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   OLG Dresden, 10.10.2018 - 2 OLG 22 Ss 399/18   

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https://dejure.org/2018,48251
OLG Dresden, 10.10.2018 - 2 OLG 22 Ss 399/18 (https://dejure.org/2018,48251)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.10.2018 - 2 OLG 22 Ss 399/18 (https://dejure.org/2018,48251)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. Oktober 2018 - 2 OLG 22 Ss 399/18 (https://dejure.org/2018,48251)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Trunkenheitsfahrt, Urteilsgründe, Vorsatz, Sachverständigengutachten

  • verkehrslexikon.de

    10.10.2018: Kein Rückschluss auf Vorsatz wegen hoher Blutalkoholkonzentration

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 316 Abs. 1 ; StPO § 267 Abs. 1
    Anforderungen an die Feststellung einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Trunkenheitsfahrt: Hohe Blutalkoholkonzentration ist noch kein Beweis für Vorsatz

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Trunkenheitsfahrt: Hohe Blutalkoholkonzentration ist noch kein Beweis für Vorsatz

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Vorsätzliche Trunkenheitsfahrt und Nachtrunk: Was gehört ins Urteil?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04

    Ablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Verhalten des Richters in anderem

    Auszug aus OLG Dresden, 10.10.2018 - 2 OLG 22 Ss 399/18
    Vielmehr müssen weitere Indizien und Umstände festgestellt werden (OLG Hamm, Beschluss vom 07.10.2004 - 2 Ss 345/04 - m.w.N., juris).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus OLG Dresden, 10.10.2018 - 2 OLG 22 Ss 399/18
    Doch ist er dann verpflichtet, die wesentlichen Grundlagen anzugeben, an die die Schlussfolgerungen des Gutachtens anknüpfen, um eine revisionsrechtliche Überprüfung zu ermöglichen (BGH Beschluss vom 06.03.1986 - 4 StR 48/86 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO , 61. Auflage § 267 Rdn. 13, m.w.N).
  • BGH, 12.08.2010 - 3 StR 227/10

    Geldfälschung; Einrücken der Anklageschrift in den Urteilsgründen

    Auszug aus OLG Dresden, 10.10.2018 - 2 OLG 22 Ss 399/18
    Die Verweisungserlaubnis in § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO (Verweisung auf Abbildungen) und die Ermächtigung zur Bezugnahme in § 267 Abs. 4 Satz 1, 2. Halbsatz StPO schließen zugleich das Verbot sonstiger Bezugnahmen ein, soweit mit ihr notwendige Teile der schriftlichen Urteilsbegründung ersetzt werden sollen (Karlsruher Kommentar, StPO 7. Aufl. § 267 Rdnr. 3; Meyer-Goßner, a.a.O. § 267 Rdnr. 8; vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. August 2010, 3 StR 227/10; juris).
  • BGH, 20.12.2017 - 2 StR 513/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

    Auszug aus OLG Dresden, 10.10.2018 - 2 OLG 22 Ss 399/18
    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogenen Schlussfolgerungen nicht lediglich Vermutungen sind, für die es weder eine belastbare Tatsachengrundlage noch einen gesicherten Erfahrungssatz gibt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 2 StR 513/16 -, juris).
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