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   BSG, 20.12.1961 - 2 RU 136/60   

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BSG, 20.12.1961 - 2 RU 136/60 (https://dejure.org/1961,9817)
BSG, Entscheidung vom 20.12.1961 - 2 RU 136/60 (https://dejure.org/1961,9817)
BSG, Entscheidung vom 20. Dezember 1961 - 2 RU 136/60 (https://dejure.org/1961,9817)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 16, 79
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • LSG Bayern, 02.06.2022 - L 17 U 285/19

    Pflichtversicherung des Jagdpächters als Unternehmer in der gesetzlichen

    Zum sozialversicherungsrechtlichen Unternehmerbegriff habe das BSG (vgl. Urteil vom 20.12.1961 - 2 RU 136/60) bereits zu § 537 Nr. 8 Reichsversicherungsordnung (RVO) darauf hingewiesen, dass nach Aufgabe des Gedankens der Betriebsversicherung im Unfallversicherungsrecht der Versicherungsschutz damit nicht mehr davon abhänge, ob die Betriebe und Einrichtungen, in denen die schutzbedürftigen Personen beschäftigt seien oder die Tätigkeiten, bei denen sich der Unfall ereignet habe, der gesetzlichen Unfallversicherung unterstellt gewesen seien; versichert sei nun vielmehr, wer eine der in §§ 537 bis 540 RVO aufgeführten Tätigkeiten verrichte.

    Das BSG habe sich bereits in seinem Urteil vom 20.12.1961 (2 RU 136/60) mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Pächter eines Jagdreviers Unternehmer im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung sei und ob für ihn Versicherungs- und Beitragspflicht in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bestehe.

    Im Hinblick auf die Urteile des BSG vom 20.12.1961 (a.a.O.), 23.06.2020 (B 2 U 14/18 R) und vom 10.08.2021 (B 2 U 15/20 R) sowie im Hinblick auf den Beschluss des BSG vom 12.12.2019 (B 2 U 133/19 B) werde beantragt, die Revision nicht zuzulassen.

    Dass der unfallversicherungsrechtliche Unternehmensbegriff umfassend zu verstehen ist, ergibt sich nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. z. B. BSG, Urteile vom 20.12.1961 - 2 RU 136/60 - und vom 10.08.2021 - B 2 U 15/20 R -, juris Rn. 15 m.w.N.) bereits aus dem Klammerzusatz in Absatz 1 des § 121 SGB VII ("Betriebe, Verwaltungen, Einrichtungen, Tätigkeiten"), der die Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften regelt.

    Zur Überzeugung des Senats steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BSG fest, dass zum Begriff des Jagdunternehmers auch Jagdpächter im Sinne des § 11 BJagdG gehören (vgl. BSG, Urteile vom 20.12.1961 - 2 RU 136/60, juris Rn. 11, und vom 03.04.2014 - B 2 U 25/12 R, juris Rn. 13 = BSGE 115, 256; BSG, Beschluss vom 12.12.2019 - B 2 U 133/19 B; BSG, Urteil vom 23.06.2020 - B 2 U 14/18 R - ; vgl. auch BayLSG, Urteil vom 19.10.2017 - L 3 U 287/14, juris Rn. 32).

    Bereits in seiner Entscheidung vom 20.12.1961 (2 RU 136/60) hat das BSG überzeugend ausgeführt (juris Rn. 11):.

    Es ist keinerlei Anhaltspunkt dafür gegeben, dass die den Versicherungsschutz des Jagdpächters begründende Vorschrift des § 123 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII etwa als willkürliche gesetzliche Regelung bezeichnet werden könnte (vgl. BSG, Urteil vom 20.12.1961, a.a.O., zu § 915 Abs. 1 Buchst. b, juris Rn. 12).

    Bereits mit Urteil vom 20.12.1961 (a.a.O.) hat das BSG über die Versicherungspflicht von Jagdpächtern entschieden.

  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 25/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Jagdunfall - Jagdpacht - niederländischer

    Hierzu zählen auch Jagdpächter iS von § 11 Bundesjagdgesetz (BJgdG, idF der Bekanntmachung vom 29.9.1976 <BGBl I 2849>, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29.5.2013 <BGBl I 1386>) und zwar ohne Rücksicht darauf, ob mit der Ausübung des Jagdrechts ein wirtschaftlicher Zweck verfolgt wird (BSG Urteil vom 20.12.1961 - 2 RU 136/60 - BSGE 16, 79 = SozR Nr. 24 zu § 537 RVO) .
  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 41/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdgast - Hegemaßnahmen -

    Denn obwohl die Klägerin an den Pflichten und Lasten für das Revier schon beteiligt war, war sie noch keine Mitpächterin und damit (Mit-)Unternehmerin, sondern wollte es erst werden (zum Begriff des Unternehmers einer Jagd vgl BSGE 16, 79 ff).
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