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   BSG, 25.05.1965 - 2 RU 122/64   

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https://dejure.org/1965,9586
BSG, 25.05.1965 - 2 RU 122/64 (https://dejure.org/1965,9586)
BSG, Entscheidung vom 25.05.1965 - 2 RU 122/64 (https://dejure.org/1965,9586)
BSG, Entscheidung vom 25. Mai 1965 - 2 RU 122/64 (https://dejure.org/1965,9586)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.01.1959 - 2 RU 267/56
    Auszug aus BSG, 25.05.1965 - 2 RU 122/64
    wurde vom Landessozialgericht Niedersachsen durch Urteil "vom 260 September 1956 zurückgewiesen° Nach Aufhebung dieses Urteils und Zurückverweisung der Sache durch den erkennenden Senat (Urteil vom 290 Januar 1959 - 2 RU 267/56) wies das LSG die Berufung durch Urteil vom 150 Juni 1959 abermals zurücko \ Die erneute Zurückverweisung Sache (Urteil des erkennenden der.
  • BSG, 30.10.1963 - 2 RU 220/59
    Auszug aus BSG, 25.05.1965 - 2 RU 122/64
    Senats vom 300 Oktober 1963 - 2 RU 220/59) hat zu dem Berufungs« verfahren geführt9 das der jetzt\zu entscheidenden Revision zugrunde liegt° Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts und des Verfahrensablaufes wird auf die Urteile des erkennenden Senats vom 29" Januar 1959 und 300 Oktober 1963 Bezug genommeno In der erneuten Verhandlung am' 90 März 1964 hat das LSG Niedersachsen - wie schon am 150 Juni 1959 - in Bremen Beweis erhoben durch Augenscheinseinnahme unter persönlicher An- -hörung des Klägers sowie Vernehmung einiger Zeugeno Das LSG hat sodann die Beklagte verurteilt? den Kläger wegen der Folgen des Unfalls vom 30" Dezember 1945 zu entschädigen und die ihm zustehende Rente ab 10 Januar 1954 von der jeweiligen Fälligkeit an mit 4 VOHo zu verzinsen: Der Klagansprueh sei gerechtfertigt9 da sich der Kläger im Unfallzeitpunkt auf einem nach 5 543 der Reichsversicherungsordnung (RVG? aF versicherten Weg befunden habe° Infolge der unzulänglichen Ermittlungen durch die Beklagte gleich nach dem Unfall sei die Feststellung des Sachverhaltes jetzt, 19 Jahre nach dem Unfall, insofern schwierig, als die noch greifbaren Zeugen sich überhaupt nicht oder nur noch unvollkommen erinnern könnten, Man sei daher weitgehend auf die Angaben des Klägers angewiesen, dessen Erinnerungsvermögen auch nicht mehr ungetrübt sei; dennoch bestehe kein Anlaß, seinen Angaben zu mißtrauen; der Kläger habe sich bei mehrfachen Aussagen nicht in Widersprüche verwickelt, seine Darstellung werde zum Teil noch durch Zeugenbekundungen gestützt0 Letzten Endes könne nur der Kläger selbst darüber Auskunft geben, zu welchem Zweck er sich damals in die Nähe des Gleises 2 begeben hatteo Insgesamt ergebc sich aus der Beweisaufnahme die Überzeugung, daß sich der Kläger im Unfallzeitpunkt bereits wieder auf dem Rückweg von der Betriebskantine zu seinem Arbeits" platz befunden habe; dieser Weg sei nach dem Verlassen der Kantine auf dem Bahnsteig unterbrofür einige Zeit chen, mit dem Hinabsteigcn vom Bahnsteig aber wieder aufgenommen worden, Es sei unwahrscheinlich? daß der Kläger das Gleis 2 nur betreten habe, um dort während einer längeren Zeit Zigarettenrcste aufzusammelno In den weniw gen Augenblicken bis zum Unfall habe er zu einer umfassenden, vielleicht mehrere Minuten dauernden Suche keine Zeit gehabt, es sei auch kein Anhalt dafür vorhanden, daß sich der Kläger - falls der Unfall nicht eingetreten wäre - länger auf dem Gleis aufgehalten hatte, Wenn aber der Kläger im Vorbeigehen auf Gleis 2 wirklich noch eini« ge Zigarettenreste aufgelesen haben sollte, würde es sich nur um eine geringfügige, rechtlich nicht ins Gewicht fallende Unterbrechung gehandelt haben, Die gegen die kläg@' risehc Darstellung sprechenden Beweismittel, nämlich die Unfallanzeige und der Bericht des Bundesbahnamtmannes Nmü:ax, reichten zur Widerlegung nicht aus, da sie zu summarisch abgefaßt seien, um Schlüsse auf den wahren Sachverhalt zu gestatten,.
  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 98/90

    Arbeitslosengeld - Erstattung - Verzugszinsen - Prozeßzinsen

    Zur Begründung hat es ua auf die Solidarhaftung aller Versicherten, die einseitig zu Lasten der Leistungsträger getroffene Regelung hinsichtlich der Gerichtsgebühren (§§ 183, 184 SGG) sowie den Ausschluß der Erstattung außergerichtlicher Kosten an den Leistungsträger selbst im Fall seines Obsiegens (§ 193 Abs. 4 SGG) hingewiesen (BSGE 6, 19 - insoweit nicht abgedruckt; vgl jedoch Breith 1958, 725, 730; BSGE 22, 150 = SozR Nr. 1 zu § 288 BGB = SozR Nr. 1 zu § 291 BGB; BSG vom 25. Mai 1965 - 2 RU 122/64 - unveröffentlicht; BSGE 24, 16, 18 = SozR Nr. 16 zu § 1531 RVO; BSGE 24, 118 = SozR Nr. 3 zu § 291 BGB; BSGE 28, 218, 222 = SozR Nr. 1 zu § 5 EKV-Ärzte vom 15. Dezember 1950; BSGE 29, 44, 54 = SozR Nr. 3 zu § 28 BVG; BSGE 35, 195, 203 = SozR Nr. 4 zu § 1403 RVO; BSG vom 15. Dezember 1976 - 3 RK 3/75 - unveröffentlicht; vgl auch etwa Schwankhart, NJW 1967, 377 ff; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl 1988, S 742b).
  • BSG, 21.01.1966 - 6 RKa 13/65

    Honorarkürzung eines Arztes durch die Kassenärztliche Vereinigung (KÄV) wegen

    Die Besonderheiten des Kostenrechts der Sozialgerichtsbarkeit haben schließlich dazu geführt, daß das BSG (vgl. Urteil des 12. Senats vom 16, Dezember 1964 - BSG 22, 150, 154, ebenso: Urteil des 2. Senats vom 25. Mai 1962 - 2 RU 122/64 -, des 1. Senats vom 22. September 1965 - 1 RA 285/62 - und des 9. Senats vom 25. November 1965 - 9 RV 370/63) für das Verfahren dieses Gerichtszweiges - abweichend von den übrigen Verfahrensarten - einen Anspruch der Beteiligten auf Prozeßzinsen verneint hat.
  • LSG Hamburg, 01.06.2016 - L 2 AL 12/16
    Die ältere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach diejenigen Nachteile, deren Ausgleich die Vorschriften über Verzug und Verzinsung gelten, nur kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung auszugleichen sind (so zum Verzugsschaden bereits BSG, Urteil vom 27. September 1957 - 2 RU 39/55 = juris, Rn. 27; ausführlich zu Prozesszinsen BSG, Urteil vom 16. Dezember 1964 - 12 RJ 526/64, BSGE 22, 150; weiter auch BSG, Urteil vom 25. Mai 1965 - 2 RU 122/64, SGb 1967, 117; BSG, Urteil vom 25. November 1965 - 9 RV 370/63, BSGE 24, 118; BSG, Urteil vom 14. Februar 1973 - 1 RA 241/72, BSGE 35, 195; BSG, Urteil vom 15. Dezember 1976 - 3 RK 3/75, juris), ist nur in Teilen ihrer Begründung, nicht aber im Grundsatz als durch die Rechtsentwicklung überholt zu betrachten: Die - vom Bundessozialgericht (Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 98/90, SozR 3-7610 § 291 Nr. 1) als Bruch mit der "verzinsungsfeindlichen" Tradition im Sozialrecht bezeichnete - Schaffung solch allgemeiner Normen wie § 44 SGB I und § 27 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) hat insoweit nicht zu einer durchgreifenden Änderung geführt, denn das Bundessozialgericht hat auch angesichts beider Vorschriften an der Ablehnung eines Anspruchs auf Verzugs- und/oder Prozesszinsen ausdrücklich festgehalten (BSG, Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 98/90, SozR 3-7610 § 291 Nr. 1 = juris, Rn. 33 bis 36).
  • BSG, 26.07.1977 - 8 RU 8/77
    Nach der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung führen das Abspringen von einer fahrenden Straßenbahn (vgl BVA in AN 1920, 151) oder von einem fahrenden Zug (vgl RVA in AN 1950, 118 Nr. 50; Urteil des erkennenden Senats vom 28. Oktober 1976 in SozR 2200 RVG EUR 550 Nr. 21) sowie das Überschreiten von (stark befahrenen) Bahngleisen zu dem alleinigen Zweck, sieh für den Heimweg eine Abkürzung und Zeitersparnis zu verschaffen (vgl Urteil BSG vom 14. Dezember 1965 - 2 RU 8/64 - in Breithaupt 55. Jahrgang (1966) S 854; siehe auch Urteil BSG vom 25. Mai 1965 - 2 RU 122/64 - in "Die Sozialgerichtsbarkeit" 1967, 117) nicht zum Verlust des Unfallversicherungssohutzes.
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