Rechtsprechung
BayObLG, 13.12.1996 - 2 ObOWi 919/96 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2931) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 77 Abs. 2 Nr. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz)
Einem Beweisantrag auf Zeugenvernehmung, um das Tatfoto zu widerlegen, muss stattgegeben werden
Papierfundstellen
- NJW 1997, 1864
- MDR 1997, 485
- NZV 1997, 452
- VersR 1997, 1545
- BayObLGSt 1996, 180
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 09.10.2018 - KRB 60/17
Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von …
Die Vernehmung dieses Zeugen war unter Aufklärungsgesichtspunkten zwingend geboten (vgl. zu Entlastungszeugen allgemein auch BayObLGSt 1996, 180, 181; KG, StraFo 2012, 22; OLG Jena, VRS 108, 219, 220; OLG Düsseldorf, NZV 1999, 260;… Seitz/Bauer in Göhler, OWiG, 17. Aufl., § 77 Rn. 14), zumal es sich mit Blick auf die Höhe der möglichen Geldbuße und den Verfahrensgegenstand um eine Sache von hervorgehobener Bedeutung handelt (§ 77 Abs. 1 Satz 2 OWiG). - LAG Hamm, 17.03.1999 - 2 Sa 1568/98
Rechtmäßigkeit einer Verdachtskündigung; Ermitlungen eines Arbeitgebers für eine …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Oldenburg, 05.10.2021 - 2 Ss OWi 211/21
Umfang der Beweisaufnahme bei Vorhandensein eines Messfotos und Benennung einer …
Derartige Umstände können zum Beispiel gegeben sein, wenn das Lichtbild von sehr guter Qualität ist, die auf dem Lichtbild abgebildete Person dem erschienenen Betroffenen "wie ein Spiegelbild" gleicht und der Betroffene nicht geltend macht, dass der benannte Zeuge ihm täuschend ähnlich sieht." (Bayerisches Oberstes Landesgericht NJW 1997, 1864).
- OLG Hamm, 09.07.2008 - 4 Ss OWi 224/08
Identifikation; Libi; Foto; Verweisung; Geeignetheit zur Identifizierung; …
Zwar darf grundsätzlich ein Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen, durch den die Identitätsfeststellung aufgrund eines Radarfotos entkräftet werden soll, nicht abgelehnt werden (zu vgl. OLG Oldenburg NZV 1995, 84; BayObLG NZV 1997, 452). - KG, 22.12.2021 - 3 Ws (B) 309/21
Einschränkung der Aufklärungspflicht im Hinblick auf die Ladung von …
Zwar muss das Tatgericht grundsätzlich zum Beispiel einen ihm bekannt gegebenen oder sonst bekannt gewordenen Entlastungszeugen im Rahmen seiner Aufklärungspflicht laden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. Dezember 2020 - 3 Ws (B) 273/20 - vom 17. April 2018 - 3 Ws (B) 100/18 -, und vom 5. Dezember 2011 - 3 Ws (B) 560/11 - beide juris; Bayerisches ObLG, Beschluss vom 13. Dezember 1996 - 2 ObOWi 919/96 -, juris m.w.N.). - OLG Jena, 30.10.2007 - 1 Ss 48/07 Zwar muss das Tatgericht grundsätzlich einen ihm bekannt gegebenen oder sonst bekannt gewordenen Entlastungszeugen im Rahmen seiner Aufklärungspflicht laden (vgl. nur: BayObLGSt 1996, 180, 181).
- OLG Hamm, 21.03.2005 - 3 Ss OWi 115/05
Rügebegründung bei Ablehnung eines Beweisantrages im …
Im Bußgeldverfahren kann die Ablehnung von Beweisanträgen allein mit der Aufklärungsrüge beanstandet werden (OLG Köln, NZV 2002, 471 m.w.N.; OLG Hamm, DAR 1999, 276; ständige Rechtsprechung aller Bußgeldsenate des Oberlandesgerichts Hamm; BayObLG NZV 1997, 452;… Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 77 Rdnr. 10;… a.A. KK-OWiG, 2. Aufl., § 77 Rdnr. 52). - BayObLG, 27.11.2002 - 2 ObOWi 486/02
OWiG: Beweisantrag - Vernehmung von Entlastungszeugen
Schon insoweit weichen die den vom Beschwerdeführer in Bezug genommenen Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (DAR 1997, 209 und 318) zugrundeliegenden Fälle vom gegenständlichen Fall ab; denn dort betraf die Benennung einen Zeugen, zu dem vorgetragen worden war, er werde sich als Fahrzeugführer bekennen und nicht etwa, wie hier, einen Kreis von Zeugen. - BayObLG, 18.08.1998 - 2 ObOWi 433/98
Verpflichtung des Gerichts im Rahmen seiner Aufklärungspflicht nach der …
Eine solche Verpflichtung kann aber entfallen, wenn der Betroffene anhand des Frontfotos nach Auffassung des Gerichts eindeutig identifiziert ist und nicht vorgetragen wurde, daß der als Fahrer in Betracht kommende Zeuge ihm täuschend ähnlich sei (vgl. BayObLGSt 1996, 180 sowie Beschluß vom 15.4.1997 - 2 ObOWi 144/97; OLG Düsseldorf VRS 85, 124 ).