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LG Nürnberg-Fürth, 09.02.2001 - 2 O 7872/00 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 § 254 Abs. 1
Sicherungspflichten des Bahnbetreibers: gefahrloser Abstand zwischen Bahnsteigkante und Trittstufe; Vorkehrungen gegen Selbstgefährdung spielender Kinder/Erwachsener
Papierfundstellen
- NZV 2002, 512
Wird zitiert von ... (2)
- LG München I, 27.08.2020 - 31 O 1712/20
Ganz überwiegendes Eigenverschulden des Fahrgasts bei einem Unfall im …
Ein Abstand von 33 cm zwischen unterer Trittstufe und Bahnsteigkante wird danach als verkehrssicher angesehen, und zwar auch dann, wenn die Trittstufe 15 cm unterhalb des Bahnsteigniveaus liegt (…vgl. BeckOGK/Ballhausen, 1.6.2020, HPflG § 12 Rn. 37; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 09.02.2001 - 2 O 7872/00). - AG Gronau, 14.12.2016 - 2 C 94/16 Sachschäden ist zum Nachweis der Schadenhöhe die Vorlage eines (zeitnah erstellten; AG Moers SP 2014, 309) Kostenvoranschlags einer Fachwerkstatt ausreichend (LG Koblenz VersR 1979, 480; AG Aachen SP 2009, 340: AG Duisburg- Hamborn zfs 1992, 267; AG Gelsenkirchen v. 28.1.2003 - 36 C 498/02 -: AG Sömmerda NZV 2002, 512; Wenker IMrisPR -VerkR 2212010 Anm. 4) (…BHHJJNahnke BGB § 249 Rn. 164-166) Im Rahmen der Schadensminderungspflicht ist der Geschädigte grundsätzlich gehalten, den ihm zumutbaren wirtschaftlichen VWVeg der Schadensbehebung zu wählen, sofern er die Höhe der für die Schadensbeseitigung erforderlichen Kosten beeinflussen kann.