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   BSG, 22.01.1976 - 2 RU 101/75   

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https://dejure.org/1976,2282
BSG, 22.01.1976 - 2 RU 101/75 (https://dejure.org/1976,2282)
BSG, Entscheidung vom 22.01.1976 - 2 RU 101/75 (https://dejure.org/1976,2282)
BSG, Entscheidung vom 22. Januar 1976 - 2 RU 101/75 (https://dejure.org/1976,2282)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entfernen vom Arbeitsort - Private Zwecke - Unglücksfall - Betriebsvorgang - Kausalzusammenhang

Papierfundstellen

  • VersR 1977, 474
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 29.01.1960 - 2 RU 265/56

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus BSG, 22.01.1976 - 2 RU 101/75
    So besteht Versicherungsschutz auch während der Arbeitspause auf der Arbeitsstätte (vgl. RVA EuM 44, 9; BSG 11, 267, 269; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1.-8. Aufl., S. 481; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 5. Aufl., 5 548 Anm. 68); denn die Arbeitspause auf der Arbeitsstätte steht mit dem Beschäftigungsverhältnis im Zusammenhang.
  • BSG, 19.12.1968 - 2 RU 245/66
    Auszug aus BSG, 22.01.1976 - 2 RU 101/75
    Verunglückt der Arbeitnehmer jedoch nicht nur während, sondern bei einer Tätigkeit, die er während der Pause ausübt, steht also der Unfall im ursächlichen Zusammenhang mit dieser Tätigkeit, so ist zu prüfen, ob diese Tätigkeit dem Betrieb dient (BSG Urteil vom 19. Dezember 1968 - 2 RU 245/66; LSG Baden-Württemberg Breithaupt 1967, 109; Brackmann aaO S. 482).
  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus BSG, 22.01.1976 - 2 RU 101/75
    Als Ursache und Mitursache sind nach der im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Kausalitätsnorm unter Abwägung ihres verschiedenen Wertes nur die Bedingungen anzusehen, die wegen ihrer Beziehung zu dem Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (5. BSG 1, 72, 76 - ständige Rechtsprechung).
  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 22.01.1976 - 2 RU 101/75
    Die Beweislast für das Vorliegen dieses Ursachenzusammenhanges trägt der Kläger (s. BSG 19, 52, 55; Brackmann aaO S. 480 0 I).
  • BSG, 28.07.1961 - 2 RU 77/60

    Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall - Vorliegen eines rechtlich

    Auszug aus BSG, 22.01.1976 - 2 RU 101/75
    Da jedoch die versicherte Tätigkeit Mitursache des Unfalls nur ist, wenn sie diesen wesentlich bedingt hat, kann bei einer privaten Zwecken dienenden Verrichtung nicht allein deshalb, weil eine Betriebseinrichtung oder ein Betriebsvorgang an dem Unfallgeschehen mit beteiligt waren, stets und ohne Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles angenommen werden, die versicherte Tätigkeit sei eine Mitursache des Unfalls (s. BSG 14, 295, 296; Brackmann aaO S. 480 5 I; Lauterbach aaO @ 548 Anm. 50).
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Dieser Zwischenschritt einer im sachlichen Zusammenhang mit der grundsätzlich versicherten Tätigkeit stehenden Verrichtung zur Zeit des Unfallereignisses ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats entbehrlich in den Fällen der sog besonderen Betriebsgefahr, wenn zB der grundsätzlich versicherte Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz verbleibt, dort frühstückt und durch die Explosion eines Kessels geschädigt wird (vgl schon BSG vom 22. Januar 1976 - 2 RU 101/75 - SozR 2200 § 548 Nr. 15; BSG vom 19. Januar 1995 - 2 RU 3/94 - SozR 2200 § 548 Nr. 22; P. Becker, SGb 2007, 721, 723; ebenso Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, Stand Mai 2008, § 8 RdNr 22).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2023 - L 1 U 2032/22

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Erleidet ein versicherter beispielsweise während einer Pause, durch eine Explosion oder ausströmendes Gas eine Verletzung, so handelt es sich um einen mit der versicherten Tätigkeit im Zusammenhang stehenden Arbeitsunfall (so das illustrative Beispiel in: BSG, Urteil vom 22. Januar 1976 - 2 RU 101/75 -, SozR 2200 § 548 Nr. 15, Rn. 21).

    Auch in der Rechtsprechung des BSG ist anerkannt, dass Versicherungsschutz während der Arbeitspause auf der Arbeitsstätte besteht, da die "auf der Arbeitsstätte" verbrachte Arbeitspause mit dem Beschäftigungsverhältnis im Zusammenhang steht (grundlegend: BSG, Urteil vom 22. Januar 1976 - 2 RU 101/75 -, SozR 2200 § 548 Nr. 15, Rn. 21, juris).

    Soweit in der Literatur daher vereinzelt angenommen wird, der Versicherte müsse sich im Zeitpunkt des Unfallereignisses an seinem unmittelbaren Arbeitsplatz im Betrieb oder unweit entfernt davon aufhalten (Winter, SozVers 2003, S. 317 ff., 319: nicht mehr als 5 - 6 Meter entfernt) und auch in der Rechtsprechung des BSG für die Annahme der Grundsätze einer besonderen Betriebsgefahr teilweise deren Einwirkung "im räumlich-zeitlichen Bereich des Arbeitsplatzes" (vgl. BSG, Urteil vom 19. Januar 1995 - 2 RU 3/94 -, SozR 3-2200 § 548 Nr. 22, Rn. 24, juris; anders noch BSG - 2 RU 101/75 -, juris, in dem nur allgemein von "Arbeitsstätte" gesprochen wird) gefordert wird, überzeugt diese Einschränkung nicht (wie hier: Keller a.a.O., Rn. 45b).

    Auch soweit das BSG im Urteil B 2 U 12/08 R eine spezifische Betriebsgefahr bei Verwendung einer defekten Hebebühne des Arbeitgebers, um am eigenen Pkw eine Schadensursache festzustellen, verneint hat, weil die eigenwirtschaftlich motivierte Handlung die allein wesentliche Ursache dafür war, dass der Beschäftigte in die betriebliche Gefahrenzone geraten war (so BSG Urteil vom 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R -, juris Rn. 31; ebenso in dem der Entscheidung - 2 RU 101/75 -, a.a.O. zu Grunde liegenden Sachverhalt), besteht auch insoweit keine Vergleichbarkeit.

  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Ein Versicherter erleidet unabhängig von der zur Zeit des Unfalls ausgeübten Verrichtung und der dabei zugrunde liegenden Handlungstendenz einen Arbeitsunfall, wenn der Unfall durch eine spezifische Gefahr verursacht wurde, die der versicherten Tätigkeit aufgrund ihrer besonderen Beziehung zu dieser Gefahr zuzurechnen ist (vgl BSG vom 22. Januar 1976 - 2 RU 101/75 - SozR 2200 § 548 Nr. 15; zuletzt Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 27/07 R; Krasney in Brackmann, aaO, § 8 RdNr 107 f).
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