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   OVG Niedersachsen, 01.07.2010 - 2 PA 238/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15503
OVG Niedersachsen, 01.07.2010 - 2 PA 238/10 (https://dejure.org/2010,15503)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.07.2010 - 2 PA 238/10 (https://dejure.org/2010,15503)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - 2 PA 238/10 (https://dejure.org/2010,15503)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 166 VwGO; § 114 S. 1 ZPO; § 117 Abs. 2 S. 1 ZPO; § 118 Abs. 2 S. 4 ZPO
    Gewährung von Prozesskostenhilfe in der Beschwerdeinstanz bei erstinstanzlicher Versagung durch nicht rechtzeitige Vorlegung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse trotz Fristsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Prozesskostenhilfe in der Beschwerdeinstanz bei erstinstanzlicher Versagung durch nicht rechtzeitige Vorlegung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse trotz Fristsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfeantrag ohne die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewährung von Prozesskostenhilfe in der Beschwerdeinstanz bei erstinstanzlicher Versagung durch nicht rechtzeitige Vorlegung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse trotz Fristsetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 863
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Bremen, 02.03.2009 - 1 S 97/09

    Korrektur einer versagten Prozesskostenhilfe durch Nachreichen der Unterlagen und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.07.2010 - 2 PA 238/10
    Hat ein Rechtsschutzsuchender - wie hier - die für die Gewährung von Prozesskostenhilfe erforderlichen Unterlagen und Belege nicht rechtzeitig vorgelegt, kann die versagte Prozesskostenhilfe nicht durch Nachreichung der Unterlagen und Belege erst in der Beschwerdeinstanz korrigiert werden (OVG Bremen, Beschl. v. 2.3.2009 - 1 S 97/09 -, NordÖR 2010, 177 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 12.04.2010 - 4 PA 88/10

    Aufforderung an den Beschwerdeführer zur Vorlage einer vollständig ausgefüllten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.07.2010 - 2 PA 238/10
    Daher musste sich dem Kläger die Notwendigkeit, eine vollständig ausgefüllte Erklärung nachzureichen, geradezu aufdrängen, und ihm musste bewusst sein, dass die Übersendung lediglich einiger Belege nicht ausreicht (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschl. v. 12.4.2010 - 4 PA 88/10 -, juris Langtext Rdnr. 4).
  • OVG Niedersachsen, 31.03.2020 - 10 PA 68/20

    Beurteilungsspielraum; Formularzwang; gerichtliche Kontrolldichte; Jugendhilfe;

    Daher musste sich der Klägerin die Notwendigkeit, eine vollständig ausgefüllte Erklärung nachzureichen, geradezu aufdrängen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12.04.2010 - 4 PA 88/10 -, juris Rn. 4; und Beschluss vom 01.07.2010 - 2 PA 238/10 -, juris Rn. 4), was vorliegend jedoch bis zum Ablauf der Beschwerdefrist nicht erfolgte.
  • VG Neustadt, 27.11.2019 - 5 K 296/19

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten eines

    Liegt die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers bis zur Entscheidung des Gerichts trotz Aufforderung (§ 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO) nicht oder nur mit wesentlichen Lücken vor, ist Prozesskostenhilfe schon deshalb abzulehnen (s. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 01. Juli 2010 - 2 PA 238/10 -, NVwZ-RR 2010, 863; Happ, in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 15. Auflage 2019, § 166 Rn. 32).
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