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   BayObLG, 19.10.1993 - 2 ObOWi 399/93   

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https://dejure.org/1993,3464
BayObLG, 19.10.1993 - 2 ObOWi 399/93 (https://dejure.org/1993,3464)
BayObLG, Entscheidung vom 19.10.1993 - 2 ObOWi 399/93 (https://dejure.org/1993,3464)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Oktober 1993 - 2 ObOWi 399/93 (https://dejure.org/1993,3464)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Umfahren einer roten Ampel über ein seitliches Tankstellengelände muss kein Rotlichtverstoß sein

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 80
  • BayObLGSt 1993, 178
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 26.11.1983 - 2 Ss OWi 125/83
    Auszug aus BayObLG, 19.10.1993 - 2 ObOWi 399/93
    Das Rotlicht verbietet dagegen nicht, vor der Ampelanlage abzubiegen und einen nicht durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich zu befahren, etwa auf einen Parkplatz oder - wie hier - ein Tankstellengelände einzufahren (BayObLG VRS 61, 289 f.; OLG Köln DAR 1985, 229; OLG Düsseldorf VRS 66, 370 f.).

    Ebensowenig untersagt es, von einem nicht durch die Signalanlage geschützten Bereich auf den hinter dieser, durch sie also geschützten Verkehrsraum zu fahren; denn das Rotlicht wendet sich selbstverständlich nur an denjenigen Verkehrsteilnehmer, der es - in seiner Fahrtrichtung gesehen - vor sich findet (vgl. OLG Düsseldorf VRS 66, 370/371; Janiszewski NStZ 1982, 107/109 III).

  • OLG Düsseldorf, 15.02.1993 - 5 Ss OWi 47/93
    Auszug aus BayObLG, 19.10.1993 - 2 ObOWi 399/93
    Es schützt den Querverkehr bzw. den einmündenden Verkehr, der für seine Fahrtrichtung freie Fahrt hat und sich darauf verlassen darf, daß aus der gesperrten Fahrtrichtung keine Fahrzeuge in den geschützten Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich hineinfahren (OLG Düsseldorf VRS 85, 136 f.).

    Dies gilt nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung allerdings dann nicht, wenn ein Verkehrsteilnehmer die Rotlicht zeigende Lichtzeichenanlage gezielt umfährt, um bei andauerndem Rotlicht wieder in den durch die Ampelanlage geschützten Bereich einzufahren; wer sich so verhält, verstößt gegen § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7 StVO (OLG Düsseldorf VRS 85, 136 m.w.Nachw.).

  • BayObLG, 07.07.1981 - 2 ObOWi 185/81

    Haltelinie; Zeichen 294; Haltegebot; Parken; Verkehr; Ampel; Wechsellichtanlage;

    Auszug aus BayObLG, 19.10.1993 - 2 ObOWi 399/93
    Das Rotlicht verbietet dagegen nicht, vor der Ampelanlage abzubiegen und einen nicht durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich zu befahren, etwa auf einen Parkplatz oder - wie hier - ein Tankstellengelände einzufahren (BayObLG VRS 61, 289 f.; OLG Köln DAR 1985, 229; OLG Düsseldorf VRS 66, 370 f.).
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 647/96

    Nichtbeachtung eines Rotlichtpfeils bei anschließender Weiterfahrt in eine

    Geschützt ist vielmehr der gesamte berechtigt in die Kreuzung einmündende Verkehr (vgl. BayObLG NZV 1994, 80 = VRS 86, 315; OLG Celle VRS 67, 294 f.; OLG Düsseldorf DAR 1988, 100; VRS 85, 136 f.; OLG Karlsruhe NZV 1989, 158).
  • OLG Hamm, 02.07.2013 - 1 RBs 98/13

    Kein Rotlichtverstoß, wenn eine rote Ampel über ein Tankstellengelände umfahren

    Ebenso wenig untersagt es, von einem nicht durch die Signalanlage geschützten Bereich auf den hinter dieser, durch sie also geschützten Verkehrsraum zu fahren; denn das Rotlicht wendet sich selbstverständlich nur an denjenigen Verkehrsteilnehmer, der es - in seiner Fahrtrichtung gesehen - vor sich findet (BayObLG NZV 1994, 80; BayObLG, Beschl. v. 07.07.1981- 2 Ob OWi 185/81 zit. nach Janiszewski NStZ 1982, 107, 109; OLG Hamm VRS 55, 292, 293; OLG Köln DAR185, 229, 230; OLG Oldenburg NJW 1985, 1567; Janker in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 22. Aufl., StVO § 37 Rdn. 3; vgl. auch Lehmpuhl DAR 2002, 433).

    Soweit in der Entscheidungen des BayObLG NZV 1994, 80 und des OLG Düsseldorf NZV 1993, 243 (vgl. auch König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 37 Rdn. 9) entschieden worden ist, dass aber das gezielte Umfahren einer Rotlicht zeigenden Lichtzeichenanlage wegen der Zielgerichtetheit gleichwohl einen Verstoß gegen § 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 7 StVO darstellt, kann dem aus den o.g. Gründen nicht gefolgt werden.

  • BayObLG, 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/00

    Rotlichtverstoß durch Fahrspurwechsel im Kreuzungsbereich

    Der Fall ist zu unterscheiden von denjenigen, in denen entweder - wie bei der Benutzung etwa eines Tankstellengeländes (BayObLGSt 1993, 178 = NZV 1994, 80; OLG Köln DAR 1985, 229) - die Fahrbahn vollständig verlassen wird, oder sonst der durch die Lichtzeichenanlage geschützte Bereich nicht berührt wird (BayObLG VRS 61, 289; OLG Celle ZfS 1994, 306; OLG Oldenburg DAR 1985, 230; OLG Düsseldorf NZV 1998, 41).
  • OLG Frankfurt, 07.11.2001 - 2 Ws (B) 391/01

    Qualifizierter Rotlichtverstoß bei unberechtigtem Benutzen eines

    Dementsprechend begeht einen Rotlichtverstoß, wer mit seinem Pkw eine Rotlichtampel bewusst und gezielt umfährt, um hinter ihr ­ trotz andauernden Rotlichts noch innerhalb des durch die Ampel geschützten Bereichs ­ wieder auf die Fahrbahn zurückzuwechseln (vgl. BayObLG, NZV 1994, 80; OLG Karlsruhe, NZV 1989, 58; OLG Köln, VRS 61, 291 f., jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.1997 - 5 Ss OWi 248/97
    Zu dem durch eine Ampelanlage geschützten Verkehrsbereich gehören außer der Fahrbahn auch die parallel verlaufenden Randstreifen, Parkstreifen, Radwege oder Fußwege (vgl. Senatsbeschlüsse in GA 1985, 421 = ZfS 1985, 191 = VRS 68, 377 = NPA Nr. 926 StVO 33 Bl. 23 und in NZV 1993, 243 = VM 1993, 52 - VRS 85, 136 NPA Nr. 926 StVO § 37 Bl. 28; BayObLG NZV 1994, 80 ; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl., § 37 StVO Rdnr. 50; Mühlhaus/Janiszewski, StVO , 14. Aufl., § 37 Rdnr. 3).
  • OLG Zweibrücken, 07.04.1997 - 1 Ss 48/97
    Zweck des Rotlichts ist es also, eine Gefährdung des geschützten Querverkehrs auszuschließen (OLG Celle ZfS 1994, 306; OLG Düsseldorf DAR 1988, 100 ; BayObLG NZV 1994, 80 und 1996, 120; Mühlhaus/ Janiszewski, StVO 14. Aufl. § 37 Rn. 17; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl. § 37 StVO Rn. 50).
  • BayObLG, 17.11.1995 - 2 ObOWi 706/95

    Das In-falscher-Richtung-Durchfahren einer grünen Fahrstreifen-LZA ist ein

    Daß das gezielte Umfahren einer Rotlichtampel einen Verstoß gegen § 37 StVO darstellt, sofern nur der Betroffene - wie hier - anschließend in den durch die Ampelanlage geschützten Bereich einfährt, ist - soweit ersichtlich - einhellige Auffassung (BayObLGSt 1993, 178 = NZV 1994, 80 ; OLG Köln VRS 61, 291 ; OLG Düsseldorf VRS 63, 75 ; 68, 377; 85, 136; OLG Karlsruhe NZV 1989, 158 ).
  • OLG Dresden, 07.11.2002 - Ss OWi 508/02

    Haltelinie; Fußgänger; Radfahrer; Lichtzeichenanlage; abstrakte Gefährdung

    Sinn und Zweck des Rotlichts einer Lichtzeichenregelung nach § 37 Abs. 2 Nr. 4 Satz 7 StVO ist es, dass der gesamte berechtigt in die Kreuzung einmündende Verkehr (vgl. BayObLG NZV 1994, 80; OLG Celle VRS 67, 294 f.; OLG Düsseldorf DAR 1988, 100; NZV 1993, 243; OLG Karlsruhe NZV 1989, 158) geschützt wird.
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