Rechtsprechung
LG Ravensburg, 19.11.2007 - 2 Qs 194/2007 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- beck.de
, S. 36 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Strafvereitelung durch unberechtigte Aussageverweigerung
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 177
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 09.11.2017 - 4 RVs 127/17
Strafvereitelung; Unterlassen; Zeuge; Auskunftsverweigerungsrecht; Notstand; …
Die Pflicht zur (wahrheitsgemäßen) Aussage beinhaltet also in dem Fall, dass der Zeuge Belastendes bekunden kann, automatisch die Pflicht, (im Rahmen seiner Zeugenstellung) an der Sanktionierung des Angeklagten mitzuwirken (vgl. LG Ravensburg, Beschl. v. 19.11.2007 - 2 Qs 194/07 - juris). - OLG Köln, 11.12.2009 - 2 Ws 588/09
Strafbarkeit unberechtigter Zeugnisverweigerung
Im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend nimmt die Strafkammer der Sache nach an, dass die unberechtigte Verweigerung des Zeugnisses zur Strafbarkeit wegen Strafvereitelung durch Unterlassen (§ 13 StGB) führen kann; der Zeuge ist nämlich in dieser Eigenschaft Garant für die staatliche Strafrechtspflege (vgl. OLG Frankfurt, StraFo 1998, 237; OLG Zweibrücken, wistra 1993, 231; LG Ravensburg, NStZ-RR 2008, 177;… Fischer, StGB, 56. Auflage 2009, § 258 Rz. 10;… Stree in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Auflage 2006, § 13 Rz. 31;… Hoyer in: SK-StGB, § 258 Rz. 32).Auch im Falle des LG Ravensburg (NStZ-RR 2008, 177) sollte die Identität des Drogenlieferanten durch die Aussage des die Auskunft Verweigernden erst ermittelt werden.