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   BSG, 26.07.1963 - 2 RU 13/61   

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https://dejure.org/1963,2949
BSG, 26.07.1963 - 2 RU 13/61 (https://dejure.org/1963,2949)
BSG, Entscheidung vom 26.07.1963 - 2 RU 13/61 (https://dejure.org/1963,2949)
BSG, Entscheidung vom 26. Juli 1963 - 2 RU 13/61 (https://dejure.org/1963,2949)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zur Bemessung einer Unfallrente in Abhängigkeit vom Jahresarbeitsverdienst - Begriff der Berufsausbildung - Keine Berücksichtigung einer Beförderungsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 19, 252
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.04.1960 - 2 RU 191/56

    Höhe einer Verletztenrente wegen einer Berufskrankheit - Berechnung des

    Auszug aus BSG, 26.07.1963 - 2 RU 13/61
    Nach der Rechtsprechung des BSG (BSG 12, 109, 115) stelle § 565 RVO aF eine Ausnahmeregelung dar, so daß eine ausdehnende Auslegung nicht zulässig sei.

    In jedem Einzelfall müsse eingehend nach den jeweiligen Umständen geprüft werden, zu welchem Zeitpunkt "die mit der beruflichen Ausbildung erstrebte Erwerbsstellung erreicht" sei (BSG 12, 109).

  • BSG, 26.04.2016 - B 2 U 14/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - Neuberechnung des

    Dass der Begriff der Berufsausbildung in § 573 Abs. 1 RVO nicht über den Wortsinn hinaus auf andere Formen beruflicher Bildung ausgedehnt werden kann, folgt ua aus dem Ausnahmecharakter der gesetzlichen Regelung, den die Rechtsprechung stets betont hat (BSG vom 26.7.1963 - 2 RU 13/61 - BSGE 19, 252, 254 = SozR Nr. 6 zu § 565 RVO aF Aa 9; BSG vom 23.8.1973 - 8/2 RU 151/70 - SozR Nr. 7 zu § 565 RVO aF Aa 11; BSG vom 26.3.1986 - 2 RU 32/84 - HV-Info 1986, 860; BSG vom 4.12.1991 - 2 RU 69/90 - HV-Info 1992, 598) .
  • BSG, 07.02.2006 - B 2 U 3/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeld - Regelentgelt -

    Nicht als Berufsausbildung gewertet wurde im Gegensatz dazu eine bloße berufliche Weiterbildung zur Erlangung eines bestimmten Status oder zur Verbesserung der Qualifikation und der beruflichen Chancen und Verdienstmöglichkeiten (zB BSGE 12, 109 = SozR Nr. 2 zu § 565 RVO aF - Facharztausbildung eines approbierten Arztes; BSGE 14, 5 = SozR Nr. 3 zu § 565 RVO aF - Ableistung der Vorbereitungszeit für die kassenärztliche Tätigkeit; BSGE 19, 252 = SozR Nr. 6 zu § 565 aF - Qualifizierung eines Tarifangestellten einer Krankenkasse zum Dienstordnungs-Angestellten), und zwar auch dann nicht, wenn während der Weiterbildungsphase - vergleichbar einer Ausbildungssituation - die reguläre Berufstätigkeit unterbrochen und ein niedrigeres Entgelt bezogen wurde (BSGE 18, 136 = SozR Nr. 5 zu § 565 RVO aF - Promotion eines Diplom-Chemikers; Urteil vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 61/90 = HV-Info 1992, 428 - Promotionsstudium eines Arztes).

    Dass der Begriff der Berufsausbildung in § 90 SGB VII bzw seinen Vorläufervorschriften nicht über den Wortsinn hinaus auf andere Formen beruflicher Bildung ausgedehnt werden kann, folgt auch aus dem Ausnahmecharakter der gesetzlichen Regelung, den die Rechtsprechung stets betont hat (BSGE 19, 252, 254 = SozR Nr. 6 zu § 565 RVO aF; BSG SozR Nr. 7 zu § 565 RVO aF Bl Aa 11; BSG Urteil vom 26. März 1986 - 2 RU 32/84 = HV-Info 1986, 860; BSG Urteil vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 69/90 = HV-Info 1992, 598).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.11.2010 - L 3 U 59/10

    JAV; Neufestsetzung; Begriff der Ausbildung; Weiterbildung; Facharztausbildung

    Nicht als Berufsausbildung gewertet wurde im Gegensatz dazu eine bloße berufliche Weiterbildung zur Erlangung eines bestimmten Status oder zur Verbesserung der Qualifikation und der beruflichen Chancen und Verdienstmöglichkeiten (z. B. BSGE 12, 109 = SozR Nr. 2 zu § 565 RVO a. F. - Facharztausbildung eines approbierten Arztes; BSGE 14, 5 = SozR Nr. 3 zu § 565 RVO a. F. - Ableistung der Vorbereitungszeit für die kassenärztliche Tätigkeit; BSGE 19, 252 = SozR Nr. 6 zu § 565 a. F. - Qualifizierung eines Tarifangestellten einer Krankenkasse zum Dienstordnungs-Angestellten), und zwar auch dann nicht, wenn während der Weiterbildungsphase - vergleichbar einer Ausbildungssituation - die reguläre Berufstätigkeit unterbrochen und ein niedrigeres Entgelt bezogen wurde (BSGE 18, 136 = SozR Nr. 5 zu § 565 RVO a. F. - Promotion eines Diplom-Chemikers; Urteil vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 61/90 = HV-Info 1992, 428 - Promotionsstudium eines Arztes).

    Dass der Begriff der Berufsausbildung in § 90 SGB VII bzw. seinen Vorläufervorschriften nicht über den Wortsinn hinaus auf andere Formen beruflicher Bildung ausgedehnt werden kann, folgt auch aus dem Ausnahmecharakter der gesetzlichen Regelung, den die Rechtsprechung stets betont hat (BSGE 19, 252, 254 = SozR Nr. 6 zu § 565 RVO a. F.; BSG SozR Nr. 7 zu § 565 RVO a. F.; BSG Urteil vom 26. März 1986 - 2 RU 32/84 = HV-Info 1986, 860; BSG Urteil vom 04. Dezember 1991 - 2 RU 69/90 = HV-Info 1992, 598; zuletzt Urteil vom 07. Februar 2006 - B 2 U 3/05 R - a. a. O.).

  • SG Karlsruhe, 08.04.2013 - S 4 U 1525/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Neufestsetzung des JAV - Begriff der

    Nicht als Berufsausbildung gewertet wurde im Gegensatz dazu eine bloße berufliche Weiterbildung zur Erlangung eines bestimmten Status oder zur Verbesserung der Qualifikation und der beruflichen Chancen und Verdienstmöglichkeiten (z.B. BSGE 12, 109 = SozR Nr. 2 zu § 565 RVO a.F. - Facharztausbildung eines approbierten Arztes; BSGE 14, 5 = SozR Nr. 3 zu § 565 RVO a.F. - Ableistung der Vorbereitungszeit für die kassenärztliche Tätigkeit; BSGE 19, 252 = SozR Nr. 6 zu § 565 a.F. - Qualifizierung eines Tarifangestellten einer Krankenkasse zum Dienstordnungs-Angestellten), und zwar auch dann nicht, wenn während der Weiterbildungsphase - vergleichbar einer Ausbildungssituation - die reguläre Berufstätigkeit unterbrochen und ein niedrigeres Entgelt bezogen wurde (BSGE 18, 136 = SozR Nr. 5 zu § 565 RVO a.F. - Promotion eines Diplom-Chemikers; Urteil vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 61/90 = HV-Info 1992, 428 - Promotionsstudium eines Arztes).

    Dass der Begriff der Berufsausbildung in § 90 SGB VII und seinen Vorläufervorschriften nicht über den Wortsinn hinaus auf andere Formen beruflicher Bildung ausgedehnt werden kann, folgt auch aus dem Ausnahmecharakter der gesetzlichen Regelung, den die Rechtsprechung stets betont hat (BSGE 19, 252, 254 = SozR Nr. 6 zu § 565 RVO a.F.; BSG SozR Nr. 7 zu § 565 RVO a.F. Bl Aa 11; BSG Urteil vom 26. März 1986 - 2 RU 32/84 = HV-Info 1986, 860; BSG Urteil vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 69/90 = HV-Info 1992, 598).

  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 69/90

    Anspruch auf Neuberechnung des Jahresarbeitsverdienstes - Rechtliche

    Andererseits finden aber auch die für die Gewährung von Waisenrente bei Schul- und Berufsausbildung in der Rentenversicherung der Arbeiter (§ 1267 RVO) entwickelten Grundsätze Anwendung (BSGE 19, 252, 255).
  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 4/93

    Erziehungsgeld - Ärztliche Weiterbildung - Medizinische Genetik

    Aus der Rechtsprechung ergibt sich, daß der Begriff für jede Vorschrift selbständig ausgelegt worden ist; dabei sind die Erkenntnisse über die Auslegung des Begriffs in anderen Vorschriften berücksichtigt worden (Zur Unfallversicherung und den Grundsätzen für die Gewährung von Waisenrente bei Schul- oder Berufsausbildung in der Rentenversicherung: BSG vom 25. Januar 1983 - 2 RU 54/81 - BAGUV RdSchr 21/83, 1; BSG SozR 3-2200 § 573 Nr. 2; BSGE 19, 252, 255 = SozR Nr. 6 zu § 565 RVO aF; vgl. auch BSGE 26, 195 = SozR Nr. 27 zu § 1267 RVO; SozR Nr. 28 zu § 1267 RVO und BSGE 23, 231).
  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 3/93

    Berufsausbildung - Erziehungsgeld

    Aus der Rechtsprechung ergibt sich, daß der Begriff für jede Vorschrift selbständig ausgelegt worden ist; dabei sind die Erkenntnisse über die Auslegung des Begriffs in anderen Vorschriften berücksichtigt worden (Zur Unfallversicherung und den Grundsätzen für die Gewährung von Waisenrente bei Schul- oder Berufsausbildung in der RV: BSG vom 25. Januar 1983 - 2 RU 54/81 - BAGUV RdSchr 21/83, 1; BSG SozR 3-2200 § 573 Nr. 2; BSGE 19, 252, 255 = SozR Nr. 6 zu § 565 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF; vgl auch BSGE 26, 195 = SozR Nr. 27 zu § 1267 RVO; SozR Nr. 28 zu § 1267 Reichsversicherungsordnung (RVO) und BSGE 23, 231).
  • SG Heilbronn, 21.12.2020 - S 2 U 1011/20

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente - Höhe des

    Dass der Begriff der Berufsausbildung in § 573 Abs. 1 RVO nicht über den Wortsinn hinaus auf andere Formen beruflicher Bildung ausgedehnt werden kann, folgt ua aus dem Ausnahmecharakter der gesetzlichen Regelung, den die Rechtsprechung stets betont hat (BSG 26.07.1963, 2 RU 13/61, SozR Nr. 6 zu § 565 RVO aF Aa 9; BSG 23.08.1973, 8/2 RU 151/70, SozR Nr. 7 zu § 565 RVO aF Aa 11; BSG 26.03.1986, 2 RU 32/84, HV-Info 1986, 860; BSG 04.12.1991, 2 RU 69/90, HV-Info 1992, 598).
  • BSG, 25.01.1983 - 2 RU 54/81
    Der Begriff der Berufsausbildung iS des 5 573 Abs. 1 EVO ist einerseits eigenständig und nur aus dieser Vorschrift selbst auszulegen (BSGE 18, 136, 1ü1), andererseits finden aber auch die für die Gewährung von Waisenrente bei Schul- oder Berufsausbildung in der Eentenversicherung der Arbeiter (@ 1267 EVO) entwickelten Grundsätze Anwendung (BSGE 19, 252, 255).
  • BSG, 22.06.1972 - 12 RJ 174/71
    Das SG hat einen Anspruch des Klägers auf Waisenrente wegen Berufsausbildung LS° von 5 126? Satz 2 EVO mit zutreffenden Gründen für den streitbefangenen Zeitraum verneint° Das Bundessozialgericht (BSG) hat bereits mit Urteil vom 260 Juli 1965 (BSG 19, 252) entschieden, daß ein nach Abschluß der Lehrzeit von einer AOK tarifmäßig beschäftigter Angestellter, der sich - wie hier der Kläger für.
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