Rechtsprechung
   BayObLG, 20.10.2000 - 2 ObOWi 500/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7399
BayObLG, 20.10.2000 - 2 ObOWi 500/2000 (https://dejure.org/2000,7399)
BayObLG, Entscheidung vom 20.10.2000 - 2 ObOWi 500/2000 (https://dejure.org/2000,7399)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Oktober 2000 - 2 ObOWi 500/2000 (https://dejure.org/2000,7399)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,7399) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Schätzung der Überschreitung einer vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit durch einen Polizeibeamten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Rechtsbeschwerde; Fortbildung materiellen Rechts; Versagung rechtlichen Gehörs; Geschwindigkeitsschätzung

  • bussgeldsiegen.de

    Schätzung der Geschwindigkeit durch Polizeibeamten zulässig?

  • Judicialis

    OWiG § 80 Abs. 1; ; OWiG § 80 Abs. 2; ; OWiG § 80 Abs. 4 S. 1; ; OWiG § 80 Abs. 4 S. 3; ; OWiG § 46 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 139
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Karlsruhe, 19.06.2008 - 1 Ss 25/08

    Geschwindigkeitsschätzung

    Insbesondere gilt dies dann, wenn sich bei dem Schätzenden um eine im Straßenverkehr unerfahrene Person handelt (OLG Hamm VRS 58, 380 ff.), wohingegen der Schätzung der Geschwindigkeit durch einen Polizeibeamten dann besonderes Gewicht zukommt, wenn es sich bei ihm um einen in der Verkehrsüberwachung erfahrenen Beamten handelt (BGH VRS 38, 104 ff.; BayObLGSt. 58, 197 ff.; OLG Hamm VRS 23, 54 ff; AG Dortmund NZV 1992, 378) und die mutmaßlich gefahrene Geschwindigkeit erheblich über der rechtlich Zulässigen liegt (OLG Düsseldorf VRS 30, 444 f.; BayObLG DAR 2001, 37).

    Zwar hegt der Senat im Ergebnis keinen Zweifel, dass der Betroffene tatsächlich in der Fußgängerzone von R. zu schnell gefahren ist, denn die Feststellung der Überschreitung der Schrittgeschwindigkeit bedarf keiner besonderen Sachkunde und ist vorliegend den getroffenen Feststellungen ohne weiteres zu entnehmen, zumal der Betroffene eingeräumt hat, tatsächlich mit einem Tempo von "maximal 25 km/h" gefahren zu sein (vgl. ähnlich BayObLG DAR 2001, 37 f.).

  • VGH Bayern, 20.06.2011 - 11 ZB 10.1353

    Geschwindigkeitsüberschreitung in einem verkehrsberuhigten Bereich

    Denn Zweifel daran, dass ein Polizeibeamter nicht unterscheiden kann, ob jemand in Schrittgeschwindigkeit oder mit wesentlich höherem Tempo fährt, erscheinen nicht angebracht (so ausdrücklich BayObLG vom 20.10.2000 NZV 2001, 139).
  • KG, 22.02.2021 - 161 Ss 26/21

    Anforderungen an Urteil bei Verurteilung wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens

    Bei versierten polizeilichen Zeugen, die zudem, wie hier ausdrücklich festgestellt, zur Verkehrsüberwachung eingesetzt sind (UA S. 2), können in Bezug auf Geschwindigkeiten auch valide Schätzungen zu erwarten (vgl. allg. BayObLG NZV 2001, 139; OLG Hamm NZV 1998, 169) und vom Tatgericht in freier richterlicher Beweiswürdigung gegebenenfalls ohne Abschlag zu übernehmen sein.
  • OLG Rostock, 01.04.2005 - 2 Ss OWi 389/04

    Fahrlässige Mißachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage oder fahrlässige

    (2) Die vorgenannten Fehler setzen sich bei den Feststellungen zur "qualifizierten" Geschwindigkeitsüberschreitung fort: Das Amtsgericht kommt (lediglich) aufgrund "Rückrechnung" zu einer (qualifizierten) Geschwindigkeitsüberschreitung; das Ergebnis dieser "Rückrechnung" gewinnt es aufgrund der - wie aufgezeigt: nicht ausreichenden - Annahme "korrekter" Schätzung durch die Zeugen (zur Darlegung im Urteil bei mittels Schätzung festgestellter Geschwindigkeitsüberschreitung vgl. etwa BayObLG DAR 2001, 37; OLG Hamm NZV 1998, 169; weitere Nachweise bei Hentschel aaO § 3 StVO Rdn. 63).
  • AG Haßfurt, 22.03.2013 - 3 OWi 2312 Js 986/12

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Berücksichtigung von

    Es ist anerkannt, dass die Ermittlung einer Geschwindigkeitsüberschreitung auch durch Schätzung von Beobachtern grundsätzlich möglich und rechtlich zulässig ist (vgl. statt vieler BayObLG DAR 2001, 37; OLG Karlsruhe DAR 2008, 79), wobei insbesondere der Schätzung der Geschwindigkeit durch einen Polizeibeamten besonderes Gewicht zukommt, wenn es sich bei ihm um einen in der Verkehrsüberwachung erfahrenen Beamten handelt (BGH, VRS 38, 104; BayObLGSt 58, 197 ff.; OLG Hamm, VRS 23, 54 ff.; AG Dortmund, NZV 1992, 387; siehe dazu auch Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., StVO § 3 Rn. 63 a.E.) und die gefahrene Geschwindigkeit erheblich über der rechtlich Zulässigen liegt (OLG Düsseldorf, VRS 30, 444 f.; BayObLG DAR 2001, 37).
  • KG, 07.04.2017 - 3 Ws (B) 87/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an die Feststellungen für die Teilnahme

    Ihnen ist jedoch mit Vorsicht zu begegnen (vgl. BayObLG NZV 2001, 139; OLG Hamm NZV 1998, 169).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht