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   BayObLG, 13.08.1999 - 2 ObOWi 375/99   

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https://dejure.org/1999,6724
BayObLG, 13.08.1999 - 2 ObOWi 375/99 (https://dejure.org/1999,6724)
BayObLG, Entscheidung vom 13.08.1999 - 2 ObOWi 375/99 (https://dejure.org/1999,6724)
BayObLG, Entscheidung vom 13. August 1999 - 2 ObOWi 375/99 (https://dejure.org/1999,6724)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Unterbrechungswirkung einer Terminsanberaumung ohne Ladung des Betroffenen bzw seines Verteidigers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höchstgeschwindigkeit; Überschreiten; Geschwindigkeitsmessung; Rechtsbeschwerde ; Zulassung; Verjährungsunterbrechung; Terminierung

  • Judicialis

    OWiG § 80 a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; OWiG ... § 80 a Abs. 3; ; OWiG § 79 Abs. 1 Satz 2; ; OWiG § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11; ; OWiG § 33; ; OWiG § 43; ; OWiG § 46 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 78 c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11
    Verjährungsunterbrechung trotz Anberaumung eines Termins zur Hauptverhandlung ohne Ladung des Betroffenen und seines Verteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 40
  • BayObLGSt 1999, 128
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 17.02.1999 - 2 ObOWi 751/98

    Übertragung der Verfolgung und Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen

    Auszug aus BayObLG, 13.08.1999 - 2 ObOWi 375/99
    Diese Entscheidung des BayObLG ist am 17.02.1999 (2 ObOWi 751/98) ergangen.

    Der Senat hat diese Frage vielmehr ausdrücklich im Sinne einer Zulässigkeit bejaht (NJW 1999, 2200).

  • OLG Celle, 04.04.1984 - 1 Ss 117/84
    Auszug aus BayObLG, 13.08.1999 - 2 ObOWi 375/99
    Ist die Maßnahme aber ernsthaft gewollt, so ist unerheblich, ob sie gerade mit dem Ziel einer Verjährungsunterbrechung vorgenommen wurde (vgl. BayObLGSt 1976, 28/30; OLG Hamburg VRS 53, 445; OLG Hamm NStZ 1982, 166; OLG Koblenz VRS 59, 445/446; OLG Celle NStZ 1985, 218; LK/Jähnke § 78 c Rn. 11; Göhler OWiG 12. Aufl. § 33 Rn. 3; Rebmann/Roth/Herrmann § 33 Rn. 4).

    Die bloße Möglichkeit der Nichtdurchführung des Termins, weil die erwartende Entscheidung noch ausstand, nimmt der Maßnahme nicht die verjährungsunterbrechende Wirkung (vgl. OLG Celle NStZ 1985, 218).

  • BayObLG, 25.03.1976 - 1 ObOWi 42/76

    Hinweis auf die Möglichkeit einer Entscheidung ohne Hauptverhandlung

    Auszug aus BayObLG, 13.08.1999 - 2 ObOWi 375/99
    Die enumerative Aufzählung verjährungsunterbrechender Handlungen in § 33 OWiG sollte (ebenso wie in § 78 c StGB) gegenüber der früher geltenden Regelung der Rechtsklarheit und damit der Rechtssicherheit dienen, weil angesichts des Gewichts der Unterbrechungshandlungen und damit ihrer generellen Eignung zur ernstlichen Förderung der Verfolgung nunmehr grundsätzlich im Einzelfall keine Prüfung mehr notwendig sein sollte, ob die Unterbrechungshandlung zur Förderung des Verfahrens geeignet oder bestimmt war (BayObLGSt 1976, 28/30; 1979, 91/92; Rebmann/Roth/Herrmann OWiG 3. Aufl. [Stand März 1998] § 33 Rn. 3; SK/Rudolphi StGB 7. Aufl. [Stand Oktober 1998] § 78 c Rn. 7 jeweils mit Nachweisen der Rechtsprechung).

    Ist die Maßnahme aber ernsthaft gewollt, so ist unerheblich, ob sie gerade mit dem Ziel einer Verjährungsunterbrechung vorgenommen wurde (vgl. BayObLGSt 1976, 28/30; OLG Hamburg VRS 53, 445; OLG Hamm NStZ 1982, 166; OLG Koblenz VRS 59, 445/446; OLG Celle NStZ 1985, 218; LK/Jähnke § 78 c Rn. 11; Göhler OWiG 12. Aufl. § 33 Rn. 3; Rebmann/Roth/Herrmann § 33 Rn. 4).

  • OLG Hamm, 28.09.1981 - 7 Ss OWi 1355/81
    Auszug aus BayObLG, 13.08.1999 - 2 ObOWi 375/99
    Ist die Maßnahme aber ernsthaft gewollt, so ist unerheblich, ob sie gerade mit dem Ziel einer Verjährungsunterbrechung vorgenommen wurde (vgl. BayObLGSt 1976, 28/30; OLG Hamburg VRS 53, 445; OLG Hamm NStZ 1982, 166; OLG Koblenz VRS 59, 445/446; OLG Celle NStZ 1985, 218; LK/Jähnke § 78 c Rn. 11; Göhler OWiG 12. Aufl. § 33 Rn. 3; Rebmann/Roth/Herrmann § 33 Rn. 4).
  • BayObLG, 13.06.1979 - 2 ObOWi 240/79

    Verjährungsunterbrechung durch Vorlage der Akten an den Richter ohne Einspruch

    Auszug aus BayObLG, 13.08.1999 - 2 ObOWi 375/99
    Die enumerative Aufzählung verjährungsunterbrechender Handlungen in § 33 OWiG sollte (ebenso wie in § 78 c StGB) gegenüber der früher geltenden Regelung der Rechtsklarheit und damit der Rechtssicherheit dienen, weil angesichts des Gewichts der Unterbrechungshandlungen und damit ihrer generellen Eignung zur ernstlichen Förderung der Verfolgung nunmehr grundsätzlich im Einzelfall keine Prüfung mehr notwendig sein sollte, ob die Unterbrechungshandlung zur Förderung des Verfahrens geeignet oder bestimmt war (BayObLGSt 1976, 28/30; 1979, 91/92; Rebmann/Roth/Herrmann OWiG 3. Aufl. [Stand März 1998] § 33 Rn. 3; SK/Rudolphi StGB 7. Aufl. [Stand Oktober 1998] § 78 c Rn. 7 jeweils mit Nachweisen der Rechtsprechung).
  • OLG Koblenz, 30.04.1980 - 1 Ss 206/80
    Auszug aus BayObLG, 13.08.1999 - 2 ObOWi 375/99
    Ist die Maßnahme aber ernsthaft gewollt, so ist unerheblich, ob sie gerade mit dem Ziel einer Verjährungsunterbrechung vorgenommen wurde (vgl. BayObLGSt 1976, 28/30; OLG Hamburg VRS 53, 445; OLG Hamm NStZ 1982, 166; OLG Koblenz VRS 59, 445/446; OLG Celle NStZ 1985, 218; LK/Jähnke § 78 c Rn. 11; Göhler OWiG 12. Aufl. § 33 Rn. 3; Rebmann/Roth/Herrmann § 33 Rn. 4).
  • OLG Bamberg, 18.04.2007 - 2 Ss OWi 1073/06

    Unterbrechung der Verjährung - Einstellung wegen vorläufiger Abwesenheit

    Die enumerative Aufzählung der verjährungsunterbrechenden Handlungen in § 33 OWiG sollte - wie in § 78 c StGB - gegenüber der früher geltenden Regelung der Rechtsklarheit und damit der Rechtssicherheit dienen, weil angesichts des Gewichts der Unterbrechungshandlungen und damit ihrer generellen Eignung zur ernstlichen Förderung der Verfolgung im Einzelfall keine Prüfung mehr notwendig sein sollte, ob die Unterbrechungshandlung zur Förderung des Verfahrens geeignet oder bestimmt war (BayObLGSt 1976, 28/30; 1979, 91/92; 1999, 128/129).

    Ob dies auch für eine willkürlich getroffene Scheinmaßnahme gilt (so BayObLGSt 1999, 128/130), kann hier - wie in der Entscheidung des BGH (a.a.O.) - offen bleiben, da vorliegend jedenfalls keine Anhaltspunkte für eine willkürliche Handhabung gegeben sind.

  • BayObLG, 28.06.2000 - 4St RR 54/00

    Grenzen des revisionsrechtlichen Freibeweisverfahrens

    Nur dann aber hätte diese Entscheidung den Lauf der Verjährungsfrist nicht unterbrochen (vgl. z.B. BGHSt 9, 198/203; 11, 335/338; 12, 335/338; 37, 145/147; BayObLGSt 1976, 28/32; 1999, 128/129 jeweils m.w.N.).
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