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   BSG, 22.09.1988 - 2 RU 11/88   

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BSG, 22.09.1988 - 2 RU 11/88 (https://dejure.org/1988,6776)
BSG, Entscheidung vom 22.09.1988 - 2 RU 11/88 (https://dejure.org/1988,6776)
BSG, Entscheidung vom 22. September 1988 - 2 RU 11/88 (https://dejure.org/1988,6776)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wegeunfall - Arbeitsunfall - Beitragszuschlagsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1988, 2471
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 13.03.1956 - 2 RU 124/54

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 2 RU 11/88
    Entsprechend der im Rahmen des § 550 RVO zum häuslichen Bereich ergangenen Rechtsprechung, die auf das Durchschreiten der Außentür des vom Versicherten bewohnten Gebäudes abstellt, ohne die unterschiedlichen Verhältnisse am Wohnort zu berücksichtigen (vgl BSGE 2, 239, 243; 11, 156; 22, 240, 242; 37, 36, 37; 42, 293, 294; BSG Urteil -6.
  • BSG, 27.10.1976 - 2 RU 247/74

    Versicherungsschutz - Weg nach dem Ort der Tätigkeit - Durchschreiten des

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 2 RU 11/88
    Entsprechend der im Rahmen des § 550 RVO zum häuslichen Bereich ergangenen Rechtsprechung, die auf das Durchschreiten der Außentür des vom Versicherten bewohnten Gebäudes abstellt, ohne die unterschiedlichen Verhältnisse am Wohnort zu berücksichtigen (vgl BSGE 2, 239, 243; 11, 156; 22, 240, 242; 37, 36, 37; 42, 293, 294; BSG Urteil -6.
  • BSG, 18.10.1984 - 2 RU 31/83

    Arbeitsunfall - Zuschläge - Durchschnittsunfallbelastungsziffer

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 2 RU 11/88
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der besonderen Zweckrichtung des § 725 Abs. 2 RVO, die darin besteht, durch eine finanzielle Be- und Entlastung auf eine verstärkte Unfallverhütung durch die Unternehmer hinzuwirken (vgl BSG SozR 2200 § 725 Nr. 10).
  • BSG, 31.01.1980 - 8a RU 46/79

    Vorbereitungshandlung - Ausschußsitzung - Ratsherr - Ehrenamtliche Tätigkeit -

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 2 RU 11/88
    tung dieser Tätigkeit dienten und deshalb damit in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang standen (vgl BSG SozR Nr. 20 zu § 548 RVO; SozR 2200 § 539 Nr. 63; so auch Brackmann aaO S 481a).
  • BSG, 11.12.1973 - 2 RU 29/73

    Weg nach dem Ort der Tätigkeit - Durchschreiten der Außentür - Wohnung im

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 2 RU 11/88
    Entsprechend der im Rahmen des § 550 RVO zum häuslichen Bereich ergangenen Rechtsprechung, die auf das Durchschreiten der Außentür des vom Versicherten bewohnten Gebäudes abstellt, ohne die unterschiedlichen Verhältnisse am Wohnort zu berücksichtigen (vgl BSGE 2, 239, 243; 11, 156; 22, 240, 242; 37, 36, 37; 42, 293, 294; BSG Urteil -6.
  • BSG, 29.06.1966 - 2 RU 63/62

    Familienwohnung - Unehelichkeit der gemeinsam Wohnenden - Erforderlichkeit der

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 2 RU 11/88
    Hinzu kommt, daß die Wege vom Werkstor zum Arbeitsplatz mit der versicherten Tätigkeit in einem unmittelbaren inneren Zusammenhang stehen, während die Wege zwischen der Wohnung und dem Ort der Tätigkeit auch durch Gründe bestimmt werden, die dem unversicherten persönlichen Lebensbereich - insbesondere der Wahl und Lage der Wohnung - zuzurechnen sind (vgl BSGE 25, 93, 95; SozR 2200 § 548 Nr. 63).
  • BSG, 29.01.1965 - 2 RU 39/64

    Rechte der Krankenkasse - Klage auf Ersatzleistung - Recht auf Feststellung der

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 2 RU 11/88
    Entsprechend der im Rahmen des § 550 RVO zum häuslichen Bereich ergangenen Rechtsprechung, die auf das Durchschreiten der Außentür des vom Versicherten bewohnten Gebäudes abstellt, ohne die unterschiedlichen Verhältnisse am Wohnort zu berücksichtigen (vgl BSGE 2, 239, 243; 11, 156; 22, 240, 242; 37, 36, 37; 42, 293, 294; BSG Urteil -6.
  • BSG, 30.11.1982 - 2 RU 33/81
    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 2 RU 11/88
    vom 30. November 1982 - 2 RU 33/81 - Rundschreiben des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften VB 17/83 vom 17. Februar 1983), ist auch bezüglich des anderen End- bzw Ausgangspunktes der Wegstrecke eine einheitliche, der Rechtssicherheit dienende klare Begrenzung erforderlich.
  • BSG, 15.12.1959 - 2 RU 143/57
    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 2 RU 11/88
    Entsprechend der im Rahmen des § 550 RVO zum häuslichen Bereich ergangenen Rechtsprechung, die auf das Durchschreiten der Außentür des vom Versicherten bewohnten Gebäudes abstellt, ohne die unterschiedlichen Verhältnisse am Wohnort zu berücksichtigen (vgl BSGE 2, 239, 243; 11, 156; 22, 240, 242; 37, 36, 37; 42, 293, 294; BSG Urteil -6.
  • BAG, 28.11.2019 - 8 AZR 35/19

    Ersatz eines Personenschadens - Haftungsprivileg des § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII

    (a) Dabei ist der Ort der Tätigkeit nicht lediglich der konkrete Arbeitsplatz, vielmehr gehört dazu in der Regel das gesamte Werksgelände (BSG 22. September 1988 - 2 RU 11/88 - Rn. 15) .

    Ein Werkstor bzw. eine Außentür als maßgebliches Abgrenzungskriterium anzusehen, ist insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit gerechtfertigt (BSG 22. September 1988 - 2 RU 11/88 - Rn. 16) .

  • BAG, 14.12.2000 - 8 AZR 92/00

    Haftungsbeschränkung bei Arbeitsunfall - Wegeunfall

    Auf dem abgegrenzten Werksgelände besteht dessen betriebseigentümliche Gefahr und nicht (nur) das allgemeine Wegerisiko (BSG 22. September 1988 - 2 RU 11/88 - SozR 2200 § 725 Nr. 12; KassKomm-Ricke § 8 SGB VII Rn. 185; Hauck/Keller aaO K § 8 Rn. 193, 32 f.; Jahn SGB VII § 8 Rn. 19 (Groß); Brackmann/Krasney aaO SGB VII § 8 Rn. 177 mwN; Schulin Handbuch des Sozialversicherungsrechts Band 2 Unfallversicherungsrecht § 33 Rn. 42; Schaub Arbeitsrechts-Handbuch 9. Auflage § 109 VI 3 b Rn. 74 = S 1111, § 109 III 5 b Rn. 42 = S 1105; MünchArbR/Blomeyer aaO § 61 Rn. 24 ff., 27; Rolfs NJW 1996, 3177 ff., 3179; BT-Drucks. 13/2204 S 100 zu § 104 Abs. 1, wonach die Ausnahme von der Haftungsbeschränkung nicht mehr Betriebswege umfaßt (soweit sie nach früherem Recht als Teilnahme am öffentlichen Verkehr behandelt wurden(; zur Gesetzesbegründung Waltermann NJW 1997, 3401 ff., 3402; Marschner BB 1996, 2090 ff., 2091; wohl auch Küttner/Reinecke aaO Nr. 56 Rn. 4; vgl. auch BGH 9. Februar 1995 - III ZR 164/94 - VersR 1995, 561 zu dem früher nach § 636 RVO maßgeblichen Begriff "Teilnahme am allgemeinen Verkehr").

    Er kann auch auf einer dem gewöhnlichen Straßenverkehr vergleichbaren Gefahrensituation beruhen; Gefahren des täglichen Lebens schließen Arbeitsunfälle nicht aus (BSG 22. September 1988 aaO).

  • BSG, 19.01.1995 - 2 RU 3/94

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Private Verrichtungen auf dem

    Für die Abgrenzung beider Vorschriften ist darauf abzustellen, ob sich der Unfall auf dem Betriebsgelände, im vorliegenden Fall im Kaufhaus, oder außerhalb desselben ereignet hat (BSG SozR 2200 § 725 Nr. 12).

    Den vor Arbeitsbeginn auf dem Betriebsgelände zurückgelegten Weg zum Arbeitsplatz, um dort die Tätigkeit aufzunehmen, hat der Senat als versicherungsrechtlich geschützten Betriebsweg angesehen (BSG SozR 2200 § 725 Nr. 12), weil er untrennbar mit der betrieblichen Tätigkeit verbunden ist und deshalb mit ihr in einem unmittelbaren inneren Zusammenhang steht.

    Im übrigen träte andernfalls ein nicht zu rechtfertigender Wertungswiderspruch zu dem nach § 550 Abs. 1 RVO bestehenden Versicherungsschutz ab Verlassen des Betriebsgeländes auf (s BSG SozR 2200 § 725 Nr. 12).

  • LSG Bayern, 10.02.2021 - L 3 U 54/20

    Unfallversicherung: Unterbrechung des versicherten Weges um Verschlossenheit des

    Das Durchschreiten des Werkstores bzw. der Außentür der Arbeitsstätte als maßgebliches Abgrenzungskriterium anzusehen, ist insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit gerechtfertigt (zum Vorstehenden BSG, Urteil vom 22.9.1988 - 2 RU 11/88 - SozR 2200 § 725 Nr. 12 = juris Rn. 15 f.; BSG, Urteil vom 27. März 1990 - 2 RU 32/89 - juris Rn. 15; Krasney, in Krasney/Becker/Burchardt/Kruschinsky/Heinz/Bieresborn, SGB VII, § 8 Rn. 386, Stand November 2019; zum häuslichen Bereich siehe grundlegend Reichsversicherungsamt , EuM 43, 338 unter Aufgabe seiner früheren Rspr.).
  • LAG München, 27.11.2018 - 7 Sa 365/18

    Wegeunfall, Haftungsprivileg

    Auf dem abgegrenzten Werksgelände besteht dessen betriebseigentümliche Gefahr und nicht (nur) das allgemeine Wegerisiko wonach die Ausnahme von der Haftungsbeschränkung nicht mehr Betriebswege umfaßt (vgl. BAG, 14.12.2000 - 8 AZR 92/00 mit Verweis auf BSG, 22.09.1988 - 2 RU 11/88).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.07.2011 - 13 Sa 15/11

    Zum Umfang der auf den Arbeitgeber übergehenden Schadensersatzansprüche des

    Auf dem abgegrenzten Werksgelände besteht dessen betriebseigentümliche Gefahr und nicht (nur) das allgemeine Wegerisiko (BSG 22. September 1988 - 2 RU 11/88 - SozR 2200 § 725 Nr. 12).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2013 - L 8 U 1506/13

    Treppensturz auf dem Weg zur Kantine kein Arbeitsunfall

    Begrenzt ist der versicherte Weg damit mit dem Ende/Anfang des Wegs zur bzw. von der Arbeitsstelle, mithin mit dem Erreichen/Verlassen des Betriebsbereichs (BSG 22.09.1988 - 2 RU 11/88, SozR 2200 § 725 Nr. 12 = Breith 1989, 120, 122 = juris; Ricke in Kasseler Kommentar, § 8 SGB VII Stand 78. EL 2013 RdNr. 185).
  • OLG Celle, 28.07.2021 - 14 U 43/21

    Umfang der Haftung bei einem Sturz zu Beginn des Antritts der Rückfahrt nach

    Insofern erscheint es sachgerecht, nicht das Durchfahren der Hofzufahrt als maßgebliches Abgrenzungskriterium für das "Werks- bzw. Betriebsgelände" anzusehen, sondern die "Außentür der Arbeitsstätte" (vgl. auch BSG, Urteil vom 22.09.1988 - 2 RU 11/88, juris, Rn. 16), d.h. die Scheunentür zum Hof.
  • LSG Baden-Württemberg, 28.07.2017 - L 8 U 4110/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit - Feststellungsklage - keine

    Der nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII versicherte Weg vom häuslichen Bereich zum Tätigkeitsort (Wegeunfall) endet in der Regel mit dem Erreichen des Betriebsgeländes (Durchschreiten des Werkstores), ansonsten (bei Fehlen eines Betriebsgeländes) an der Außentür des Beschäftigungsunternehmens (BSG, Urteile vom 22.09.1988 - 2 RU 11/88 - und 27.03.1990 - 2 RU 32/89 -;BAG Urteil vom 14.12.2000 - 8 AZR 92/00 -, jeweils juris), und nicht erst mit dem Erreichen des Arbeitsplatzes.
  • LG Erfurt, 07.10.2016 - 9 O 1039/11

    Vorliegen eines Betriebswegeunfalls oder Wegeunfalls zwischen Arbeitsplatz und

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Betriebsgeländer nicht auf den konkreten Arbeitsplatz beschränkt ist, sondern in der Regel das "gesamte Werksgelände" (vgl. Bundessozialgericht, Urt. v. 22.09.1988, Az.: 2 RU 11/88, Rz.15) umfasst.
  • BSG, 17.02.1998 - B 2 U 2/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit -

  • SG Fulda, 28.08.2007 - S 8 U 1047/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsausgleichsverfahren - Abgrenzung:

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2011 - 2 Sa 306/11

    Unfall auf Kasernengelände - Personenschaden - Haftungsprivileg - Unfall auf

  • LSG Bayern, 10.02.2021 - L 3 U 54/19

    Versicherter Wegeunfall - Weg vom Firmenparkplatz zur Arbeitsstätte - wenige

  • LSG Baden-Württemberg, 05.10.2017 - L 6 U 774/17
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