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   AG Bamberg, 23.08.2013 - 2 OWi 2311 Js 9875/13   

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https://dejure.org/2013,27144
AG Bamberg, 23.08.2013 - 2 OWi 2311 Js 9875/13 (https://dejure.org/2013,27144)
AG Bamberg, Entscheidung vom 23.08.2013 - 2 OWi 2311 Js 9875/13 (https://dejure.org/2013,27144)
AG Bamberg, Entscheidung vom 23. August 2013 - 2 OWi 2311 Js 9875/13 (https://dejure.org/2013,27144)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, (Mess)Unterlagen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung von Informationen als Recht eines Verteidigers bei Beantragung der Vorlage von konkreten Beweismitteln (hier: u.a. Bedienungsanleitung des Messgeräts) aufgrund der bei der Behörde befindlichen Gegenständen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 688/95

    Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht (Sperrung von Schriftstücken; unzulässige

    Auszug aus AG Bamberg, 23.08.2013 - 2 OWi 2311 Js 9875/13
    Auch in die Akten anderer Behörden ist Einsicht zu gewähren, selbst wenn diese nur zur vertraulichen Behandlung übersandt wurden (vgl. hierzu BGHSt 42, 71).
  • OLG Jena, 01.03.2016 - 2 OLG 101 SsRs 131/15

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Zurückweisung des

    Auch wenn man davon ausgeht, dass es sich bei der Verweigerung der Einsichtnahme in die Lebensakte des Messgerätes um eine Verfügung i.S.d. § 62 Abs. 1 Satz 2 OWiG handelt (so etwa AG Bamberg, Beschluss vom 23.8.2013 - 2 OWi 2311 Js 9875/13, juris Rn. 4), war die Erfolgsaussicht eines solchen Antrags auf gerichtliche Entscheidung gleichwohl so ungewiss, dass es sich verbietet, dem Betroffenen allein unter Hinweis auf das Nichtgebrauchmachen von der Möglichkeit eines solchen - zudem mit einem Kostenrisiko verbunden - Antrags Nachteil im vorliegenden Bußgeldverfahren zuzufügen.
  • AG Gera, 07.11.2016 - 14 OWi 445/16

    Bußgeldstelle hat Token-Datei und Passwort herauszugeben

    Um die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid zu überprüfen, ist es notwendig, dass die Verteidigung die Bedienung und Aufstellung des Messgerätes nachvollziehen und überprüfen kann (AG Bamberg; Beschl. v. 23.8.2013, 2 OWi 2311 Js 9875/13).
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