Weitere Entscheidung unten: LG Saarbrücken, 02.07.2009

Rechtsprechung
   LG München I, 17.04.2009 - 2 Qs 10/09, 2 Qs 11/09, 2 Qs 12/09, 2 Qs 13/09, 2 Qs 16/09, 2 Qs 17/09, 2 Qs 20/09   

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https://dejure.org/2009,17452
LG München I, 17.04.2009 - 2 Qs 10/09, 2 Qs 11/09, 2 Qs 12/09, 2 Qs 13/09, 2 Qs 16/09, 2 Qs 17/09, 2 Qs 20/09 (https://dejure.org/2009,17452)
LG München I, Entscheidung vom 17.04.2009 - 2 Qs 10/09, 2 Qs 11/09, 2 Qs 12/09, 2 Qs 13/09, 2 Qs 16/09, 2 Qs 17/09, 2 Qs 20/09 (https://dejure.org/2009,17452)
LG München I, Entscheidung vom 17. April 2009 - 2 Qs 10/09, 2 Qs 11/09, 2 Qs 12/09, 2 Qs 13/09, 2 Qs 16/09, 2 Qs 17/09, 2 Qs 20/09 (https://dejure.org/2009,17452)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • wikisource.org

    Zeitungszeugen

    Aufhebung bei Beschlagnahme von Nachdrucken von NS-Zeitungen, die Ausgaben einer Reihe "Zeitungszeugen" beigefügt waren

  • wikisource.org

    Zur Beschlagnahme der Nachdrucke von NS-Zeitungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Telepolis (Pressebericht, 21.04.2009)

    Zeitungszeugen-Beschlagnahmebeschluss war rechtswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2009, 279
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG München I, 25.03.2009 - 21 O 1425/09

    Urheberrechtschutz: Urheberrecht an ehemaligen NS-Zeitungen

    Auszug aus LG München I, 17.04.2009 - 2 Qs 10/09
    h) Parallel zum Ermittlungsverfahren beantragte der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, eine einstweilige Verfügung bei der Urheberrechtskammer des Landgerichts München I (21 O 1425/09).

    aa) Zutreffend führt das Landgericht München I in seinem Endurteil vom 25.03.2009 (21 O 1425/09) aus, daß dem Freistaat Bayern keine Urheberrechte an dem "Völkischen Beobachtet" vom 01.03.1933 zustehen.

  • BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71

    Verwenden des "Hitlergrußes" aus Protest gegen Polizeiaktion

    Auszug aus LG München I, 17.04.2009 - 2 Qs 10/09
    Denn die Vorschrift soll nach ihrem Sinn und Zweck eine Wiederbelebung von verbotenen Organisationen oder der von ihnen verfolgten verfassungsfeindlichen Bestrebungen abwehren und den politischen Frieden dadurch wahren, dass jeglicher Anschein einer solchen Wiederbelebung sowie der Eindruck bei in- und ausländischen Beobachtern des politischen Geschehens in der Bundesrepublik Deutschland vermieden wird, in ihr gebe es eine rechtsstaatswidrige innenpolitische Entwicklung, die dadurch gekennzeichnet sei, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen geduldet würden ( BGH, Urt.v. 18.10.1972 -3 StR 1/71 -, BGHSt 25, 30 ; Beschl.v. 10.12 1982 - 2 StR 601/82 -, NStZ 1983, 261 ) .

    Über die in § 86 Abs. 3 StGB ausdrücklich genannten Fälle hinaus ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung jedoch anerkannt, dass eine öffentliche Verwendung von verbotenen Kennzeichen aber auch dann nicht strafbar sein soll, wenn sie erkennbar dem genannten Schutzzweck der Norm nicht zuwiderläuft ( BGH, Urt. v 18.10.1972 - 3 StR 1/71 -, BGHSt 25, 30 ).

  • BGH, 25.07.1979 - 3 StR 182/79

    Öffentlicher Verkauf von Adolf Hitlers "Mein Kampf" nicht strafbar

    Auszug aus LG München I, 17.04.2009 - 2 Qs 10/09
    Übliche, von der Allgemeinheit gebilligte und daher in strafrechtlicher Hinsicht im sozialen Leben gänzlich unverdächtige, weil im Rahmen der sozialen Handlungsfreiheit liegende Handlungen sollen danach nicht strafbar sein (BGH, Urt v. 10 02.1970 - 3 StR 2/69 -, BGHSt 23, 226 ; Urteil vom 25.07.1979 - 3 StR 182/79 -, BGHSt 29, 73 ) .
  • LG Koblenz, 17.11.2008 - 2 Qs 87/08

    Verwenden von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation:

    Auszug aus LG München I, 17.04.2009 - 2 Qs 10/09
    Das Landgericht Koblenz führt in einer Beschwerdeentscheidung folgendes aus (2 Qs 87/08):.
  • BGH, 10.12.1982 - 2 StR 601/82

    Verwenden der zur NS-Zeit gebräuchlichen SS-Runen im Namenszug eines Politikers

    Auszug aus LG München I, 17.04.2009 - 2 Qs 10/09
    Denn die Vorschrift soll nach ihrem Sinn und Zweck eine Wiederbelebung von verbotenen Organisationen oder der von ihnen verfolgten verfassungsfeindlichen Bestrebungen abwehren und den politischen Frieden dadurch wahren, dass jeglicher Anschein einer solchen Wiederbelebung sowie der Eindruck bei in- und ausländischen Beobachtern des politischen Geschehens in der Bundesrepublik Deutschland vermieden wird, in ihr gebe es eine rechtsstaatswidrige innenpolitische Entwicklung, die dadurch gekennzeichnet sei, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen geduldet würden ( BGH, Urt.v. 18.10.1972 -3 StR 1/71 -, BGHSt 25, 30 ; Beschl.v. 10.12 1982 - 2 StR 601/82 -, NStZ 1983, 261 ) .
  • BGH, 18.02.1970 - 3 StR 2/69

    Beschlagnahme gedruckter Schriften neben den dazugehörigen Druckplatten und

    Auszug aus LG München I, 17.04.2009 - 2 Qs 10/09
    Übliche, von der Allgemeinheit gebilligte und daher in strafrechtlicher Hinsicht im sozialen Leben gänzlich unverdächtige, weil im Rahmen der sozialen Handlungsfreiheit liegende Handlungen sollen danach nicht strafbar sein (BGH, Urt v. 10 02.1970 - 3 StR 2/69 -, BGHSt 23, 226 ; Urteil vom 25.07.1979 - 3 StR 182/79 -, BGHSt 29, 73 ) .
  • OLG München, 18.02.2013 - 4 VAs 56/12

    Strafverfolgungsentschädigung in Bayern: Entschädigungsanspruch einer durch eine

    Auf die Beschwerde des Antragstellers hin wurde mit Beschluss des Landgerichts München I vom 17.4.2009 (AZ: 2 Qs 11/09) die Beschlagnahme aufgehoben.
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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 02.07.2009 - 2 Qs 11/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14261
LG Saarbrücken, 02.07.2009 - 2 Qs 11/09 (https://dejure.org/2009,14261)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 02.07.2009 - 2 Qs 11/09 (https://dejure.org/2009,14261)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - 2 Qs 11/09 (https://dejure.org/2009,14261)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • webshoprecht.de

    Zum Recht auf Akteneinsicht in die Strafakten bei Urheberrechtsverletzungen

  • JurPC

    Akteneinsicht nach § 406 e StPO in sog. Filesharing-Fällen

  • Wolters Kluwer

    Akteneinsichtsrecht der Tonträgerhersteller bei Erstatten von Anzeige wegen Zurverfügungstellen von fast 3000 Musikdateien zum Herunterladen im Internet; Vorliegen einer bagatellartigen Rechtsverletzung im Zusammenhang mit einem unzulässigen Bereitstellen von ...

  • info-it-recht.de

    Das Anbieten von 2955 Audio-Dateien durch Filesharing ist keine Bagatelle; Akteneinsicht nach § 406 e StPO bejaht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Strafrechtliche Akteneinsicht in P2P-Urheberrechtsverletzungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Musikindustrie hat strafrechtliche Akteneinsicht in P2P-Fällen

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 111
  • MMR 2009, 639
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09

    Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung: Akteneinsichtsrecht des

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.07.2009 - 2 Qs 11/09
    Eine bagatellartige Rechtsverletzung ist bejaht worden, wenn bis zu fünf Filme oder 50 einzelne Musikstücke in zeitlich engem Zusammenhang zum Herunterladen vorgehalten wurden (vgl. z. B. LG Darmstadt, Beschluss vom 20.04.2009, Az.: 9 Qs 99/09; LG Darmstadt, MMR 2009, 290).
  • LG Darmstadt, 09.10.2008 - 9 Qs 490/08

    Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung: Anspruch geschädigter

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.07.2009 - 2 Qs 11/09
    Demgegenüber ist ein Recht auf Akteneinsicht bejaht worden, wenn 620 Audio-Dateien im Rahmen einer mehrstündigen Session eines einzigen Beschuldigten zugänglich gemacht wurden (vgl. LG Darmstadt, MMR 2009, 52 ff.).
  • BVerfG, 04.12.2008 - 2 BvR 1043/08

    Informationelle Selbstbestimmung; Gewährung von Akteneinsicht an mutmaßlich

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.07.2009 - 2 Qs 11/09
    Daneben kann sich ein berechtigtes Interesse der Anzeigeerstatter an der begehrten Akteneinsicht auch aus zivilrechtlichen Ansprüchen ergeben (vgl. BVerfG, NJW 2007, 1052 f; BVerfG, Beschluss vom 04.12.2008, Az. 2 BvR 1043/08).
  • LG Darmstadt, 12.12.2008 - 9 Qs 573/08

    Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen: Recht auf Akteneinsicht und

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.07.2009 - 2 Qs 11/09
    Eine bagatellartige Rechtsverletzung ist bejaht worden, wenn bis zu fünf Filme oder 50 einzelne Musikstücke in zeitlich engem Zusammenhang zum Herunterladen vorgehalten wurden (vgl. z. B. LG Darmstadt, Beschluss vom 20.04.2009, Az.: 9 Qs 99/09; LG Darmstadt, MMR 2009, 290).
  • OLG Hamm, 23.04.2015 - 1 Ws 123/15

    Akteneinsichtsrecht für Dienstvorgesetzten eines Nachfolgeunternehmens der

    Die Kostenentscheidung ergeht analog §§ 464 Abs. 2, 467 Abs. 1 StPO (vgl. LG Duisburg, Beschl. v. 27.11.2009 - 34 AR 4/09 - juris; LG Saarbrücken, Beschl. v. 02.07.2009 - 2 Qs 11/09 - juris).
  • LG Duisburg, 30.11.2009 - 34 AR 3/09

    Akteneinsicht bei Urheberrechtsverletzungen

    Soweit in der Rechtsprechung teilweise die Ansicht vertreten wird, im Rahmen der Interessenabwägung sei die Stärke des Tatverdachts zu berücksichtigen (vgl. LG Darmstadt, MMR 2009, 579; LG Saarbrücken, MMR 2009, 639), kann dem nach Ansicht der Kammer nicht gefolgt werden.
  • LG Duisburg, 27.11.2009 - 34 AR 4/09

    Strafprozessualer Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen

    Soweit in der Rechtsprechung teilweise die Ansicht vertreten wird, im Rahmen der Interessenabwägung sei die Stärke des Tatverdachts zu berücksichtigen (vgl. LG Darmstadt, MMR 2009, 579; LG Saarbrücken, MMR 2009, 639), führt dies jedenfalls im vorliegenden Fall zu keiner anderen Bewertung.
  • LG Saarbrücken, 26.08.2009 - 2 Qs 33/09

    Bei Filesharing-Bagatellfällen sprechen überwiegende schutzwürdige Interessen

    Eine bagatellartige Rechtsverletzung ist bejaht worden, wenn bis zu 5 Filme oder 50 einzelne Musikstücke in zeitlich engem Zusammenhang zum Herunterladen vorgehalten wurden (vgl. z. B. LG Darmstadt, Beschluss vom 20.04.2009, Az. 9 Qs 99/09; MMR 2009, 290; vgl. auch insgesamt LG Saarbrücken, Beschluss vom 02.07.2009, Az.: 2 Qs 11/09).
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