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   BSG, 27.11.1986 - 2 RU 13/86   

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BSG, 27.11.1986 - 2 RU 13/86 (https://dejure.org/1986,19130)
BSG, Entscheidung vom 27.11.1986 - 2 RU 13/86 (https://dejure.org/1986,19130)
BSG, Entscheidung vom 27. November 1986 - 2 RU 13/86 (https://dejure.org/1986,19130)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus BSG, 27.11.1986 - 2 RU 13/86
    Die Tätigkeit muß zudem in einem inneren Zusammenhang mit dem unterstützten Unternehmen stehen (BSGE 5, 168; weitere Rechtsprechung siehe Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Auflage, Seiten A75m bis A7öh).

    Rahmen und im Interesse ihres eigenen Unternehmens für dieses oder wie ein Unternehmer tätig wird (BSGE 5, 168, 174; Brackmann aaO Seiten 476a, 476h).

  • BSG, 19.09.1974 - 8 RU 204/73

    Anspruch auf Verletztengeld und Verletztenrente nach Arbeitsunfall - Fehlende

    Auszug aus BSG, 27.11.1986 - 2 RU 13/86
    Ein Unternehmer kann aber auch für ein anderes Unternehmen wie ein Versicherter iS des 5 539 Abs. 1 Nr. 1 RVD tätig werden und dabei nach 5 539 Abs. 2 BVG versichert sein, wenn er überwiegend in der Sphäre eines anderen Unternehmens für dieses tätig wird, selbst wenn die eigene Unternehmenssphäre dabei nicht ganz verlassen wird (BSG, Urteil vom 19. September 197% 8 RU 204/73 74133).
  • BSG, 25.08.1982 - 2 RU 25/81
    Auszug aus BSG, 27.11.1986 - 2 RU 13/86
    Ein Unternehmen iS der gesetzlichen Unfallversicherung setzt eine planmäßige, für eine gewisse Dauer bestimmte Vielzahl von Tätigkeiten voraus, die auf ein einheitliches Ziel gerichtet sind und mit einer gewissen Regelmäßigkeit ausgeübt werden (BSGE H2, 126, 128; BSG Urteil 25. August 1982 2 RU 25/81 82194; vom - - USK.
  • BSG, 20.05.1958 - 2 RU 322/55
    Auszug aus BSG, 27.11.1986 - 2 RU 13/86
    Unternehmer des Holztransportes war K. Als Vorstand eines Haushalts konnte er zwar nicht selbst gegen Arbeitsunfall versichert sein (5 543 EVO), was aber seine Eigenschaft als Unternehmer bei Tätigkeit anderer versicherter Personen in seinem Haushalt nicht berührt (BSGE 7, 195, 197; 18, 93, 94; 37, 28, 31; Brackmann aaO Seiten 4771, 506a).
  • BSG, 25.01.1973 - 2 RU 216/72
    Auszug aus BSG, 27.11.1986 - 2 RU 13/86
    Der Senat hat deshalb bereits einen selbständigen Landwirt nach 5 539 Abs. 2 iVm Abs. 1 Nr. 1 RVO als versichert angesehen, der auf Bitten eines Kraftfahrzeughalters dessen auf einem Feldweg steckengebliebenes und Fahrzeug mit seinem Traktor herausgeschleppt hatte beim Negfahren damit umstürzte und tödlich verletzt wurde (BSG Urteil vom 25. Januar 1973 - 2 RU 216/72 - USK 7334).
  • BSG, 11.12.1973 - 2 RU 114/71

    Begriff des Unternehmers - Anschlussrevision - Unzulässige Klage -

    Auszug aus BSG, 27.11.1986 - 2 RU 13/86
    Unternehmer des Holztransportes war K. Als Vorstand eines Haushalts konnte er zwar nicht selbst gegen Arbeitsunfall versichert sein (5 543 EVO), was aber seine Eigenschaft als Unternehmer bei Tätigkeit anderer versicherter Personen in seinem Haushalt nicht berührt (BSGE 7, 195, 197; 18, 93, 94; 37, 28, 31; Brackmann aaO Seiten 4771, 506a).
  • BSG, 30.10.1962 - 2 RU 270/59
    Auszug aus BSG, 27.11.1986 - 2 RU 13/86
    Unternehmer des Holztransportes war K. Als Vorstand eines Haushalts konnte er zwar nicht selbst gegen Arbeitsunfall versichert sein (5 543 EVO), was aber seine Eigenschaft als Unternehmer bei Tätigkeit anderer versicherter Personen in seinem Haushalt nicht berührt (BSGE 7, 195, 197; 18, 93, 94; 37, 28, 31; Brackmann aaO Seiten 4771, 506a).
  • LSG Hessen, 12.04.2016 - L 3 U 171/13

    Bissverletzungen bei Hundebetreuung

    Im Gegensatz zur arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit ist die unternehmerähnliche Tätigkeit aber gekennzeichnet durch die freie Verfügung über die eigene Arbeitskraft, den Arbeitsort und die Arbeitszeit, diskutiert werden zudem die Voraussetzungen einer regel- und planmäßigen Tätigkeit sowie ein Unternehmensrisiko (BSG, Urteile vom 27. November 1986 - 2 RU 13/86 - und vom 5. August 1976 - 2 RU 189/74 - jeweils juris).
  • LSG Bayern, 11.12.2007 - L 3 U 299/06

    Anspruch auf Feststellung des Vorliegens eines Arbeitsunfalls; Umfang des

    Grundsätzlich betätigt sich daher nicht als Unternehmer, wer nicht regelmäßig und planmäßig Arbeiten für fremde Personen ausführt (BSG, Urteil vom 27.11.1986, 2 Ru 13/86).

    Ebenso reicht der Umstand, dass der Verletzte im Wesentlichen den technischen Ablauf der Arbeit bestimmt, für die Versagung des Versicherungsschutzes aus § 2 Abs. 2 SGB VII nicht aus (vgl. BSG, Urteil vom 27.11.1986, 2 RU 13/86; Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22.04.1998, L 2 U 892/97; LSG Rheinland-Pfalz, Breithaupt 1994, 386, 390; vgl. BSG, Urteil vom 17.03.1992, SozR 3-2200 § 539 Nr. 16; Schlegel in Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Band 2, Unfallversicherungsrecht, § 14 Rdnr.100).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2020 - L 3 U 4241/19

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm

    Gemessen an der Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 27.11.1986 (2 RU 13/86) sei der Kläger unter arbeitnehmerähnlichen und nicht unter unternehmerähnlichen Umständen tätig geworden.

    Das vom SG angeführte Urteil des BSG vom 27.11.1986 (2 RU 13/86) entspricht nicht dem Stand der aktuellen Rechtsprechung des BSG zur Abgrenzung von Arbeitnehmer- und Unternehmerähnlichkeit.

  • LSG Bayern, 25.09.2013 - L 2 U 248/12

    Eine Wie Beschäftigung (§ 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII) wird nicht dadurch

    Auch ein Unternehmer kann für ein anderes Unternehmen wie ein Arbeitnehmer tätig und nach § 2 Abs. 2 SGB VII versichert sein; die Tätigkeit für das eigene Unternehmen ist aber in der Regel unternehmerähnlich und daher nicht nach § 2 Abs. 2 Satz 1SGB VII versichert (vgl. BSG vom 28.05.1957 - 2 RU 150/55 - Juris RdNr. 21; BSG vom 27.11.1986 - 2 RU 13/86 - Juris RdNr. 16).
  • LSG Bayern, 29.07.2009 - L 17 U 350/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche

    Zwar ist für die Anwendbarkeit des § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII - wie bereits dargelegt - nicht Voraussetzung, dass die Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit verrichtet wird, für die Weisungsgebundenheit hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort und Art der Ausführung charakteristisch ist (BSG vom 27.11.1986 - 2 RU 13/86, BAGUV - RdSchr: 15/87 (Gründe) = HV-INFO 1987, 347i - 351, USK 86204 zur Anwendbarkeit des § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII trotz Fehlens konkreter Weisungen in Bezug auf die Arbeitszeit).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2000 - L 17 U 91/98

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Hinterbliebenenrente; Versicherungsschutz für

    Ein Unternehmen im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung setzt zwar eine planmäßige, für die Dauer bestimmte Vielzahl von Tätigkeiten voraus, die auf ein einheitliches Ziel gerichtet sind und mit gewisser Regelmäßigkeit ausgeübt werden (vgl. BSG, Urteil vom 30.10.1979 - 2 RU 53/79 - = USK 79266; BSG, Urteil vom 27.11.1986 - 2 RU 13/86 - = USK 86204; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 16).

    Dies hat das BSG im Urteil vom 27.11.1986 (a.a.O.) bei einem ähnlich gelagerten Sachverhalt entschieden und insoweit betont, der Umstand, dass der Verletzte durch seine Arbeitsmittel - dort ebenfalls Traktor und Hänger - den technischen Ablauf der Arbeit bestimme, reiche zur Annahme einer unternehmerähnlichen Tätigkeit nicht aus.

  • BSG, 13.10.1993 - 2 RU 53/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Berufskrankheit - Versicherungstechnische

    Da der Versicherungsschutz der Beschäftigten nicht nur für die im jeweiligen Unternehmen typischen Tätigkeiten besteht, sondern auch die im Einzelfall weisungsgemäß zu verrichtenden Arbeiten umfaßt, ist grundsätzlich auch derjenige, der wie ein nach § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO Versicherter tätig wird, bei üblicherweise nicht zum Haushalt gehörenden Tätigkeiten nach § 539 Abs. 2 RVO versichert (Urteil des Senats vom 27. November 1986 - 2 RU 13/86 - in HV-Info 1987, 347 = BAGUV RdSchr 15/87 = USK 86204).
  • LSG Bayern, 13.12.2016 - L 3 U 469/14

    Kein Arbeitsunfall als Wie-Beschäftigter bei familiärer Unterstützung beim

    Auch ein Unternehmer kann allerdings für ein anderes Unternehmen wie ein Arbeitnehmer tätig und nach § 2 Abs. 2 SGB VII versichert sein; die Tätigkeit für das eigene Unternehmen ist aber in der Regel unternehmerähnlich und daher nicht nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII versichert (vgl. BSG, Urteil vom 28. Mai 1957 - 2 RU 150/55 -, juris Rn. 21; BSG, Urteil vom 27. November 1986 - 2 RU 13/86 -, juris Rn. 16).
  • LSG Bayern, 24.02.2016 - L 2 U 348/14

    Keine Wie-Beschäftigung bei Beauftragung eines anderen Unternehmers trotz

    Auch ein Unternehmer kann für ein anderes Unternehmen wie ein Arbeitnehmer tätig und nach § 2 Abs. 2 SGB VII versichert sein; die Tätigkeit für das eigene Unternehmen ist aber in der Regel unternehmerähnlich und daher nicht nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII versichert (vgl. BSG vom 28.05.1957 - 2 RU 150/55 - Juris Rdnr. 21; BSG vom 27.11.1986 - 2 RU 13/86 - Juris Rdnr. 16).
  • BSG, 25.11.1992 - 2 RU 48/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls - Vorliegen einer

    Ein Versicherungsschutz nach dieser Vorschrift ist jedoch ausgeschlossen, wenn eine Person im Rahmen und im Interesse ihres eigenen Unternehmens für dieses oder wie eine Unternehmerin tätig wird (BSG, 27. November 1986 - 2 RU 13/86 - mwN, HV-Info 1987, 347 = BAGUV RdSchr 15/87).
  • LSG Hessen, 29.03.2021 - L 3 U 140/17

    Gesetzliche Unfallversicherung

  • LSG Hessen, 26.01.2021 - L 3 U 53/16

    Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall in der gesetzlichen

  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 5 KR 3611/12
  • BSG, 18.02.1987 - 2 RU 9/86

    Verteilung der Entschädigungslast - Berufsgenossenschaft - Gleichzeitiger Tod

  • SG Hamburg, 06.09.2013 - S 40 U 129/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 1 SGB

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