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BayObLG, 08.10.1980 - 2 ObOWi 327/80 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BayObLGSt 1980, 98
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 15.02.2000 - 3 C 14.99
Anlieger; Anliegerverkehr; Schutz von Anliegern vor Verkehrslärm; …
aa) Das Straßenverkehrsrecht definiert den Anlieger - ebensowenig im übrigen wie den Anwohner (vgl. hierzu Urteil vom 28. Mai 1998 - BVerwG 3 C 11.97 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 37) - nicht (vgl. BGH, Beschluß vom 9. Juli 1965 - 4 StR 191/65 - BGHSt 20, 242 ; BayObLG, Beschluß vom 8. Oktober 1980 - 2 Ob OWi 327/80 - VRS 60, 152; OLG Zweibrücken, Beschluß vom 5. Mai 1989 - 1 Ss 73/89 - NJW 1989, 2483 f.). - VG Karlsruhe, 18.07.2008 - 1 K 478/07
Teileinziehung einer Straße zum Zwecke der Verkehrsberuhigung
Ob sie dabei - im Gegensatz zu dem eindeutigen Zusatzschild "Bewohner frei" - mit dem Schild "Anwohner frei", das an einigen, aber nicht an allen Stellen (vgl. die Lichtbilder auf Seite 247, 369 der Gerichtsakte) seine Verwendung fand, dem Gebot der Bestimmtheit und Eindeutigkeit von Verkehrszeichen Rechnung getragen hat, mag zweifelhaft erscheinen (vgl.: BayObLG, Beschluss vom 08.10.1980 - 2 Ob OWi 327/80;… Janker in Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage 2008, Rn 19 f.), ändert jedoch nichts daran, dass aus den Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nur ein Befahren der Mannheimer Strasse durch die Bewohner und ihre Besucher zugelassen werden konnte, ein darüber hinausgehender Anliegerverkehr, insbesondere durch Kunden der Geschäfte in der Mannheimer Strasse, jedoch den Erfordernissen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs widersprach und widerspricht und daher nicht zugelassen werden konnte und kann. - VG Karlsruhe, 18.07.2008 - 1 K 432/07
Einrichtung einer Fußgängerzone
Ob sie dabei - im Gegensatz zu dem eindeutigen Zusatzschild "Bewohner frei" - mit dem Schild "Anwohner frei", das an einigen, aber nicht an allen Stellen (vgl. die Lichtbilder auf Seite 253, 447 der Gerichtsakte) seine Verwendung fand, dem Gebot der Bestimmtheit und Eindeutigkeit von Verkehrszeichen Rechnung getragen hat, mag zweifelhaft erscheinen (vgl.: BayObLG, Beschluss vom 08.10.1980 - 2 Ob OWi 327/80;… Janker in Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage 2008, Rn 19 f.), ändert jedoch nichts daran, dass aus den Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nur ein Befahren der Mannheimer Strasse durch die Bewohner und ihre Besucher zugelassen werden konnte, ein darüber hinausgehender Anliegerverkehr, insbesondere durch Kunden der Geschäfte in der Mannheimer Strasse, jedoch den Erfordernissen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs widersprach und widerspricht und daher nicht zugelassen werden konnte und kann.