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   LG Kleve, 15.06.2011 - 2 O 9/11   

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https://dejure.org/2011,7621
LG Kleve, 15.06.2011 - 2 O 9/11 (https://dejure.org/2011,7621)
LG Kleve, Entscheidung vom 15.06.2011 - 2 O 9/11 (https://dejure.org/2011,7621)
LG Kleve, Entscheidung vom 15. Juni 2011 - 2 O 9/11 (https://dejure.org/2011,7621)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JurPC

    Hinweispflicht des Mobilfunkanbieters gegenüber Flatrate-Kunden bei Kostenüberschreitung infolge Nutzung ausländischer Netze

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mobilfunkanbieter muss Kunden einer Flatrate auf exorbitant hohe Kosten durch Inanspruchnahme eines ausländischen Netzes hinweisen; Hinweispflicht eines Mobilfunkanbieters auf das Entstehen von exorbitant hohen Kosten durch die Nutzung eins ausländischen Netzes

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Telefonkosten ausländisches Mobilfunknetz - Hinweispflichten

  • kanzlei.biz

    Handyrechnung über 6.000,00 EUR

  • rabüro.de

    Zur Hinweispflicht einer Telefongesellschaft bei Entstehung exorbitant hoher Kosten

  • info-it-recht.de

    Kein Anspruch auf 6.000,00 EUR ohne Warnhinweis (hier: Rechnung eines Mobilfunkbetreibers für Flatrate-Vertrag; Roaming)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mobilfunkanbieter muss Kunden einer Flatrate auf exorbitant hohe Kosten durch Inanspruchnahme eines ausländischen Netzes hinweisen; Hinweispflicht eines Mobilfunkanbieters auf das Entstehen von exorbitant hohen Kosten durch die Nutzung eins ausländischen Netzes

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Hohe Handyrechnung: Rechtsprechung sieht Warnpflichten und keinen Anscheinsbeweis

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Übermäßig hohe Mobilfunkgebühren, die durch Roaming entstanden sind, müssen u.U. nicht bezahlt werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkanbieter hat keinen Anspruch auf Roamingkosten von 6.000 EURO ohne deutlichen Warnhinweis

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Ohne vorherigen Warnhinweis kein Anspruch auf hohe Roaming-Gebühren

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Telekommunikationsunternehmen muss Flatrate-Kunden auf hohe Gebühren für ausländisches Netz hinweisen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auf außerordentlich hohe Gebühren für Auslands-Netz muss Flatrate-Kunde hingewiesen werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Mobilfunkanbieter muss vor hohen Roamingkosten warnen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Handy, Mobilfunkvertrag und Recht

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 15.03.2012 - III ZR 190/11

    Telekommunikationsdienstleistungsvertrag: Hinweispflichten eines Anbieters auf

    Auch in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung werden Hinweis- und Aufklärungspflichten des Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen gegenüber seinen Kunden zur Vermeidung unerwartet hoher Rechnungen für unterschiedliche Konstellationen angenommen (OLG Schleswig MMR 2011, 836, 837 mit zustimmender Anmerkung von Schmidt aaO S. 838; LG Münster K&R 2011, 359, 360 jeweils zur Aktualisierung von Navigationskarten mit großem Datenvolumen auf einem neu erworbenen beziehungsweise vermieteten Mobilfunkgerät; LG Kleve, Urteil vom 15. Juni 2011 - 2 O 9/11, juris Rn. 22 zum Entstehen hoher nutzungsabhängiger Durchleitungsgebühren im Ausland [Roaming] bei Vereinbarung einer Flatrate im Inlandsverkehr; LG Bonn K&R 2010, 679 mit zustimmender Anmerkung von Schmidt aaO S. 680, 681 zur ständigen Verbindung eines Routers mit dem Internet bei zeitabhängigem Tarif; LG Kiel MMR 2003, 422, 423 zur Einwahl in das Internet zu beinahe 200-fachen Kosten einer Standardverbindung; AG Frankfurt am Main MMR 2008, 496, 497 zum permanenten Einwählen eines Mobiltelefons in einen analogen Internetzugang; vgl. auch Landesgericht Feldkirch [Österreich], Urteil vom 7. September 2010 - 2 R 284/10w, im Internet abrufbar unter www.vol.at/2012/02/Entscheidung-LG-Feldkirch-2r284§ 10w.pdf zum unbeabsichtigten Roaming im Grenzgebiet).
  • BGH, 19.07.2012 - III ZR 71/12

    Vertrag über die Bereitstellung eines Telefon- und Internetanschlusses:

    Vielmehr schließt sich der Senat - unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen technischen Mittel im maßgeblichen Zeitraum zur Verfügung standen - der in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Gegenauffassung an, nach der der Telekommunikationsanbieter bei ungewöhnlichem Nutzungsverhalten (wie hier: ständige Verbindung eines Routers mit dem Internet bei zeitabhängigem Tarif), das zu einer Kostenexplosion führt, zur Schadensbegrenzung verpflichtet ist, den Kunden zu warnen und den Internetzugang gegebenenfalls kurzfristig zu sperren (LG Bonn, K&R 2010, 679 mit zustimmender Anmerkung von Schmidt aaO S. 680, 681 f; siehe auch LG Kleve, Urteil vom 15. Juni 2011 - 2 O 9/11, juris Rn. 22 zum Entstehen hoher nutzungsabhängiger Durchleitungsgebühren im Ausland [Roaming] bei Vereinbarung einer Flatrate im Inlandsverkehr; LG Kiel, MMR 2003, 422, 423 zur Einwahl in das Internet zu beinahe 200-fachen Kosten einer Standardverbindung; AG Frankfurt am Main MMR 2008, 496, 497 zum permanenten Einwählen eines Mobiltelefons in einen analogen Internetzugang; vgl. auch Landesgericht Feldkirch [Österreich], Urteil vom 7. September 2010 - 2 R 284/10w, im Internet abrufbar unter www.vol.at/2012/02/Entscheidung-LG-Feldkirch-2r284§ 10w.pdf zum unbeabsichtigten Roaming im Grenzgebiet; siehe ferner OLG Schleswig, MMR 2011, 836, 837 mit zustimmender Anmerkung von Schmidt aaO S. 838; LG Münster, K&R 2011, 359, 360 jeweils zur Aktualisierung von Navigationskarten mit großem Datenvolumen auf einem neu erworbenen beziehungsweise vermieteten Mobilfunkgerät).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 05.04.2019 - 219 C 21/19

    Informations- und Warnpflichten eines Mobilfunkanbieters vor einer

    Dazu gehört ferner, dass der Mobilfunkanbieter seinen Kunden vor einer unbewussten Selbstschädigung schützt (OLG Schleswig, MMR 2011, 836; LG Kleve, Urt. v. 15.6. 2011 - 2 O 9/11, BeckRS 2011, 16091; LG Bonn, MMR 2010, 749; AG Frankfurt a. M., MMR 2008, 496).

    Die Verletzung dieser Nebenpflichten führt dazu, dass dem Gläubiger nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ein Anspruch auf das vereinbarte Nutzungsentgelt nicht zusteht, weil dem der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gem. § 242 BGB entgegensteht (OLG Schleswig, MMR 2011, 836; LG Kleve, Urt. v. 15.6.2011 - 2 O 9/11, BeckRS 2011, 16091; LG Bonn, MMR 2010, 749; AG Frankfurt a. M., MMR 2008, 496; LG Saarbrücken NJW 2012, 2819, beck-online).".

  • LG Saarbrücken, 09.03.2012 - 10 S 12/12

    Einwand der unzulässigen Rechtsausübung bzgl. der vom Mobilfunkanbieter geltend

    Dazu gehört ferner, dass der Mobilfunkanbieter seinen Kunden vor einer unbewussten Selbstschädigung schützt (OLG Schleswig-Holstein, a.a.O.; LG Kleve, Urt. v. 15.06.11 - 2 O 9/11 - zitiert nach juris; LG Bonn MMR 10, 749; AG Frankfurt MMR 08, 496).
  • AG Landau/Pfalz, 13.09.2018 - 2 C 33/18

    Mobilfunkvertrag: Einwand der unzulässigen Rechtsausübung bei Geltendmachung von

    Dazu gehört ferner, dass der Mobilfunkanbieter seinen Kunden vor einer unbewussten Selbstschädigung schützt (OLG Schleswig, MMR 2011, 836; LG Kleve, Urt. v. 15.6. 2011 - 2 O 9/11, BeckRS 2011, 16091; LG Bonn, MMR 2010, 749; AG Frankfurt a. M., MMR 2008, 496).

    Die Verletzung dieser Nebenpflichten führt dazu, dass dem Gläubiger nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ein Anspruch auf das vereinbarte Nutzungsentgelt nicht zusteht, weil dem der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gem. § 242 BGB entgegensteht (OLG Schleswig, MMR 2011, 836; LG Kleve, Urt. v. 15.6.2011 - 2 O 9/11, BeckRS 2011, 16091; LG Bonn, MMR 2010, 749; AG Frankfurt a. M., MMR 2008, 496; LG Saarbrücken NJW 2012, 2819, beck-online).

  • LG Landau/Pfalz, 13.09.2018 - 2 O 33/18

    Mobilfunkvertrag: Einwand der unzulässigen Rechtsausübung bei Geltendmachung von

    Dazu gehört ferner, dass der Mobilfunkanbieter seinen Kunden vor einer unbewussten Selbstschädigung schützt (OLG Schleswig, MMR 2011, 836; LG Kleve, Urt. v. 15.6. 2011 - 2 O 9/11, BeckRS 2011, 16091; LG Bonn, MMR 2010, 749; AG Frankfurt a. M., MMR 2008, 496).

    Die Verletzung dieser Nebenpflichten führt dazu, dass dem Gläubiger nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ein Anspruch auf das vereinbarte Nutzungsentgelt nicht zusteht, weil dem der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gem. § 242 BGB entgegensteht (OLG Schleswig, MMR 2011, 836; LG Kleve, Urt. v. 15.6.2011 - 2 O 9/11, BeckRS 2011, 16091; LG Bonn, MMR 2010, 749; AG Frankfurt a. M., MMR 2008, 496; LG Saarbrücken NJW 2012, 2819, beck-online).

  • LG Trier, 17.07.2013 - 1 S 99/13

    Handy, fremdes - Nutzung - Kosten, hohe

    Eine Aufklärungspflicht besteht jedoch, wenn der Vertragspartner nach Treu und Glauben und den im Verkehr herrschenden Anschauungen redlicherweise Aufklärung erwarten darf - beispielsweise im Hinblick auf die Umstände, die für den Vertragsschluss von wesentlicher Bedeutung sind (LG Münster 18.01.2011 - 6 S 93/10; LG Kleve 15.06.2011 - 2 O 9/11; LG Bonn 01.06.2010 - 7 O 470/09 - alle zitiert nach juris).
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