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   BSG, 27.04.1960 - 2 RU 146/57   

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https://dejure.org/1960,2388
BSG, 27.04.1960 - 2 RU 146/57 (https://dejure.org/1960,2388)
BSG, Entscheidung vom 27.04.1960 - 2 RU 146/57 (https://dejure.org/1960,2388)
BSG, Entscheidung vom 27. April 1960 - 2 RU 146/57 (https://dejure.org/1960,2388)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • DB 1960, 672
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Hessen, 29.04.2014 - L 3 U 125/13

    Unfallversicherungsschutz nur, wenn alle teilnehmen können

    Ein solches eindeutiges Missverhältnis besteht jedenfalls bei einer Teilnehmerzahl von zwischen 3 und 15 Personen bei insgesamt 150 Beschäftigten (BSG, Urteil vom 27.04.1960, 2 RU 146/57, juris, Rn. 15) und damit erst Recht bei dem vorliegenden Verhältnis von 10 bzw. 13 Teilnehmern bei etwa 230 Beschäftigten.
  • SG Karlsruhe, 14.05.2019 - S 1 U 412/19

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    So hat das BSG ein eindeutiges Missverhältnis angenommen bei einer Beteiligungsquote von lediglich 2 % (vgl. BSG vom 27.04.1960 - 2 RU 146/57 - und selbst bei einer Beteiligungsquote von 15 % zumindest Zweifel am Vorliegen einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung geäußert (vgl. BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 2, Rdnr. 26).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2011 - L 6 U 3857/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Ein eindeutiges Missverhältnis liegt beispielsweise bei einer Teilnahme von 3 von 150 Betriebsangehörigen, also einer Beteiligungsquote von 2 % vor (BSG, Urteil vom 27.04.1960 - 2 RU 146/57).
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