Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2010

Rechtsprechung
   LG Dortmund, 15.07.2010 - 2 O 8/10   

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https://dejure.org/2010,6468
LG Dortmund, 15.07.2010 - 2 O 8/10 (https://dejure.org/2010,6468)
LG Dortmund, Entscheidung vom 15.07.2010 - 2 O 8/10 (https://dejure.org/2010,6468)
LG Dortmund, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - 2 O 8/10 (https://dejure.org/2010,6468)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Quotenbildung bei mehreren Obliegenheitsverletzungen mit unterschiedlichem Kausalitätsumfang i.R.e. Inventarversicherung für einen Schmuckladen

  • ratgeber-arzthaftung.de PDF, S. 21

    § 28 Abs 2 S 2 VVG, § 28 Abs 3 VVG

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 28 Abs. 2
    Bei mehreren Obliegenheitsverletzungen mit unterschiedlichem Kausalitätsumfang ist die Kürzungsquote anhand einer wertenden Gesamtbetrachtung aller Umstände zu bilden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Quotenbildung bei mehreren Obliegenheitsverletzungen mit unterschiedlichem Kausalitätsumfang i.R.e. Inventarversicherung für einen Schmuckladen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Bei mehreren Obliegenheitsverletzungen mit unterschiedlichem Kausalitätsumfang ist die Kürzungsquote durch eine wertende Gesamtbetrachtung zu bilden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Das Kürzungsrecht des Versicherers bei mehrfacher Obliegenheitsverletzungen nach neuem Recht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das Kürzungsrecht des Versicherers bei mehrmaliger Obliegenheitsverletzung nach neuem VVG

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 1594
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Münster, 20.08.2009 - 15 O 141/09

    Bei einem Rotlichtverstoß ist die Versicherung mindestens zur Hälfte

    Auszug aus LG Dortmund, 15.07.2010 - 2 O 8/10
    Das erkennende Gericht hält diesen Lösungsansatz für nicht überzeugend und vermag sich ihm deshalb nicht anzuschließen (so auch schon LG Münster, VersR 2009, 1615 mit Anm. Günther, RUS 2009, 492).

    Mit diesem streng an der Einzelfallgerechtigkeit ausgerichteten Lösungsansatz zur Bildung einer Leistungskürzungsquote versagt sich die Kammer auch Lösungsansätzen, die für bestimmte Fallgruppen Einstiegsquoten vorsehen (Günther/Spielmann, RuS 2008, 177) oder einzuhaltende Quotenraster von ¼, 1/3, ½, 2/3 oder ¾ vorgeben wollen (so offenbar LG Münster, VersR 2009, 1615 mit Anm. Günther, RUS 2009, 492 zu § 81 VVG).

  • BGH, 13.01.2010 - IV ZR 28/09

    Hausratversicherung: Treuwidrige Berufung auf eine Leistungsfreiheit wegen

    Auszug aus LG Dortmund, 15.07.2010 - 2 O 8/10
    Da die Beklagte den Kläger am 04.02.2009 ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass eine Stehlgutliste noch bei der Polizei eingereicht werden muss, ist es ihr auch nicht nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf die Verletzung dieser Obliegenheit zu berufen und das daraus resultierende Leistungskürzungsrecht geltend zu machen (vgl. BGH, RuS 2008, 513; VersR 2010, 903).

    Eine solche Belehrung ist dem Versicherer für die Erfüllung von Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten aufgegeben worden, nicht aber hinsichtlich spontan zu erfüllender Obliegenheiten, zu denen auch die Obliegenheit zur Einreichung einer Stehlgutliste bei der Polizei zählt (Marlow in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 13 Rn. 152; Rixecker, zfs 2010, 334).

  • BGH, 17.09.2008 - IV ZR 317/05

    Hinweispflicht des Versicherers auf Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in

    Auszug aus LG Dortmund, 15.07.2010 - 2 O 8/10
    Da die Beklagte den Kläger am 04.02.2009 ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass eine Stehlgutliste noch bei der Polizei eingereicht werden muss, ist es ihr auch nicht nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf die Verletzung dieser Obliegenheit zu berufen und das daraus resultierende Leistungskürzungsrecht geltend zu machen (vgl. BGH, RuS 2008, 513; VersR 2010, 903).
  • BGH, 23.06.2006 - V ZR 147/05

    Begriff des Mangels an Urteilsvermögen

    Auszug aus LG Dortmund, 15.07.2010 - 2 O 8/10
    Wohl überwiegend wird eine Einstiegsquote von 50 % favorisiert, die der Versicherer oder der Versicherungsnehmer zu ihren Gunsten und mit einer sie dann treffenden Beweislast verbessern können (Felsch, RuS 2007, 485; derselbe in Rüffer/Halbach/Schimikowski, HK-VVG, § 28 Rn. 161; Nugel, MDR 2007, 23, 26; Weidner/Schuster, RuS 2007, 363; Knappmann VRR 2009, 9; Langheid, NJW 2007, 3665; Grote/Schneider, BB 2007, 2689; Unberath, NZV 2008, 537; Karczewski in Rüffer/Halbach/ Schimikowski, HK-VVG, § 81 Rn. 97 f.).
  • OLG Köln, 16.01.1996 - 9 U 342/94

    Einbruchdiebstahl; Gestohlene Gegenstände; Massenware; Verspätetes Einreichen der

    Auszug aus LG Dortmund, 15.07.2010 - 2 O 8/10
    Ein solcher Fahndungserfolg ist allerdings bei nicht individualisierbaren Massenwaren nicht zu erwarten, so dass sich diesbezüglich die Verletzung der Obliegenheit zur Einreichung einer Stehlgutliste bei der Polizei nicht auswirkt (OLG Köln, VersR 1996, 1533; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Auflage, § 22 VHB 84, Rn. 6; Lücke, VersR 1996, 801; Günther/Spielmann, RuS 2008, 133, 139 a. E.).
  • AG Dortmund, 26.07.2016 - 425 C 10995/15

    Rückerstattung des regulierten Schadens bei Leistungsfreiheit des Versicherers;

    Eine Quote, wie sie § 28 Abs. 2 VVG vorsieht ist gar nicht mehr zu bilden (LG Dortmund, zfs 2010, 515).
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.08.2010 - 8 O 744/10

    Kfz-Kaskoversicherung: Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer

    54 a) Dabei schließt sich das Gericht der in der Rechtsprechung zur Leistungskürzung gegenüber der wohl überwiegenden Literaturmeinung bislang vertretenen Ansicht an, wonach sich eine sog. "Einstiegsquote" von 50%, um die herum sich das konkrete Verschulden ranken soll, dem Gesetz nicht entnehmen lässt (zutreffend und ausführlich LG Dortmund Urt. v. 15.07.2010 - 2 O 8/10 m.w.N., juris; LG Münster VersR 2009, 1615 zu § 81 VVG; a.A. aus jüngst veröffentlichter Literatur wohl Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 28 Rn 138; zumindest für eine "Normalfallquote" plädiert Stiefel/Maier, AKB 18. Aufl. § 28 VVG Rn. 44 ff.).

    Ob in diesem Zusammenhang bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit im Rahmen des § 28 Abs. 2 VVG überhaupt eine Kürzung auf 0 % zulässig ist (dafür LG Dortmund Urt. v. 15.07.2010 - 2 O 8/10 m.w.N.; dagegen Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 28 Rn 136; zweifelnd Stiefel/Maier, AKB 18. Aufl. § 28 VVG Rn. 55), kann im konkreten Fall dahinstehen, da Umstände, die im Ergebnis eine Gleichsetzung des dem Kläger im Streitfall zu machenden Schuldvorwurfs der groben Fahrlässigkeit mit einem Vorsatzvorwurf rechtfertigen könnten, keinesfalls ersichtlich sind.

  • KG, 28.09.2010 - 6 U 87/10

    Kraftfahrzeugversicherung: Anforderungen an eine vollständige Leistungskürzung

    Denn die grundsätzliche Berechtigung des Versicherers zu einer vollständigen Kürzung der Leistung (also um 100 % auf 0 %) bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers (vgl. § 28 Abs. 2 VVG und § 81 Abs. 2 VVG vorliegend in Verbindung mit A. 2.9.1 der vereinbarten AKB) wird zwar überwiegend bejaht (vgl. Landgericht Münster RUS 2010, 321-323; Landgericht Dortmund, Urteil vom 15. Juli 2010 - 2 O 8/10 -, zitiert nach juris, Rdnr. 32; Burmann/Heß, Versicherungsrecht im Straßenverkehr, 2. Aufl. 2010, Rdnr. 373 f; Heiss in Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl., § 28 Rdnr. 195; Wandt in MüKo, VVG, § 28 Rdnr. 240; Felsch, Spektrum für Versicherungsrecht 2007, 65, 73; a. A. Prölss in Prölls/Martin, VVG, 28. Aufl., § 28 Rdnr. 136), ist bislang aber höchstrichterlich noch nicht entschieden, so dass nach § 543 Abs. 2 ZPO auch im Falle einer Zurückweisung der Berufung durch Urteil die Zulassung der Revision durch den Senat veranlasst wäre.
  • LG Hannover, 17.09.2010 - 13 O 153/08

    Wertung des Verhaltens eines Diebstahlversicherungsnehmers als grob fahrlässig

    Das Landgericht Dortmund (Urteil vom 15.07.2010, 2 O 8/10 - zitiert nach [...]) hat die Lösungsansätze (zu § 28 VVG ) wie folgt dargestellt:.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2010 - 2 O 8/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11083
OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2010 - 2 O 8/10 (https://dejure.org/2010,11083)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.03.2010 - 2 O 8/10 (https://dejure.org/2010,11083)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. März 2010 - 2 O 8/10 (https://dejure.org/2010,11083)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 104a AufenthG 2004, § 60a Abs 4 AufenthG 2004, § 10 BeschVerfV, § 11 BeschVerfV, § 117 Abs 1 S 2 ZPO
    Prozesskostenhilfe für Verfahren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG 2004

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Zeitpunkt der Bewilligungsreife als maßgeblich für die Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Klage; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Bewilligungsreife; Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 104a Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ) bei hinreichender ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Prozesskostenhilfe für Verfahren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zeitpunkt der Bewilligungsreife als maßgeblich für die Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Klage; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Bewilligungsreife; Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 104a Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bei hinreichender Prognose ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 11 S 100/08

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis auf Probe

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2010 - 2 O 8/10
    Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (vgl. Beschl. v. 16.04.2008 - 11 S 100/08 -, AuAS 2008, 255) und des Niedersächsischen OVG (vgl. Urt. v. 20.10.2009 - 11 LB 56/09 - Juris, Beschl. 31.03.2009 - 10 LA 411/08 -, Juris, jew. m. w. Nachw.) kann ein Ausnahmefall, der die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 AufenthG rechtfertigt, dann angenommen werden, wenn schon im Zeitpunkt der erstmaligen Erteilung mit hinreichender Sicherheit prognostiziert werden kann, dass die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis weder nach § 104a Abs. 5 Satz 2 AufenthG noch nach den Härtefallvorschriften des § 104a Abs. 6 AufenthG in Betracht kommen wird.

    Sie lässt sich mit der Erwägung rechtfertigen, dass die Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" nach § 104a Abs. 1 Satz 3 i. V. m. Satz 1 AufenthG darauf angelegt ist, in eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts zu münden (VGH BW, Beschl. v. 16.04.2008, a. a. O.).

    Die Prognose, dass der Ausländer eine überwiegend eigenständige Sicherung seines Lebensunterhalts auf Dauer nicht erreichen wird, mag zwar nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt sein; insbesondere dürfte es nicht genügten, wenn lediglich absehbar ist, dass der Ausländer - etwa aufgrund seiner geringen Qualifikation - Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben wird (vgl. VGH BW, Beschl. v. 16.04.2008, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 20.10.2009 - 11 LB 56/09

    Ermessensausweisung i.S.d. Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bzgl. eines in

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2010 - 2 O 8/10
    Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (vgl. Beschl. v. 16.04.2008 - 11 S 100/08 -, AuAS 2008, 255) und des Niedersächsischen OVG (vgl. Urt. v. 20.10.2009 - 11 LB 56/09 - Juris, Beschl. 31.03.2009 - 10 LA 411/08 -, Juris, jew. m. w. Nachw.) kann ein Ausnahmefall, der die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 AufenthG rechtfertigt, dann angenommen werden, wenn schon im Zeitpunkt der erstmaligen Erteilung mit hinreichender Sicherheit prognostiziert werden kann, dass die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis weder nach § 104a Abs. 5 Satz 2 AufenthG noch nach den Härtefallvorschriften des § 104a Abs. 6 AufenthG in Betracht kommen wird.

    Auch nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/5065, S. 203) ist ein atypischer Fall in Bezug auf die künftige Sicherung des Lebensunterhalts anzunehmen, wenn bereits abzusehen ist, dass eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nicht erfolgen kann, also davon auszugehen ist, dass die "Probe" nicht bestanden wird (vgl. NdsOVG, Urt. v. 20.10.2009, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2006 - 18 B 1772/05

    Beschäftigungserlaubnis Mitwirkung Mitwirkungspflichten Passbeschaffung Duldung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2010 - 2 O 8/10
    Dies beruht auf dem sich bereits aus § 4 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Satz 3 AufenthG ergebenden gesetzlichen Beschäftigungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt (vgl. zum Ganzen: Hailbronner, Ausländerrecht A 1 § 61 RdNr. 19; Funke-Kaiser, a. a. O., § 61 RdNr. 44, § 4 RdNr. 62; OVG NW, Beschlüsse v. 22.04.2005 - 18 B 574/05 -, Juris, u. v. 18.01.2006 - 18 B 1772/05 -, InfAuslR 2006, 222; VGH BW, Beschl. v. 12.10.2005 - 11 S 1011/05 -, InfAuslR 2006, 131).

    Die mangelnde Mitwirkung bei der Passbeschaffung kann auch unter Berücksichtigung der Regelung in § 11 Satz 2 BeschVerfV einen Versagungsgrund im Sinne des § 11 Satz 1 BeschVerfV darstellen (OVG NW, Beschl. v. 18.01.2006, a. a. O., m. w. Nachw.) oder bei der Ermessensentscheidung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 BeschVerfV berücksichtigt werden (OVG RP, Beschl. v. 05.04.2007 - 7 A 10108/07, 7 E 11594/06 -, Juris).

  • VGH Bayern, 21.12.2009 - 19 C 09.2958

    Maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt bei der Prozesskostenhilfe; Täuschung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2010 - 2 O 8/10
    Auf den Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts kann nur dann abgestellt werden, wenn sich die Sach- oder Rechtslage zugunsten des Antragstellers geändert hat (vgl. BayVGH, Beschl. v. 21.12.2009 - 19 C 09.2958 -, Juris, RdNr. 4 f.).

    Entscheidungsreife setzt grundsätzlich weiter voraus, dass dem Gegner gemäß § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO angemessene Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt worden ist (vgl. SaarlOVG, Beschl. v. 29.08.1989 - 3 W 458/88 -, Juris; OVG MV, Beschl. v. 04.02.2005 - 1 O 388/04 -, NVwZ-RR 2006, 509; BayVGH, Beschl. v. 21.12.2009, a. a. O., RdNr. 3).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2005 - 11 S 1011/05

    Zuständigkeit des Regierungspräsidiums bei Erteilung einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2010 - 2 O 8/10
    Dies beruht auf dem sich bereits aus § 4 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Satz 3 AufenthG ergebenden gesetzlichen Beschäftigungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt (vgl. zum Ganzen: Hailbronner, Ausländerrecht A 1 § 61 RdNr. 19; Funke-Kaiser, a. a. O., § 61 RdNr. 44, § 4 RdNr. 62; OVG NW, Beschlüsse v. 22.04.2005 - 18 B 574/05 -, Juris, u. v. 18.01.2006 - 18 B 1772/05 -, InfAuslR 2006, 222; VGH BW, Beschl. v. 12.10.2005 - 11 S 1011/05 -, InfAuslR 2006, 131).
  • BFH, 28.11.2001 - I B 65/01

    Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussichten - Finanzgericht - Haftungsbescheid -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2010 - 2 O 8/10
    Eine ordnungsgemäße Antragstellung setzt gemäß § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO u. a. voraus, dass das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel dargestellt wird, und zwar - was sich aus dem Zweck dieser Regelung ergibt - so genau und substantiiert, dass es dem Gericht möglich ist, anhand der Darstellung des Antragstellers zu beurteilen, ob die Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe vorliegen können (vgl. BFH, Beschl. v. 28.11.2001 - I B 65/01 -, Juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2005 - 1 O 388/04

    Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2010 - 2 O 8/10
    Entscheidungsreife setzt grundsätzlich weiter voraus, dass dem Gegner gemäß § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO angemessene Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt worden ist (vgl. SaarlOVG, Beschl. v. 29.08.1989 - 3 W 458/88 -, Juris; OVG MV, Beschl. v. 04.02.2005 - 1 O 388/04 -, NVwZ-RR 2006, 509; BayVGH, Beschl. v. 21.12.2009, a. a. O., RdNr. 3).
  • OVG Niedersachsen, 31.03.2009 - 10 LA 411/08

    Rechtmäßigkeit einer ausnahmsweisen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis trotz

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2010 - 2 O 8/10
    Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (vgl. Beschl. v. 16.04.2008 - 11 S 100/08 -, AuAS 2008, 255) und des Niedersächsischen OVG (vgl. Urt. v. 20.10.2009 - 11 LB 56/09 - Juris, Beschl. 31.03.2009 - 10 LA 411/08 -, Juris, jew. m. w. Nachw.) kann ein Ausnahmefall, der die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 AufenthG rechtfertigt, dann angenommen werden, wenn schon im Zeitpunkt der erstmaligen Erteilung mit hinreichender Sicherheit prognostiziert werden kann, dass die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis weder nach § 104a Abs. 5 Satz 2 AufenthG noch nach den Härtefallvorschriften des § 104a Abs. 6 AufenthG in Betracht kommen wird.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2008 - 2 O 76/08

    Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2010 - 2 O 8/10
    Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Klage ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife abzustellen; dies ist derjenige Zeitpunkt, zu dem das Gericht im Fall einer ordnungsgemäßen Behandlung des Antrags über diesen zu entscheiden hat, also zeitnah nach ordnungsgemäßer Antragstellung (vgl. Beschl. d. Senats v. 29.05.2008 - 2 O 76/08 - Juris, m. w. Nachw.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2009 - 13 E 1694/08

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei fehlender Begründung einer Klage;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2010 - 2 O 8/10
    Ferner lässt sich im Verwaltungsprozess - aufgrund des im Verwaltungsgericht geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) - die Frage, ob eine beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, regelmäßig und in den Fällen einer nicht vorliegenden Klagebegründung ausschließlich durch Einsicht des Gerichts in die betreffenden Aktenvorgänge der beteiligten Behörde beantworten (vgl. OVG NW, Beschl. v. 03.02.2009 - 13 E 1694/08 -, DVBl 2009, 449).
  • VGH Bayern, 30.08.2005 - 11 C 04.3463
  • OVG Saarland, 29.08.1989 - 3 W 458/88

    Maßgeblicher Zeitpunkt der Erfolgsprüfung bei der Gewährung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2005 - 18 B 574/05

    Erlaubnis Beschäftigungsausübung Verpflichtungsbegehren einstweilige Anordnung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2007 - 7 A 10108/07

    Beschäftigungserlaubnis für Ausländer - fehlende Mitwirkung bei der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2012 - 2 O 9/12

    Prozesskostenhilfe nach Beendigung des gerichtlichen Verfahrens

    Bewilligungsreife ist derjenige Zeitpunkt, zu dem das Gericht im Falle einer richtigen Behandlung des ordnungsgemäß gestellten Antrags über diesen zu entscheiden hat; eine solche Entscheidung muss zeitnah erfolgen (vgl. Beschl. d. Sen. v. 29.03.2010 - 2 O 8/10 -, m.w.N., nach juris).

    Eine ordnungsgemäße Antragstellung setzt gemäß § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO voraus, dass das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel dargestellt wird, und zwar so genau und substantiiert, dass es dem Gericht möglich ist, anhand der Darstellung des Antragstellers zu beurteilen, ob die Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe vorliegen (vgl. Beschl. v. 29.03.2010, a.a.O.).

    Insoweit dürfte in der Regel ein Zeitraum von einem Monat ausreichen (vgl. Beschl. v. 29.03.2010, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 07.03.2013 - 3 A 495/11

    Mitwirkungspflicht eines Ausländers an der Beseitigung eines Ausreisehindernisses

    Schließlich hat der Ausländer die Erfüllung seiner Mitwirkungspflicht zu belegen und nachzuweisen (BayVGH, zuletzt Beschl. v. 27. Juli 2010 - 10 ZB 10.276 -, juris Rn. 12; OVG Berlin- Brandenburg, Urt. v. 18. Mai 2011 - OVG 3 B 3.11 -, juris Rn. 26 m. w. N.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 8. April 2010 - 11 PA 85/10 -, juris Rn. 5; OVG NRW, Beschl. v. 18. Januar 2006 - 18 B 1772/05 -, juris Rn. 42 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 29. März 2010 - 2 O 8/10 -, juris Rn. 14; jeweils m. w. N. auch aus der Literatur; Hailbronner, Ausländerrecht, Loseblattsammlung, Stand: Februar 2013, C 1.2 Rn. 47 ff.).
  • VGH Bayern, 20.10.2021 - 10 ZB 21.2276

    Erfolgloses Rechtsmittel auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a

    Ein atypischer Fall käme nach Auffassung des Senats allenfalls in Frage, wenn der Ausländer nachweist, dass ihm die Aufnahme einer seinen Lebensunterhalt sichernden Erwerbstätigkeit möglich gewesen wäre, er sich um die Erteilung einer erforderlichen Beschäftigungserlaubnis nachdrücklich bemüht und eine etwaige Versagung einer solchen Erlaubnis (erfolglos) angefochten hat (OVG Lüneburg, B.v. 18. März 2010 - 8 ME 24/10 - juris Leitsatz 3; ähnlich OVG LSA, B.v. 29.3.2010 - 2 O 8/10 - juris Rn. 14 zu § 104a Abs. 1 AufenthG).
  • LSG Sachsen, 18.05.2015 - L 3 BK 15/13

    Bewilligungsreife; Entscheidungsreife; keine prozessuale oder materielle

    Ob die Entscheidungsreife auch erfordert, dass der Gegner Gelegenheit gehabt hat, sich innerhalb angemessener Frist zum Prozesskostenhilfeantrag zu äußern (bejahend z. B. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. März 2010 - 2 O 8/10 - JURIS-Dokument Rdnr. 4; vgl. Geimer, a. a. O., § 119 Rdnr. 44, m. w. N.; verneinend z. B. Bay. LSG, Beschluss vom 14. November 2014, a. a. O., Rdnr. 21), ist umstritten.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.10.2011 - 2 O 108/11

    Grundsätzlich keine Prozesskostenhilfe nach übereinstimmenden

    Außerdem ist von diesem Datum ausgehend zusätzlich noch ein angemessener Zeitraum für die gerichtliche Prüfung des Antrags zu berücksichtigen (Beschl. d. Senats v. 29.03.2010 - 2 O 8/10 -, Juris, m. w. Nachw.).
  • VGH Bayern, 06.12.2021 - 10 CE 21.2930

    Keine Verpflichtung zur Erteilung einer Verfahrensduldung

    Ein atypischer Fall käme nach Auffassung des Senats allenfalls in Frage, wenn der Ausländer glaubhaft macht, dass ihm die Aufnahme einer seinen Lebensunterhalt sichernden Erwerbstätigkeit möglich gewesen wäre, er sich um die Erteilung einer erforderlichen Beschäftigungserlaubnis nachdrücklich bemüht und eine etwaige Versagung einer solchen Erlaubnis (erfolglos) angefochten hat (BayVGH, B.v. 20.10.2021 - 10 ZB 21.2276 - juris Rn. 9; NdsOVG, B.v. 18. März 2010 - 8 ME 24/10 - juris Leitsatz 3 jeweils zu § 25a AufenthG; ähnlich OVG LSA, B.v. 29.3.2010 - 2 O 8/10 - juris Rn. 14 zu § 104a Abs. 1 AufenthG).
  • OVG Niedersachsen, 28.11.2017 - 4 PA 268/17

    Bestimmung des Zeitpunkts für den Eintritt der Entscheidungsreife eines

    Offenlassen kann der Senat in diesem Zusammenhang, ob sich aus § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO, wonach im Prozesskostenhilfeantrag das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen ist, ergibt, dass im Verwaltungsprozess die Bewilligung von Prozesskostenhilfe stets voraussetzt, dass der Antragsteller die hinreichende Erfolgsaussicht seines Rechtsschutzgesuchs zumindest schlüssig darlegt (so Nds. OVG, Beschl. v. 16.6.2009 - 2 NB 67/09 -, NVwZ-RR 2009, 784; Bay. VGH, Beschl. v. 11.2.2014 - 10 C 11.1680 - Hess. VGH, Beschl. v. 5.7.1989 - 10 UE 1117/89 - siehe auch BFH, Beschl. v. 8.6.1995 - IX B 168/94 -, BFH/NV 1996, 64; Beschl. v. 22.2.1994 - VIII B 79/93 -, BFH/NV 1994, 736; einschränkend Bay. VGH, Beschl. v. 30.8.2005 - 11 C 04.3463 - OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 29.03.2010 - 2 O 8/10 - a.A. im Hinblick auf den im Verwaltungsprozess geltenden Untersuchungsgrundsatz OVG NRW, Beschl. v. 3.2.2009 - 13 E 1694/08 - Sächs. OVG, Beschl. v. 15.4.2014 - 3 A 344/12 -, Sächs.VBl.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2012 - 2 O 128/12

    Rechtsschutzbedürfnis für wiederholten Antrag auf Bewilligung von

    Bewilligungsreife setzt u. a. voraus, dass der Kläger das Streitverhältnis (substantiiert) dargestellt hat, das Gericht Einsicht in die betreffenden Aktenvorgänge der beteiligten Behörde nehmen konnte und dem Gegner angemessene Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt worden ist; außerdem ist von diesem Datum ausgehend zusätzlich noch ein angemessener Zeitraum für die gerichtliche Prüfung des Antrags zu berücksichtigen (Beschl. d. Senats v. 29.03.2010 - 2 O 8/10 -, Juris, m. w. Nachw.).
  • VGH Bayern, 11.06.2021 - 10 C 21.1475

    Keine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG

    Ein atypischer Fall käme nach Auffassung des Senats allenfalls in Frage, wenn der Ausländer nachweist, dass ihm die Aufnahme einer seinen Lebensunterhalt sichernden Erwerbstätigkeit möglich gewesen wäre, er sich um die Erteilung einer erforderlichen Beschäftigungserlaubnis nachdrücklich bemüht und eine etwaige Versagung einer solchen Erlaubnis (erfolglos) angefochten hat (OVG Lüneburg, B.v. 18. März 2010 - 8 ME 24/10 - juris Leitsatz 3; ähnlich OVG LSA, B.v. 29.3.2010 - 2 O 8/10 - juris Rn. 14 zu § 104a Abs. 1 AufenthG).
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