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BayObLG, 13.02.1995 - 2 ObOWi 38/95 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 11.05.1998 - 1 ObOWi 169/98
Fehlen des Vortrags eines schlüssigen Entschuldigungsgrundes
Der Betroffene darf daher auch nicht etwa deshalb als unentschuldigt angesehen werden, weil im ärztlichen Attest die Art der Erkrankung nicht angegeben ist oder weil nur Arbeits- und - oder Reiseunfähigkeit bescheinigt werden (BayObLG Beschluß vom 13.2.1995 - 2 ObOWi 38/95; OLG Karlsruhe NStZ 1994, 141 ; OLG Köln VRS 83, 444 ); hat der Tatrichter Zweifel an der Richtigkeit des Attests oder der Erheblichkeit der Erkrankung, hat er diesen von Amts wegen im Freibeweisverfahren nachzugehen (…Göhler aaO § 74 Rn. 29 m. w. N.).