009 - I ZR 22/07 - (Zitat nach juris) einiges dafür sprechen dürfte, dass der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs beabsichtigt haben könnte, auf die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 24.01.2007 - 3 U 35/06 - (VersR 2007, 529) das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bamberg vom 08.02.2006 - 2 O 764/04 - (Zitat nach juris) wiederherzustellen, mit dem der beklagte Versicherer im Rahmen eines Verbandsklageverfahrens nach dem Unterlassungsklagengesetz verurteilt worden war, es zu unterlassen, Ratenzahlungszuschläge bei unterjähriger Zahlungsweise in Altersvorsorgeverträge einzubeziehen oder sich hierauf bei Abwicklung derartiger Verträge zu berufen, ohne den effektiven Jahreszins anzugeben.
  • OLG München, 21.08.2012 - 25 U 526/12

    Widerruf einer fondsgebundenen Lebensversicherung: Unterjährige Prämienzahlung

    Zur Gegenmeinung eines Teils der Literatur und der Landgerichte wird insbesondere auf Kessal-Wulf in Staudinger, Online-Kommentar zum BGB, Neubearbeitung 2012, Rn 8 zu § 506 m.w.N., auf Schürnbrand in WM 2011, 481 ff., und auf das LG Bamberg, Urteil vom 08.02.2006, Az. 2 O 764/04, Bezug genommen.
  • OLG München, 10.07.2012 - 25 U 1169/12

    Widerruf einer privaten Unfallversicherung: Unterjährige Prämienzahlung als

    Zur Gegenmeinung eines Teils der Literatur und der Landgerichte wird insbesondere auf Kessal-Wulf in Staudinger, online-Kommentar zum BGB, Neubearbeitung 2012, Rn 8 zu § 506 m.w.N., auf Schürnbrand in WM 2011, 481 ff., und auf das LG Bamberg, Urteil vom 08.02.2006, Az. 2 O 764/04, Bezug genommen.
  • OLG Schleswig, 11.09.2012 - 16 U 88/12

    Versicherungsvertrag: Einordnung von Ratenzahlungszuschlägen bei monatlicher

    Als einzige veröffentlichte Gerichtsentscheidung - soweit ersichtlich - hat das Landgericht Bamberg im Urteil vom 8. Februar 2006 (2 O 764/04) die gegenteilige Ansicht vertreten.
  • LG Bamberg, 20.04.2011 - 2 S 8/11

    Lebensversicherung: Ratenzahlungszuschlag bei unterjährlicher Beitragszahlung als

    Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass das Oberlandesgericht Bamberg der Auffassung der Kammer in dem zitierten Urteil vom 08.02.2006 (2 O 764/04) nicht gefolgt ist, dieses Urteil vielmehr abgeändert und die Klage abgewiesen hat.
  • LG Hagen, 06.04.2011 - 10 O 9/11

    Monatliche Prämienzahlungen für eine Lebensversicherung mit einem Ratenzuschlag

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Rechtsprechung
   LG Bamberg, 14.01.2011 - 2 O 764/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,29943
LG Bamberg, 14.01.2011 - 2 O 764/04 (https://dejure.org/2011,29943)
LG Bamberg, Entscheidung vom 14.01.2011 - 2 O 764/04 (https://dejure.org/2011,29943)
LG Bamberg, Entscheidung vom 14. Januar 2011 - 2 O 764/04 (https://dejure.org/2011,29943)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    AGB-Verbandsklage: Teilweise Verweigerung der Rückabwicklung des Vertrages für den Zeitraum vor Eintritt der Rechtskraft des Unterlassungsurteils als Verwenden von untersagten AGB

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    UKlaG § 1; ZPO § 890
    Reichweite der Unterlassungsverpflichtung nach § 1 UKlaG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 865
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.02.1981 - VIII ZR 335/79

    Anwendung einer durch Urteil verbotenen Bestimmung aus Allgemeinen

    Auszug aus LG Bamberg, 14.01.2011 - 2 O 764/04
    Mit Urteil vom 11.02.1981 (Az.: VIII ZR 335/79, NJW 1981, 1511f.) hat sich der BGH der Literaturansicht angeschlossen, nach der die Unterlassensverpflichtung des § 13 Abs. 1 AGBG auch Verträge umfasst, die unter Einbeziehung der später für unwirksam erklärten Klausel bereits vor Erlass des Unterlassungsurteils abgeschlossen worden sind.

    Die Pflicht gehe lediglich dahin, sich bei der Durchsetzung seiner Rechte nicht auf die unwirksame Klausel zu berufen (BGH NJW 1981, 1511, 1512).

  • BGH, 13.07.1994 - IV ZR 107/93

    Zulässigkeit der Inhaltskontrolle von Laufzeitbestimmungen der privaten

    Auszug aus LG Bamberg, 14.01.2011 - 2 O 764/04
    Daneben soll verhindert werden, dass sich Rechtsunkundige von einer Geltendmachung ihrer Rechte abhalten lassen, wenn ihnen eine unwirksame Klausel entgegengehalten wird (BGH NJW 1994, 2693; Palandt-Bassenge, BGB, 70.Aufl., § 1 UKlaG, Rn.1; Köhler/Bornkamm, UWG, 29.Aufl., § 1 UKlaG, Rn.1; Erman-Roloff, BGB, Bd.I, 12. Aufl., § 1 UKlaG, Rn.1).
  • BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines

    Auszug aus LG Bamberg, 14.01.2011 - 2 O 764/04
    Nach mittlerweile ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung erstreckt sich die Verpflichtung, unwirksame AGB nicht mehr zu verwenden, sowohl auf Neuverträge als auch auf Bestandsverträge: Der Verwender darf nicht mehr erklären, dass die AGB für künftige Verträge gelten sollen, und er darf sich bei der Abwicklung bereits geschlossener Verträge nicht mehr auf sie berufen (BGH NJW 2003, 1237,1238; NJW 2002, 2386).
  • BGH, 23.01.2003 - III ZR 54/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Teilnahme von Mobilfunkkunden am

    Auszug aus LG Bamberg, 14.01.2011 - 2 O 764/04
    Nach mittlerweile ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung erstreckt sich die Verpflichtung, unwirksame AGB nicht mehr zu verwenden, sowohl auf Neuverträge als auch auf Bestandsverträge: Der Verwender darf nicht mehr erklären, dass die AGB für künftige Verträge gelten sollen, und er darf sich bei der Abwicklung bereits geschlossener Verträge nicht mehr auf sie berufen (BGH NJW 2003, 1237,1238; NJW 2002, 2386).
  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus LG Bamberg, 14.01.2011 - 2 O 764/04
    Dabei sind zunächst die Entscheidungsgründe der Verbotsentscheidung heranzuziehen, es können aber auch Umstände außerhalb des Titels berücksichtigt werden, soweit dem nicht schutzwürdige Interessen des Schuldners entgegenstehen (BGH NJW 2004, 506, 507; Hk-ZPO/Pukall, § 890, Rn.6; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 67.Aufl., § 890, Rn.3).
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 22/07

    Aufhebung eines Urteils i.R.e Revision

    Auszug aus LG Bamberg, 14.01.2011 - 2 O 764/04
    Mit Anerkenntnisurteil des Bundesgerichtshofs vom 29.07.2009 (Aktenzeichen I ZR 22/07) wurde das der eingelegten Berufung stattgebende Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 24.01.2007 aufgehoben und die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Bamberg vom 08.02.2006 zurückgewiesen.
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