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   BSG, 30.04.1986 - 2 RU 15/85   

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BSG, 30.04.1986 - 2 RU 15/85 (https://dejure.org/1986,6156)
BSG, Entscheidung vom 30.04.1986 - 2 RU 15/85 (https://dejure.org/1986,6156)
BSG, Entscheidung vom 30. April 1986 - 2 RU 15/85 (https://dejure.org/1986,6156)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 60, 87
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 17.09.1980 - IVb ZR 552/80

    Anrechnung einer Waisenrente auf den Unterhaltsanspruch eines unehelichen Kindes

    Auszug aus BSG, 30.04.1986 - 2 RU 15/85
    Da gemäß § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB beide Elternteile ihren Kindern anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen haften und nach der Wertentscheidung des Gesetzes in § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB jedenfalls während der Minderjährigkeit der Kinder davon auszugehen ist, daß die finanziellen Leistungen des Vaters und die Betreuung der Kinder durch die Mutter im allgemeinen als gleichwertig anzusehen sind (BGH NJW 1981, 168, 170; BGHZ 70, 151, 154 f), geben die Tabellenwerte auch nur den hälftigen Lebensbedarf wieder (Kalthoener/Büttner, aaO, RdNr. 286).

    Nach dem Tode eines Elternteils, entweder des barleistungspflichtigen oder des die Kinder betreuenden, richtet sich daher der Unterhaltsanspruch der Kinder in Höhe des vollen Bedarfs (= doppelter Tabellensatz: Bar- und Betreuungsunterhalt) gegen den überlebenden Elternteil (BGH NJW 1981, 168, 170; Kalthoener/Büttner, aaO, RdNr. 287).

    Eine einem ehelichen Kind nach dem Tode eines Elternteils gewährte Waisenrente aus der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung mindert oder beseitigt somit dessen Unterhaltsbedürftigkeit und dementsprechend auch dessen Unterhaltsanspruch (BGH NJW 1981, 168, 169 m.w.N.; Kalthoener/Büttner, aaO, RdNr. 286; Köhler, Handbuch des Unterhaltsrechts, 6. Aufl., RdNr. 67; Sorgel/Lange, Kommentar zum BGB, 11. Aufl., § 1602 RdNr. 6; Köhler in Münchener Kommentar zum BGB, 1978, § 1602 RdNr. 17).

    Da - wie bereits ausgeführt - sich nach dem Tode eines Elternteils der Unterhaltsanspruch in Höhe des vollen Bedarfs gegen den überlebenden Elternteil richtet, kommt diesem auch die Minderung der Unterhaltsbedürftigkeit durch die Waisenrente in voller Höhe zugute (BGH NJW 1981, 168, 170).

  • BSG, 26.10.1962 - 3 RK 69/58
    Auszug aus BSG, 30.04.1986 - 2 RU 15/85
    Da die Rechtsnatur eines Anspruchs durch seine Pfändung und Überweisung nicht geändert wird und der Streit um Rente aus der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit in einer Angelegenheit der Sozialversicherung i.S. des § 51 Abs. 1 SGG ist, ist der Sozialrechtsweg gegeben (vgl. u.a. BSGE 18, 76, 78; 53, 182, 183; SozR 1200 § 54 Nr. 6; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Aufl., S. 187u).

    Bei dieser Sachlage bedurfte es keiner erneuten Regelung durch einen Verwaltungsakt, so daß vor Erhebung der echten Leistungsklage auf Zahlung des pfändbaren Betrages der Witwenrenten die Durchführung eines Vorverfahrens nicht erforderlich war (BSG SozR 1200 § 54 Nr. 5 S. 6, 7; BSGE 18, 76, 77 f).

    Entscheidend hierfür ist, daß das Verwaltungshandeln seinem Inhalt nach die Merkmale des § 31 SGB X erfüllt und erkennbar den Willen der Behörde ausdrückt, auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts einen Einzelfall verbindlich zu regeln (vgl. u.a. BSGE 18, 76, 78 m.w.N.; 19, 123, 124; Schneider-Danwitz in RVO/SGB-Gesamtkommentar, Stand Dezember 1981, § 31 SGB X Anm. 7 m.w.N.; Schroeder-Printzen/Engelmann, SGB X, 1981, § 31 Anm. 1.2).

  • BGH, 21.12.1977 - IV ZR 4/77

    Anspruch unterhaltspflichtiger geschiedener Eltern auf das Kindergeld

    Auszug aus BSG, 30.04.1986 - 2 RU 15/85
    Auch der Bundesgerichtshof geht in seiner Rechtsprechung davon aus, daß bei der Bemessung des angemessenen Unterhalts Richtsätze und Leitlinien zugrunde gelegt werden können, die auf die gegebenen Verhältnisse abgestimmt sind und der Lebenserfahrung entsprechen, soweit nicht im Einzelfall besondere Umstände eine Abweichung bedingen; er hat hierbei bislang die in der Düsseldorfer Tabelle enthaltenen unterhaltsrechtlichen Grundsätze nicht beanstandet (vgl. z.B. BGHZ 70, 151, 155; FamRZ 1979, 692, 693; 1982, 365, 366).

    Da gemäß § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB beide Elternteile ihren Kindern anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen haften und nach der Wertentscheidung des Gesetzes in § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB jedenfalls während der Minderjährigkeit der Kinder davon auszugehen ist, daß die finanziellen Leistungen des Vaters und die Betreuung der Kinder durch die Mutter im allgemeinen als gleichwertig anzusehen sind (BGH NJW 1981, 168, 170; BGHZ 70, 151, 154 f), geben die Tabellenwerte auch nur den hälftigen Lebensbedarf wieder (Kalthoener/Büttner, aaO, RdNr. 286).

  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 12/76

    Ablauf der Frist zur Einlegung der Anschlußrevision

    Auszug aus BSG, 30.04.1986 - 2 RU 15/85
    Hinsichtlich der Klageabweisung gegenüber der Beklagten zu 1) ist das Urteil des LSG zwischen den Beteiligten bindend geworden, da es diesbezüglich weder von der Klägerin noch der Beklagten zu 1) bzw. den Beigeladenen angegriffen und auch eine Anschlußrevision innerhalb eines Monats nach Zustellung der Revisionsbegründungsschrift nicht eingelegt worden ist (BSGE 44, 184).
  • BAG, 26.01.1983 - 4 AZR 206/80

    Gehaltsabtretung - Lohnpfändung - Pfändbarkeit

    Auszug aus BSG, 30.04.1986 - 2 RU 15/85
    Gemäß § 398 Satz 2 BGB wird nämlich der Zessionar mit der Abtretung einer Forderung eines Schuldners neuer Gläubiger des Drittschuldners, so daß die Forderung nicht mehr zum Vermögen des Schuldners gehört (Stöber, Forderungspfändung, 7. Auflage 1984, Rdnr. 764, 1248; BAGE 41, 297, 300; OLG Hamm Rechtspfleger 1978, 186), d.h., die Klägerin als nachrangige Pfändungsgläubigerin kann mit ihrer Pfändung nur insoweit Erfolg haben, als die Witwenrentenansprüche der Beigeladenen zu 1) nicht wirksam an die Beigeladene zu 2) abgetreten sind.
  • BGH, 13.06.1979 - IVb ZR 189/77

    Berechnung des Unterhalts bei Berufstätigkeit beider Ehegatten; Anwendung der

    Auszug aus BSG, 30.04.1986 - 2 RU 15/85
    Auch der Bundesgerichtshof geht in seiner Rechtsprechung davon aus, daß bei der Bemessung des angemessenen Unterhalts Richtsätze und Leitlinien zugrunde gelegt werden können, die auf die gegebenen Verhältnisse abgestimmt sind und der Lebenserfahrung entsprechen, soweit nicht im Einzelfall besondere Umstände eine Abweichung bedingen; er hat hierbei bislang die in der Düsseldorfer Tabelle enthaltenen unterhaltsrechtlichen Grundsätze nicht beanstandet (vgl. z.B. BGHZ 70, 151, 155; FamRZ 1979, 692, 693; 1982, 365, 366).
  • BGH, 13.10.1981 - VI ZR 162/80

    Beschwer bei unbeziffertem Leistungsantrag

    Auszug aus BSG, 30.04.1986 - 2 RU 15/85
    Dieser in anderen Rechtsgebieten anerkannte Grundsatz (vgl. für die Zivilgerichtsbarkeit u.a. BGH NJW 1982, 340 f m.w.N.; für die Verwaltungsgerichtsbarkeit BVerwGE 12, 189 und Hess VGH Hess VGRspr 1977, 62, 63; Eyermann/Fröhler, VwGO, 8. Aufl., 1980, § 82 Rn. 4; Kopp, VwGO, 7. Auflage 1986, § 82 Rn. 10), nach dem dem Bestimmtheitsgebot jedenfalls dann genügt ist, wenn neben einer hinreichend genauen Darlegung des anspruchsbegründenden Sachverhalts wenigstens die ungefähre Höhe des verlangten Betrages angegeben wird, gilt auch im sozialgerichtlichen Verfahren, zumal § 130 SGG bei einer auf eine Geldleistung gerichteten echten Leistungsklage im Sinne des § 54 Abs. 5 SGG die Verurteilung dem Grunde nach erlaubt, und zwar ohne daß - wie nach § 111 VwGO und auch § 304 ZPO erforderlich - der Anspruch dem Grunde und der Höhe nach streitig ist.
  • BGH, 20.01.1982 - IVb ZR 651/80

    Pflicht des Unterhaltsschuldners zur Sicherstellung des Unterhalts bei

    Auszug aus BSG, 30.04.1986 - 2 RU 15/85
    Auch der Bundesgerichtshof geht in seiner Rechtsprechung davon aus, daß bei der Bemessung des angemessenen Unterhalts Richtsätze und Leitlinien zugrunde gelegt werden können, die auf die gegebenen Verhältnisse abgestimmt sind und der Lebenserfahrung entsprechen, soweit nicht im Einzelfall besondere Umstände eine Abweichung bedingen; er hat hierbei bislang die in der Düsseldorfer Tabelle enthaltenen unterhaltsrechtlichen Grundsätze nicht beanstandet (vgl. z.B. BGHZ 70, 151, 155; FamRZ 1979, 692, 693; 1982, 365, 366).
  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 14/81

    Mitpfändung künftiger Bezüge; Arbeitslosengeld; Erwerben einer Anwartschaft

    Auszug aus BSG, 30.04.1986 - 2 RU 15/85
    Da die Rechtsnatur eines Anspruchs durch seine Pfändung und Überweisung nicht geändert wird und der Streit um Rente aus der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit in einer Angelegenheit der Sozialversicherung i.S. des § 51 Abs. 1 SGG ist, ist der Sozialrechtsweg gegeben (vgl. u.a. BSGE 18, 76, 78; 53, 182, 183; SozR 1200 § 54 Nr. 6; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Aufl., S. 187u).
  • BSG, 20.06.1984 - 7 RAr 18/83

    Unterhaltsrechtliche Voraussetzung einer Auszahlung - Arbeitslosenhilfe -

    Auszug aus BSG, 30.04.1986 - 2 RU 15/85
    Eine besonders weite Verbreitung bei den Familiengerichten haben hierbei die in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle festgelegten Unterhaltsrichtlinien gefunden (vgl. hierzu Gesamtüberblick bei Kalthoener/ Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 3. Aufl., 1985, S. 3 ff), die auch in die sozialrechtliche Praxis Eingang gefunden haben (vgl. u.a. zuletzt Urteil des 7. Senats des BSG vom 23. Oktober 1985 - 7 RAr 32/84 - BSG SozR 2200 § 596 Nr. 10; BSGE 57, 59, 70; 57, 77, 81, s. aber auch Gernhuber SGb 1985, 523).
  • BSG, 23.10.1985 - 7 RAr 32/84

    Auszahlung von Teilen einer Arbeitslosenhilfe - Unterhaltsanspruch - Abzweigung -

  • BVerwG, 14.04.1961 - VII B 7.61

    Rechtsmittel

  • BSG, 15.05.1963 - 6 RKa 21/60

    Eröffnung des Sozialrechtsweges bei Streit um die Ersatzverpflichtungen eines

  • BSG, 27.06.1984 - 9b RU 38/83

    Arbeitsunfall - Unterhaltsbeitrag - Entziehung der Elternrente

  • BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 38/04 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - ständige Beobachtung des

    Zwar muss die Leistungspflicht eines Sozialversicherungsträgers so weit wie möglich konkretisiert werden, um den Streitgegenstand zu kennzeichnen und die Zwangsvollstreckung zu ermöglichen bzw zu erleichtern (vgl BSGE 60, 87, 90 = SozR 1200 § 53 Nr. 6).
  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

    Es verstößt nicht gegen die auch im sozialgerichtlichen Verfahren geltende Prozeßvoraussetzung eines bestimmten Klageantrags (BSGE 60, 87, 90 = SozR 1200 § 53 Nr. 6), daß die Klägerin in den Vorinstanzen lediglich allgemein beantragt hat, die Kosten für ein Rollstuhl-Bike zu übernehmen (SG-Verfahren) bzw ihr ein "Rolli-Bike in einer Standardausführung" zur Verfügung zu stellen (LSG-Verfahren).
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

    Es verstößt nicht gegen die auch im sozialgerichtlichen Verfahren geltende Prozeßvoraussetzung eines bestimmten Klageantrages (BSGE 60, 87, 90 = SozR 1200 § 53 Nr. 6), daß der Kläger in den Vorinstanzen lediglich allgemein beantragt hat, ihm einen Handbike-Zusatz für seinen Rollstuhl zur Verfügung zu stellen.
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