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   LG Nürnberg-Fürth, 09.02.2001 - 2 O 7872/00   

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https://dejure.org/2001,21707
LG Nürnberg-Fürth, 09.02.2001 - 2 O 7872/00 (https://dejure.org/2001,21707)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 09.02.2001 - 2 O 7872/00 (https://dejure.org/2001,21707)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 09. Februar 2001 - 2 O 7872/00 (https://dejure.org/2001,21707)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 § 254 Abs. 1
    Sicherungspflichten des Bahnbetreibers: gefahrloser Abstand zwischen Bahnsteigkante und Trittstufe; Vorkehrungen gegen Selbstgefährdung spielender Kinder/Erwachsener

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 512
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG München I, 27.08.2020 - 31 O 1712/20

    Ganz überwiegendes Eigenverschulden des Fahrgasts bei einem Unfall im

    Ein Abstand von 33 cm zwischen unterer Trittstufe und Bahnsteigkante wird danach als verkehrssicher angesehen, und zwar auch dann, wenn die Trittstufe 15 cm unterhalb des Bahnsteigniveaus liegt (vgl. BeckOGK/Ballhausen, 1.6.2020, HPflG § 12 Rn. 37; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 09.02.2001 - 2 O 7872/00).
  • AG Gronau, 14.12.2016 - 2 C 94/16
    Sachschäden ist zum Nachweis der Schadenhöhe die Vorlage eines (zeitnah erstellten; AG Moers SP 2014, 309) Kostenvoranschlags einer Fachwerkstatt ausreichend (LG Koblenz VersR 1979, 480; AG Aachen SP 2009, 340: AG Duisburg- Hamborn zfs 1992, 267; AG Gelsenkirchen v. 28.1.2003 - 36 C 498/02 -: AG Sömmerda NZV 2002, 512; Wenker IMrisPR -VerkR 2212010 Anm. 4) (BHHJJNahnke BGB § 249 Rn. 164-166) Im Rahmen der Schadensminderungspflicht ist der Geschädigte grundsätzlich gehalten, den ihm zumutbaren wirtschaftlichen VWVeg der Schadensbehebung zu wählen, sofern er die Höhe der für die Schadensbeseitigung erforderlichen Kosten beeinflussen kann.
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