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   OLG Düsseldorf, 23.12.2014 - IV-2 RBs 160/14   

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https://dejure.org/2014,42176
OLG Düsseldorf, 23.12.2014 - IV-2 RBs 160/14 (https://dejure.org/2014,42176)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.12.2014 - IV-2 RBs 160/14 (https://dejure.org/2014,42176)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Dezember 2014 - IV-2 RBs 160/14 (https://dejure.org/2014,42176)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der unangemessenen Verfahrensdauer im Verfahren über den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der unangemessenen Verfahrensdauer im Verfahren über den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

  • rechtsportal.de

    Feststellung der unangemessenen Verfahrensdauer im Verfahren über den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Aktenvorlage durch Staatsanwaltschaft an Bußgeldsenat - 9 Monate sind zu lange

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 90
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.09.2014 - 5 StR 410/14

    Strafverfahren: Entschädigungsanspruch wegen rechtsstaatswidriger Verzögerung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2014 - 2 RBs 160/14
    Für diese Feststellung bedarf es weder eines Antrags noch der Erhebung einer Verzögerungsrüge (arg. § 198 Abs. 4 Satz 2 u. Satz 3 Halbsatz 2 GVG, vgl. BGH BeckRS 2014, 20043).
  • BVerfG, 02.07.2003 - 2 BvR 273/03

    Zur überlangen Dauer eines Rechtsbeschwerdeverfahrens im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2014 - 2 RBs 160/14
    Allerdings ist das Beschleunigungsgebot, das auch im Verfahren über den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde zu beachten ist (vgl. zur Rechtsbeschwerde: BVerfG BeckRS 2003, 24461; OLG Düsseldorf [1. Senat für Bußgeldsachen] NZV 2008, 534, OLG Rostock StV 2009, 363), dadurch verletzt worden, dass die Akten dem Senat erst mehr als neun Monate nach Ablauf der Begründungsfrist vorgelegt worden sind.
  • OLG Hamm, 24.03.2011 - 3 RBs 70/10

    Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen im Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2014 - 2 RBs 160/14
    Denn in diesem Fall bleibt der Ausgleich für einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot - auch wenn er aus dem Vorgang der Zumessung der Geldbuße (§ 17 Abs. 3 OWiG) herausgelöst wird - Teil des Rechtsfolgenausspruchs im weiteren Sinne (vgl. OLG Hamm DAR 2011, 409, 410; OLG Saarbrücken NJOZ 2014, 1608, 1612).
  • OLG Jena, 29.05.2007 - 1 Ss 361/06

    Zur Bedeutung einer Halt- oder Parkbeschränkung lediglich für die für den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2014 - 2 RBs 160/14
    Insoweit gilt nichts anderes als im Falle einer Einstellung des Verfahrens nach § 47 Abs. 2 OWiG (vgl. hierzu: OLG Jena NZV 2008, 215).
  • OLG Rostock, 12.06.2008 - 2 Ss OWi 271/06

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Wegfall eines Fahrverbotes bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2014 - 2 RBs 160/14
    Allerdings ist das Beschleunigungsgebot, das auch im Verfahren über den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde zu beachten ist (vgl. zur Rechtsbeschwerde: BVerfG BeckRS 2003, 24461; OLG Düsseldorf [1. Senat für Bußgeldsachen] NZV 2008, 534, OLG Rostock StV 2009, 363), dadurch verletzt worden, dass die Akten dem Senat erst mehr als neun Monate nach Ablauf der Begründungsfrist vorgelegt worden sind.
  • OLG Saarbrücken, 06.05.2014 - Ss (B) 82/12

    Bußgeldverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde bei Anordnung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2014 - 2 RBs 160/14
    Denn in diesem Fall bleibt der Ausgleich für einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot - auch wenn er aus dem Vorgang der Zumessung der Geldbuße (§ 17 Abs. 3 OWiG) herausgelöst wird - Teil des Rechtsfolgenausspruchs im weiteren Sinne (vgl. OLG Hamm DAR 2011, 409, 410; OLG Saarbrücken NJOZ 2014, 1608, 1612).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2008 - 5 Ss OWi 33/07

    Rechtsbeschwerde - Verzögerung im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2014 - 2 RBs 160/14
    Allerdings ist das Beschleunigungsgebot, das auch im Verfahren über den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde zu beachten ist (vgl. zur Rechtsbeschwerde: BVerfG BeckRS 2003, 24461; OLG Düsseldorf [1. Senat für Bußgeldsachen] NZV 2008, 534, OLG Rostock StV 2009, 363), dadurch verletzt worden, dass die Akten dem Senat erst mehr als neun Monate nach Ablauf der Begründungsfrist vorgelegt worden sind.
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2018 - 6 Kart 6/17

    Urteil im Verfahren um das "Wurstkartell" wegen Preisabsprachen:

    Es werden keine (Freiheits-)Strafen, sondern nur Bußgelder verhängt, die der bloßen Pflichtenmahnung dienen (ausdrücklich zum Bußgeldverfahren: BGH, Beschluss vom 4. November 2003, KRB 20/03, Frankfurter Kabelkartell, juris, Rn.22; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Dezember 2014, IV-2 RBs 160/14, BeckRS 2015, 619).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2023 - 6 Kart 1/20

    "Bierkartell": Geldbuße gegen Carlsberg Deutschland Holding GmbH

    Es werden keine (Freiheits-) Strafen, sondern nur Bußgelder verhängt, die der bloßen Pflichtenmahnung dienen (ausdrücklich zum Bußgeldverfahren: BGH, Beschluss vom 4.10.2003, KRB 20/03, Frankfurter Kabelkartell, juris, Rn.22; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.2014, IV-2 RBs 160/14, BeckRS 2015, 619).
  • OLG Stuttgart, 04.06.2018 - 3 Rb 26 Ss 786/17

    Rechtsstaatswidrige Verzögerung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Die Feststellung, dass die Verfahrensdauer unangemessen war (§ 46 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 199 Abs. 3 Satz 1 GVG), setzt nicht voraus, dass die Rechtsbeschwerde zugelassen worden ist, sondern allein, dass das Rechtsbeschwerdegericht auf einen in zulässiger Weise gestellten und begründeten Zulassungsantrag - wie vorliegend der Fall - mit der Sache befasst worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.12.2014 - IV-2 RBs 160/14, NStZ-RR 2015, 90, 91, juris Rz. 12).
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