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   LG Freiburg, 20.11.2013 - 2 Qs 145/13   

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https://dejure.org/2013,43963
LG Freiburg, 20.11.2013 - 2 Qs 145/13 (https://dejure.org/2013,43963)
LG Freiburg, Entscheidung vom 20.11.2013 - 2 Qs 145/13 (https://dejure.org/2013,43963)
LG Freiburg, Entscheidung vom 20. November 2013 - 2 Qs 145/13 (https://dejure.org/2013,43963)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Androhung von Zwangsmitteln in der Ladung gegenüber einem im Ausland lebenden Angeklagten mit dem Hinweis der Vollstreckung des Haftbefehls im Inland

  • strafrechtsiegen.de

    Sicherungshaftbefehl: Unentschuldigtes Ausbleiben in Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Brandenburg, 21.05.2007 - 1 Ws 92/07

    Zulässigkeit eines Haftbefehls gegen einen dauernd im Ausland lebenden

    Auszug aus LG Freiburg, 20.11.2013 - 2 Qs 145/13
    In Rechtsprechung und Literatur wurde teilweise die Auffassung vertreten, (bereits) die Androhung von Zwangsmitteln für den Fall des unentschuldigten Ausbleibens gegenüber einem dauernd im Ausland lebenden Angeklagten verstoße als Ausübung hoheitlicher Gewalt auf dem Gebiet eines fremden Staates gegen die gemäß Art. 25 GG zu beachtenden allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts und sei daher unzulässig (z.B. OLG Frankfurt, NStZ-RR 1999, 18; OLG Köln, NStZ-RR 2006, 22; OLG Brandenburg, B. v. 21.05.2007 - 1 Ws 92/07, juris; KK-Gmel, StPO, 6. Aufl., Rdn. 5 zu § 216; LR-Jäger, StPO, 26. Aufl., Rdn. 7 zu § 216).
  • OLG Frankfurt, 21.01.1998 - 1 Ws 189/97
    Auszug aus LG Freiburg, 20.11.2013 - 2 Qs 145/13
    In Rechtsprechung und Literatur wurde teilweise die Auffassung vertreten, (bereits) die Androhung von Zwangsmitteln für den Fall des unentschuldigten Ausbleibens gegenüber einem dauernd im Ausland lebenden Angeklagten verstoße als Ausübung hoheitlicher Gewalt auf dem Gebiet eines fremden Staates gegen die gemäß Art. 25 GG zu beachtenden allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts und sei daher unzulässig (z.B. OLG Frankfurt, NStZ-RR 1999, 18; OLG Köln, NStZ-RR 2006, 22; OLG Brandenburg, B. v. 21.05.2007 - 1 Ws 92/07, juris; KK-Gmel, StPO, 6. Aufl., Rdn. 5 zu § 216; LR-Jäger, StPO, 26. Aufl., Rdn. 7 zu § 216).
  • OLG Köln, 18.10.2005 - 2 Ws 488/05

    Voraussetzungen eines Haftbefehls gegen einen im Ausland lebenden Beschuldigten

    Auszug aus LG Freiburg, 20.11.2013 - 2 Qs 145/13
    In Rechtsprechung und Literatur wurde teilweise die Auffassung vertreten, (bereits) die Androhung von Zwangsmitteln für den Fall des unentschuldigten Ausbleibens gegenüber einem dauernd im Ausland lebenden Angeklagten verstoße als Ausübung hoheitlicher Gewalt auf dem Gebiet eines fremden Staates gegen die gemäß Art. 25 GG zu beachtenden allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts und sei daher unzulässig (z.B. OLG Frankfurt, NStZ-RR 1999, 18; OLG Köln, NStZ-RR 2006, 22; OLG Brandenburg, B. v. 21.05.2007 - 1 Ws 92/07, juris; KK-Gmel, StPO, 6. Aufl., Rdn. 5 zu § 216; LR-Jäger, StPO, 26. Aufl., Rdn. 7 zu § 216).
  • OLG Saarbrücken, 13.11.2009 - 1 Ws 207/09

    Erlass eines Sicherungshaftbefehls gegen ein dauernd im Ausland lebenden

    Auszug aus LG Freiburg, 20.11.2013 - 2 Qs 145/13
    Dieser Auffassung kann jedoch - jedenfalls seit der zum 08.12.2008 erfolgten Änderung von Nr. 116 Abs. 1 RiVASt durch Einfügung von Satz 2, wonach Zwangsmaßnahmen beschuldigten Personen nur angedroht werden dürfen, wenn in dem zuzustellenden Schriftstück darauf hingewiesen wird, dass diese im Hoheitsgebiet des ersuchten Staates nicht vollstreckt werden können - nicht (mehr) gefolgt werden (OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2010, 49; KG Berlin, NStZ 2011, 653; BeckOK-Ritscher, StPO, Stand: 28.01.2013, Rdn. 6 zu § 216; zur Zulässigkeit der Androhung von Zwangsmaßnahmen auch bereits vor der RiVASt-Änderung siehe OLG Rostock, NStZ 2010, 412).
  • OLG Rostock, 29.02.2008 - I Ws 60/08

    Strafverfahren: Androhung von Zwangsmaßnahmen in einer Ladung eines im Ausland

    Auszug aus LG Freiburg, 20.11.2013 - 2 Qs 145/13
    Dieser Auffassung kann jedoch - jedenfalls seit der zum 08.12.2008 erfolgten Änderung von Nr. 116 Abs. 1 RiVASt durch Einfügung von Satz 2, wonach Zwangsmaßnahmen beschuldigten Personen nur angedroht werden dürfen, wenn in dem zuzustellenden Schriftstück darauf hingewiesen wird, dass diese im Hoheitsgebiet des ersuchten Staates nicht vollstreckt werden können - nicht (mehr) gefolgt werden (OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2010, 49; KG Berlin, NStZ 2011, 653; BeckOK-Ritscher, StPO, Stand: 28.01.2013, Rdn. 6 zu § 216; zur Zulässigkeit der Androhung von Zwangsmaßnahmen auch bereits vor der RiVASt-Änderung siehe OLG Rostock, NStZ 2010, 412).
  • KG, 10.11.2010 - 3 Ws 459/10

    Haftbefehl: Voraussetzungen eines Haftbefehls gegen einen im Ausland lebenden

    Auszug aus LG Freiburg, 20.11.2013 - 2 Qs 145/13
    Dieser Auffassung kann jedoch - jedenfalls seit der zum 08.12.2008 erfolgten Änderung von Nr. 116 Abs. 1 RiVASt durch Einfügung von Satz 2, wonach Zwangsmaßnahmen beschuldigten Personen nur angedroht werden dürfen, wenn in dem zuzustellenden Schriftstück darauf hingewiesen wird, dass diese im Hoheitsgebiet des ersuchten Staates nicht vollstreckt werden können - nicht (mehr) gefolgt werden (OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2010, 49; KG Berlin, NStZ 2011, 653; BeckOK-Ritscher, StPO, Stand: 28.01.2013, Rdn. 6 zu § 216; zur Zulässigkeit der Androhung von Zwangsmaßnahmen auch bereits vor der RiVASt-Änderung siehe OLG Rostock, NStZ 2010, 412).
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