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Rechtsprechung
   LG Flensburg, 06.12.2013 - 2 O 89/13   

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https://dejure.org/2013,49043
LG Flensburg, 06.12.2013 - 2 O 89/13 (https://dejure.org/2013,49043)
LG Flensburg, Entscheidung vom 06.12.2013 - 2 O 89/13 (https://dejure.org/2013,49043)
LG Flensburg, Entscheidung vom 06. Dezember 2013 - 2 O 89/13 (https://dejure.org/2013,49043)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung eines Vermittlungshonorars wegen der Übernahme eines Mitarbeiters aus einem Arbeitnehmerüberlassungsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zeitarbeit: Zulässigkeit von Vermittlungshonoraren

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.03.2010 - III ZR 240/09

    Arbeitnehmerüberlassung: Angemessenheit der Höhe der Vergütung in den AGB des

    Auszug aus LG Flensburg, 06.12.2013 - 2 O 89/13
    Dieses Verbot erstreckt sich auf Vereinbarungen zwischen Verleiher und Entleiher, die den Wechsel des Arbeitnehmers zum Entleiher verhindern oder wesentlich erschweren; hiervon können auch Vermittlungsprovisionen erfasst sein, die sich der Verleiher für den Fall der Übernahme des Arbeitnehmers durch den Entleiher versprechen lässt (BGH, Urteil vom 3. Juli 2003 - III ZR 348/02, BGHZ 155, 311, 314 ff. zu § 9 Nr. 4 AÜG a.F.; BGH, Urteil vom 11. März 2010 - III ZR 240/09, NJW 2010, 2048 Rn. 11).

    Hieraus hat die Rechtsprechung das Erfordernis entnommen, dass die Vergütung nach der Verleihdauer degressiv gestaffelt ausgestaltet sein muss, weil sich die in der Verleihvergütung einkalkulierten Kosten des Verleihers mit zunehmender Dauer der Arbeitnehmerüberlassung amortisieren und der mit dem Wechsel des Arbeitnehmers verbundene wirtschaftliche Nachteil durch die Verleihvergütung fortschreitend kompensiert wird (BGH, Urteil vom 11. März 2010 - III ZR 240/09, NJW 2010, 2048 Rn. 13 ff., 16).

  • BGH, 03.07.2003 - III ZR 348/02

    Verpflichtung des Arbeitnehmerentleihers zur Zahlung einer Vermittlungsprovision

    Auszug aus LG Flensburg, 06.12.2013 - 2 O 89/13
    Dieses Verbot erstreckt sich auf Vereinbarungen zwischen Verleiher und Entleiher, die den Wechsel des Arbeitnehmers zum Entleiher verhindern oder wesentlich erschweren; hiervon können auch Vermittlungsprovisionen erfasst sein, die sich der Verleiher für den Fall der Übernahme des Arbeitnehmers durch den Entleiher versprechen lässt (BGH, Urteil vom 3. Juli 2003 - III ZR 348/02, BGHZ 155, 311, 314 ff. zu § 9 Nr. 4 AÜG a.F.; BGH, Urteil vom 11. März 2010 - III ZR 240/09, NJW 2010, 2048 Rn. 11).
  • BGH, 10.11.2011 - III ZR 77/11

    Arbeitnehmerüberlassungsvertrag: Wirksamkeit einer Vermittlungshonorarklausel

    Auszug aus LG Flensburg, 06.12.2013 - 2 O 89/13
    Dies kann etwa geschehen, indem die Vergütungshöhe an das jeweilige Bruttoeinkommen des betroffenen Arbeitnehmers geknüpft wird, weil hierdurch ein Bezug zum Wert der Arbeitsleistung, zur Qualifikation und zur bisherigen Tätigkeit des Arbeitnehmers hergestellt wird - das jeweilige Bruttoeinkommen korrespondiert mit dem wirtschaftlichen Wert des mit dem Wechsel des Arbeitnehmers einhergehenden wirtschaftlichen Nachteils für den Verleiher, des entsprechenden Vorteils für den Entleiher und einer funktionsgleichen Vermittlungsleistung (BGH, Urteil vom 10. November 2011 - III ZR 77/11, NZA-RR 2012, 441 Rn. 21).
  • OLG Oldenburg, 30.10.2014 - 1 U 42/14

    Arbeitnehmerüberlassungsvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über die Entrichtung

    Eine solche undifferenzierte Vergütungsklausel ohne eine am Einkommen des Leiharbeitnehmers orientierte Beschränkung ermöglicht eine unangemessen hohe Vergütung im Sinne des § 9 Nr. 3 AÜG (so auch LG Flensburg, Urt. vom 06.12.2013, Az. 2 O 89/13, BecksRS 2014, 03715, hinsichtlich einer mit der vorliegenden Klausel vergleichbaren Vergütungsregelung).

    Gemessen an den vom BGH in der Entscheidung vom 10.11.2011 (aaO) aufgestellten Kriterien wäre die hier vorliegende Vergütungsregelung, die ausschließlich an den Stundenverrechnungssatz zwischen Entleiher und Verleiher gekoppelt ist, allenfalls dann als noch angemessen zu beurteilen, wenn sich die danach bestimmte maximale Vergütung innerhalb der branchenüblichen Sätze, gemessen am Bruttoeinkommen des Leiharbeitnehmers, bewegte (LG Flensburg, aaO Urt. vom 06.12.2013, Az. 2 O 89/13, BecksRS 2014, 03715).

  • OLG Stuttgart, 30.03.2021 - 10 U 318/20

    Wirksamkeit einer Klausel über eine Vermittlungsprovision bei einer

    Das OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 30. Oktober 2014 - 1 U 42/14 -, juris, das sich dem Urteil des LG Flensburg (Urteil vom 06. Dezember 2013 - 2 O 89/13 -, juris) angeschlossen hat, hatte mit einer Provisionsregelung zu tun, die hinsichtlich der Höhe der streitgegenständlichen Regelung entspricht.

    Das LG Flensburg (Urteil vom 06. Dezember 2013 - 2 O 89/13 -, juris) hält eine derartige Klausel für unangemessen und unwirksam.

  • OLG Stuttgart, 16.03.2021 - 10 U 318/20

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vermittlungsprovision im Falle des

    Das OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 30. Oktober 2014 - 1 U 42/14 -, juris, das sich dem Urteil des LG Flensburg (Urteil vom 06. Dezember 2013 - 2 O 89/13 -, juris) angeschlossen hat, hatte mit einer Provisionsregelung zu tun, die hinsichtlich der Höhe der streitgegenständlichen Regelung entspricht.

    Das LG Flensburg (Urteil vom 06. Dezember 2013 - 2 O 89/13 -, juris) hält eine derartige Klausel für unangemessen und unwirksam.

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   LG Essen, 06.07.2015 - 2 O 89/13   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Anscheinsbeweis bei Kettenauffahrunfällen

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