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   LG Flensburg, 05.09.2018 - 2 OH 26/17   

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LG Flensburg, 05.09.2018 - 2 OH 26/17 (https://dejure.org/2018,62199)
LG Flensburg, Entscheidung vom 05.09.2018 - 2 OH 26/17 (https://dejure.org/2018,62199)
LG Flensburg, Entscheidung vom 05. September 2018 - 2 OH 26/17 (https://dejure.org/2018,62199)
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  • OLG München, 25.02.1988 - 28 W 994/88

    Ablehnung des Richters; Parteiöffentlichkeit; Augenscheinstermin;

    Auszug aus LG Flensburg, 05.09.2018 - 2 OH 26/17
    Da der richterliche Augenschein als Teil der Beweisaufnahme parteiöffentlich ist (§ 357 I ZPO), die Parteiöffentlichkeit das rechtliche Gehör (Art. 103 I GG) gewährleisten soll und dies bei einem gerichtlichen Augenschein (mit Zuziehung des Gerichtssachverständigen) in einem Bauprozess am besten gesichert erscheint, wenn die Partei ihrerseits sich im Termin sachkundig beraten lassen kann, um ihre Rechte wirksam wahrzunehmen, darf die Partei zum Termin einen fachkundigen Berater beiziehen (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 1974, 72; OLG München, NJW-RR 1988, 1534, beck-online).

    Wenn ein Kläger, dem Rat seines Prozeßbevollmächtigten folgend, Privatgutachter unter Berufung auf das Hausrecht vom Anwesen verweist, so wäre sein Verhalten unter dem Gesichtspunkt der Beweisvereitelung (§ 444 ZPO analog; § 242 BGB, der auch im Prozeßrecht gilt) zu würdigen, weil er eine ordnungsgemäße Durchführung des Augenscheins vereitelt hätte (vgl. OLG München, NJW 1984, 807; NJW-RR 1988, 1534, beck-online).

  • OLG München, 03.11.1983 - 24 U 185/83

    Abtretung der Werklohnforderung an Ehefrau; Besichtigung des Bauobjektes durch

    Auszug aus LG Flensburg, 05.09.2018 - 2 OH 26/17
    Wenn ein Kläger, dem Rat seines Prozeßbevollmächtigten folgend, Privatgutachter unter Berufung auf das Hausrecht vom Anwesen verweist, so wäre sein Verhalten unter dem Gesichtspunkt der Beweisvereitelung (§ 444 ZPO analog; § 242 BGB, der auch im Prozeßrecht gilt) zu würdigen, weil er eine ordnungsgemäße Durchführung des Augenscheins vereitelt hätte (vgl. OLG München, NJW 1984, 807; NJW-RR 1988, 1534, beck-online).
  • OLG Bremen, 09.01.2012 - 3 W 28/11

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen Fehlern bei der

    Auszug aus LG Flensburg, 05.09.2018 - 2 OH 26/17
    Zu Recht weist die Antragstellerin unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Bremen, Beschluss vom 9.1.2012, Aktenzeichen 3 W 28/11, zitiert nach juris, jedoch darauf hin, dass ein Verfahrensfehler des Sachverständigen nicht ohne weiteres die Besorgnis der Befangenheit rechtfertige.
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