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   BSG, 11.10.1973 - 2 RU 1/73   

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https://dejure.org/1973,9966
BSG, 11.10.1973 - 2 RU 1/73 (https://dejure.org/1973,9966)
BSG, Entscheidung vom 11.10.1973 - 2 RU 1/73 (https://dejure.org/1973,9966)
BSG, Entscheidung vom 11. Oktober 1973 - 2 RU 1/73 (https://dejure.org/1973,9966)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 30.10.1964 - 2 RU 157/63

    Entschädigungsanspruch aufgrund Verkehrsunfall mit Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit

    Auszug aus BSG, 11.10.1973 - 2 RU 1/73
    erheblich längeren Weg nach dem Ort der Tätigkeit ä "grundsätzliCh nicht nach 5 550 Satz 4 RVOversichert '( BSG 22, 60, 62; SozR Nr° 56 zu 5 545 RVG aF; vgl" auch .

    "standen hat (vgl BSG 22, 60, 62; SozR Nrn. 32 und 46 "" ' zu 5 545 RVOaF) Bei dieser Sachlage erhielt die Fahrt 1der Klägerin ihr.

  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 2/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage

    d) Hatte die konkrete Verrichtung ihren Grund in der betrieblichen Handlungstendenz ist nicht zusätzlich - im Rahmen eines räumlichen Ansatzes - einschränkend zu fordern, dass der Weg zum Ort der Tätigkeit, den der Versicherte nicht von seinem Lebensmittelpunkt (im Sinne eines häuslichen Bereichs) aus angetreten hat, unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalles in einem angemessenen Verhältnis zu dem üblichen Weg zwischen dem häuslichen Bereich und dem Ort der Tätigkeit steht (so BSG Urteile vom 3.12.2002 - B 2 U 18/02 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 13 RdNr 20 f; vom 2.5.2001 - B 2 U 33/00 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 6 RdNr 16 und vom 30.10.1964 - 2 RU 157/63 - BSGE 22, 60, 62 = SozR Nr. 54 zu § 543 RVO aF) , weil andernfalls die Prägung des Weges durch die eigenwirtschaftliche Tätigkeit am dritten Ort überwiege (BSG Urteile vom 2.5.2001 - B 2 U 33/00 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 6; vom 24.1.1992 - 2 RU 32/91 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 5 = juris RdNr 25 und vom 11.10.1973 - 2 RU 1/73 - juris RdNr 17) .
  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 20/18 R

    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem Weg

    Hatte die konkrete Verrichtung ihren Grund in der betrieblichen Handlungstendenz, ist nicht zusätzlich - im Rahmen eines räumlichen Ansatzes - einschränkend zu fordern, dass der Weg zum Ort der Tätigkeit, den der Versicherte nicht von seinem Lebensmittelpunkt (im Sinne eines häuslichen Bereichs) aus angetreten hat, unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalles in einem angemessenen Verhältnis zu dem üblichen Weg zwischen dem häuslichen Bereich und dem Ort der Tätigkeit steht (so BSG Urteile vom 3.12.2002 - B 2 U 18/02 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 13 RdNr 20 f; vom 2.5.2001 - B 2 U 33/00 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 6 RdNr 16 und vom 30.10.1964 - 2 RU 157/63 - BSGE 22, 60, 62 = SozR Nr. 54 zu § 543 RVO aF) , weil andernfalls die Prägung des Weges durch die eigenwirtschaftliche Tätigkeit am dritten Ort überwiege (BSG Urteile vom 2.5.2001 - B 2 U 33/00 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 6, vom 4.1.1992 - 2 RU 32/91 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 5 = juris RdNr 25 und vom 11.10.1973 - 2 RU 1/73 - juris RdNr 17) .
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 33/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Handlungstendenz - Abgrenzung

    Im Rahmen der Bewertung der Prägung des unfallbringenden Weges hat die frühere Rechtsprechung des BSG stärker auf die unterschiedlichen Entfernungen zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte sowie zwischen dem dritten Ort und der Arbeitsstätte an sich abgestellt (BSGE 22, 60, 62 = SozR aaO; BSG Urteile vom 30. Juli 1971 - 2 RU 229/68 - USK 71125; vom 11. Oktober 1973 - 2 RU 1/73 - USK 73244 sowie vom 20. April 1978 - 2 RU 1/77 - HVBG-Rdschr VB 126/78; vgl Brackmann/Krasney, aaO, § 8 RdNr 197 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2017 - L 10 U 448/17

    Unfallversicherungsrecht; Vorliegen eines Wegeunfalls; End- oder Ausgangspunkt

    Diese Forderung hat es damit begründet, dass andernfalls die Prägung des Weges durch den Zweck der Tätigkeit am dritten Ort so überwiegen würde, dass der innere Zu-sammenhang mit der Betriebstätigkeit entfiele (BSG, Urteil vom 11.10.1973 - 2 RU 1/73 -, juris Rn 17; BSG Urteil vom 24.01.1992 - 2 RU 30/91 -, juris Rn 25).

    Während das BSG für die Prüfung des inneren Zusammenhangs mit der versicherten Tätigkeit zunächst eher auf den Vergleich beider Wegstrecken abgestellt hat (s etwa BSG Urteil vom 11.10.1973 - 2 RU 1/73 -, juris Rn 10), hat es in seiner weiteren Rechtsprechung betont, dass die Länge des Weges zwar zu berücksichtigen sei, jedoch eine Begrenzung allein nach einem bestimmten Vielfachen der regelmäßig vom häuslichen Bereich zum Ort der Tätigkeit zurückgelegten Wegstrecke kein geeignetes Kriterium sei.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2014 - L 2 U 87/14

    Wegeunfall - ständige Familienwohnung - Mittelpunkt der Lebensverhältnisse - sog.

    Bereits in seinem Urteil vom 11. Oktober 1973 (Az. 2 RU 1/73, zitiert nach Juris) hat das BSG den Versicherungsschutz nicht schon allein deshalb verneint, weil die Wohnung der Verletzten 2 km, der Ort, von dem aus sie am Unfalltag den Weg zu ihrer Arbeitsstätte antrat, dagegen 22 km von dieser entfernt lag.
  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 10/89
    Er verweist dabei insbesondere auf die Urteile des BSG vom 11. Oktober 1973 (2 RU 1/73) und vom 2. Februar 1978 (8 RU 48/77), in denen der Aufenthalt am dritten Ort dem Zusammensein mit der Verlobten und im zweiten Fall der Pflege eines Sohnes diente.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.1999 - L 15 U 97/99

    Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei Arbeitsunfall

    Auch das BSG hat in seinem Urteil vom 11.10.1973 (2 RU 1/73) den Versicherungsschutz nicht schon allein deshalb verneint, weil die Wohnung der Verletzten 2 km, der Ort, von dem aus sie am Unfalltag den Weg zu ihrer Arbeitsstätte antrat, dagegen 22 km von dieser entfernt lag.
  • BSG, 28.07.1983 - 2 RU 50/82

    Beginn des Versicherungsschutzes - Versicherungsschutz bei der Heimfahrt -

    Die ursächliche Verknüpfung mit der versicherten Tätigkeit muß vielmehr rechtlich wesentlich sein (vgl zB BSGE 1, 171, 172; 8, 53ff; 22, 60ff; 32, 38ff; BG 1967, 115; 1969, 195; BSG Urteile vom 11. Oktober 1973 - 2 RU 1/73 -, 8. September 1977 - 2 RU 121/75 -, 19. Oktober 1982 - 2 RU 7/81 - und - 2 RU 67/81 - LSG Niedersachsen, Breithaupt 1960, 1066 und 1967, 293; LSG Hamburg, BG 1958, 42; SG Reutlingen, Breithaupt 1971, 556; Brackmann aaO S 486c Benz, BG 1977, 32 mwN).
  • BSG, 27.08.1987 - 2 RU 15/87

    Versicherungsschutz bei Wegeunfall - Abgrenzung - Arbeitsaufnahme - Vorhaben des

    Auch in seinem Urteil vom 11. Oktober 1973 (2 RU 1/73) hat der Senat den Versicherungsschutz nicht schon allein deshalb verneint, weil die Wohnung der Verletzten 2 km, der Ort, von dem aus sie am Unfalltag den Weg zu ihrer Arbeitsstätte antrat, dagegen 22 km von dieser entfernt lag.
  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 15/91

    Einordnung eines Unfalls als Arbeitsunfall - Entschädigung wegen eines

    Sie können überwiegend so gelagert sein, daß sie einen Weg, der nicht von oder nach der Wohnung angetreten ist, nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes seiner betriebsbedingten Notwendigkeit entkleiden, weil er zu dem von dem Beschäftigten üblicherweise zur Arbeitsstätte zurückgelegten Weg nicht in einem angemessenen Verhältnis steht (Urteil des Senats vom 30. Juli 1971 aaO; vgl auch die Urteile des Senats vom 27. Juli 1989 aaO und vom 27. August 1987 aaO sowie Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl Band II S 485r II und 485s, der insbesondere auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 11. Oktober 1973 - 2 RU 1/73 - und vom 2. Februar 1978 - 8 RU 48/77 - verweist, in denen der Aufenthalt am dritten Ort dem Zusammensein mit der Verlobten und im zweiten Falle der Pflege eines Sohnes diente).
  • BSG, 25.06.1992 - 2 RU 33/91

    Verkehrsunfall als Folge eines Arbeitsunfalls - Umfang des Versicherungsschutzes

  • BSG, 19.10.1982 - 2 RU 67/81
  • BSG, 30.07.1975 - 2 RU 73/74
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